KW41

Seite 3 LANDKREIS VULKANEIFEL G rundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Verträge/Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: 1. Grundbuch von Walsdorf (Amtsgericht Daun): Blatt 1415: Flur 4 Nr. 70/1 – Landwirtschaftsfläche, Im oberen Winkel – 24082 qm 2. Grundbuch von Zilsdorf (Amtsgericht Daun): Blatt 662: Flur 7 Nr. 94/1 – Landwirtschaftsfläche, Hinter Beul zum Hohnerbusch – 3335 qm Flur 7 Nr. 91/1 – Landwirtschaftsfläche, Hinter Beul zum Hohnerbusch – 7400 qm Flur 5 Nr. 16/1 – Gebäude- und Freifläche, Auf der Steip – 34 qm Flur 5 Nr. 41/1 – Gebäude- , Frei-, Erholungs- und Landwirtschaftsfläche, Auf der Steip zu Haus Nr. 5 – 1831 qm Flur 5 Nr. 48/2 – Landwirtschaftsfläche, In der Bind – 2032 qm Flur 5 Nr. 48/3 – Landwirtschaftsfläche, In der Bind – 602 qm Flur 2 Nr. 95/1 – Landwirtschaftsfläche, Auf Kalk unterm Weg – 391 qm 3. Grundbuch von Michelbach (Amtsgericht Daun): Blatt 432: Flur 2 Nr. 56/1 – Landwirtschaftsfläche, Waldfläche, Mitten in Eschseifen – 8214 qm Flur 2 Nr. 349/101 – Verkehrsfläche, An der Huf – 635 qm 4. Grundbuch von Salm (Amtsgericht Daun): Blatt 691: Flur 4 Nr. 41 – Grünland, Am Schlimpgraben – 18.907 qm Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Er- werbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden. Informationsabend für Existenzgründer „Wie mache ich mich selbstständig? In 7 Schritten zum Erfolg“ Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel mbH möchte in einer gemein- samen Veranstaltung mit der Industrie- und Handelskammer Trier interessierten Existenzgründern die Möglichkeit geben, sich umfangreich über die Chancen und Risiken einer Gründung zu informieren. In dieser Veranstaltung werden die we- sentlichen Schritte auf dem Weg in die Selbstständigkeit erläutert – von der Entwicklung eines Businessplans bis zu den einzelnen Punkten in der Um- setzung. Dazu gehören u.a. die Klärung der rechtlichen Voraussetzungen, Be- achtung steuerrechtlicher Aspekte, der Check betrieblicher und persönlicher Versicherungen sowie die Beschäftigung von Mitarbeitern. Der Informationsabend findet am Diens- tag, 17. Oktober 2017, 17.30 Uhr, Sit- zungssaal 15c in der Kreisverwaltung in Daun statt. Die Teilnehmergebühren be- tragen 20 Euro inkl. Unterlagen und sind an die IHK zu entrichten. Aus organisatorischen Gründen bitten wir um Ihre Anmeldung bei der Wirtschafts- förderungsgesellschaft Vulkaneifel mbH unter Telefon: 06592/933-200 oder per E-Mail an: christina.kirst@vulkaneifel.de Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jobcenter – Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene: Feriale Svenja PAGE Geburtsdatum: 09.10.1991 letzte bekannte Anschrift: Holzmaarstraße 34, 54558 Gillenfeld Datum des Schreibens: 05.10.2017 Aktenzeichen: 4-31200-075-0029 Das Schriftstück kann von der Betroffenen oder von einer von ihr bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Jobcenter, Freiherr-vom-Stein- Str. 15, 54550 Daun (Zimmer 110). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel - Jobcenter - Daun, 05.10.2017 i.A. gez.: Daun Als Kontakt- und Anlaufstelle für die ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger steht die ehrenamtliche Beauftragte für Migra- tion und Integration des Landkreises Vulkaneifel, Celine Reineke, Daun, Tel.: 06592/9825203 , zur Verfügung. BEAUFTRAGTE FÜR MIGRATION UND INTEGRATION

RkJQdWJsaXNoZXIy MjY5NTMz