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Seite 2 LANDKREIS VULKANEIFEL Sir Arthur Conan Doyle - der geistige Vater von Sherlock Holmes Vortrag von Caroline Rezazada am 26. Oktober 2017 in der Kreisbibliothek Der vom englischen „Who has done it?“ („Wer hat es getan?“) abgeleitete Begriff „Whodunit“ steht für das Prinzip der Auf- klärung eines Verbrechens, die nach und nach und meistens mittels einer bestimm- ten Hypothese, die verifiziert wird oder sich als falsch herausstellt, vor sich geht. Der erste Autor, der dieses Prinzip in seinen Kurzgeschichten anwendete, war Edgar Allan Poe. Sein Einfluss reicht über die Kriminalliteratur bis hinein in die Filmge- schichte. Zwei der berühmtesten Vertreter des „Whodunit“-Krimis sind Agatha Chris- tie und Arthur Conan Doyle. Von ihrem Leben und Werk handelt die diesjährige zweiteilige literarische Vortragsreihe von Caroline Rezazada. Wie bereits in den Vorjahren findet die Veranstaltungsreihe in Kooperation von Kreisbibliothek und Volkshochschule Daun statt. Am Donnerstag, den 26.10.2017, um 19.00 Uhr stellt Caroline Rezazada das Le- ben und Werk des Autors Sir Arthur Conan Doyle (1859-1930) vor. Der aus Edinburgh stammende adlige Arzt veröffentlicht mit 28 Jahren seine erste Geschichte über den genialen Detektiv Sherlock Holmes aus der Baker Street 221b in London und dessen Freund Dr. Watson. Erlebnisse auf seinen ausgedehnten Reisen tragen zu seinen detailreichen Schilderungen bei. Als einer seiner Söhne im Ersten Weltkrieg fällt, wendet er sich dem Spiritismus zu. Der unterhaltsame und informative Vortrag wirft auch einen genaueren Blick auf Sher- lock Holmes selbst und dessen bis heute anhaltendes „Eigenleben“. Die Kreisbibliothek lädt sehr herzlich dazu ein. Eintritt: Erwachsene 5,00 €, Schüler 3,00 € Um die Veranstaltungen besser planen zu können, wird um eineAnmeldung unter der Tel.-Nr.: 06592/933423 oder per E-Mail: Kreisbibliothek@vulkaneifel.de gebeten. Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jobcenter – Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene: Thomas Julien Kunz Geburtsdatum: 28.07.1997 letzte bekannte Anschrift: Datum des Schreibens: 10.10.2017 Aktenzeichen: 4-31200-075-03263 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer von ihm bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Jobcenter, Freiherr-vom-Stein- Str. 15, 54550 Daun (Zimmer 110). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel - Jobcenter - Daun, 05.10.2017 i.A. gez.: Daun Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Kfz.-Zulassungsstelle, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: Dano Cortello Geburtsdatum: 12.03.1973 Geburtsort: Wesel letzte bekannte Anschrift: Burgweg 25, 55606 Kirn Datum des Schreibens: 05.09.2017 Aktenzeichen: DAU-DC 666 / BU / SA Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer von ihm bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel - Kfz.-Zulassungsstelle- Daun, 11.10.2017 i.A. gez.: Krebsbach Die Außenstelle der Kfz-Zulassungsstelle in Jünkerath ist am Freitag, 20. Oktober 2017, geschlossen. KFZ-ZULASSUNGSSTELLE IN JÜNKERATH

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