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Kommunalaufsicht

Die Kommunalaufsicht, auch als Staatsaufsicht im engeren Sinne bezeichnet, erstreckt sich grundsätzlich auf alle Selbstverwaltungsaufgaben der Gemeinden und Gemeindeverbänden. Sie ist eine reine Rechtsaufsicht. Die Aufsicht wird mit dem Ziel geführt, sicherzustellen, dass die kommunale Selbstverwaltung im Einklang mit dem geltenden Recht ausgeübt wird. Die Aufsichtsbehörde ist daher befugt, uneingeschränkt die formelle und materielle Rechtmäßigkeit gemeindlichen Handelns zu überprüfen. Zweckmäßigkeitsaspekte dürfen nicht Grundlage des aufsichtsbehördlichen Einschreitens sein.

Daneben wird die Kommunalaufsicht präventiv im Rahmen der Beratung schwieriger und/oder grundsätzlicher Finanzierungsangelegenheiten einschließlich Bezuschussung auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts, insbesondere des Kommunalrechts, des Gemeindewirtschaftsrechts und des Abgabenrechts tätig und berät und unterstützt die Gemeinden in den verschiedensten Bereichen bei Anträgen zur Erlangung staatlicher Fördermittel. Für die Bürgermeister nimmt es Aufgaben im Bereich des öffentlichen Dienstrechtes wahr.

Außerdem ist die Kommunalaufsicht VOB-Beschwerdestelle in Angelegenheiten unterhalb des EU-Schwellenwertes und Widerspruchsbehörde in weisungsfreien Angelegenheiten.  

Zuständig

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