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Seite 2 LANDKREIS VULKANEIFEL Am Montag, 13. November 2017, 17.00 Uhr, findet in der Berufsbildenden Schule Vulkaneifel, Sarresdorfer Str. 44, 54568 Gerolstein, Übungsrestaurant A 217/218, eine öffentliche Sitzung des Schulträger- und Kulturausschusses mit folgender Tages- ordnung statt: 1. Einführung und Verpflichtung von Ausschussmitgliedern 2. Genehmigung der Niederschrift vom 21.11.2016 3. Berufsbildende Schule Vulkaneifel - Vorstellung schulisches Angebot 4. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2018 5. Verschiedenes Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 02.11.2017 gez.: Heinz-Peter Thiel, Landrat AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Migration und Integration - Bildungskoordinator veröffentlicht Newsletter auf www.vulkaneifel.de Der Newsletter ist unter dem Punkt Flüchtlingshilfe zu finden. Er wird zukünf- tig in regelmäßigen Abständen von zwei Monaten erscheinen. Inhaltlich werden die wichtigsten lokalen sowie nationalen Informationen zusam- mengefasst. Dazu gehören in dieser Aus- gabe das Kursangebot im Landkreis, der Ablauf des deutschen Asylverfahrens, die Vorstellung des rheinland-pfälzischen Integrationskonzepts sowie Einladungen von Netzwerkpartnern. Die Adressaten sind haupt- und ehrenamt- liche Akteure im Landkreis Vulkaneifel, die in der Flüchtlingshilfe aktiv sind. The- menbezogene Veranstaltungen, Termi- ne, und ähnliches können gerne über den Newsletter publiziert werden. Dazu wenden Sie sich bitte per E-Mail an den Bildungskoordinator. Interessierte kön- nen sich über das Kontaktformular zu dem Newsletter anmelden. Weitere Informationen erhalten Sie bei: Andreas Reichert, Bildungskoordinator der Kreisverwaltung Vulkaneifel Tel.: 06592/933 298 E-Mail: andreas.reichert@vulkaneifel.de Die Aufgaben der Abfallwirtschaft im Landkreis Vulkaneifel hat der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.) übernom- men. Bei allen Fragen rund ums Thema Abfall (Abfall-Fibel, Müllabfuhrtermine, Änderung persönlicher Daten oder der Haus- haltsgröße etc.) hilft das Abfall-Telefon des A.R.T. in Trier weiter. Kontakt: Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.), Löwenbrückener Straße 13/14, 54290 Trier, E-Mail: abfall-telefon@art-trier.de , Tel.: 0651/9491414. A.R.T.-ABFALL-TELEFON TRIER G rundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Verträge/Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Leudersdorf (Amtsgericht Daun): Blatt 1103 : Flur 19 Nr. 28 – Waldfläche, Die verbrannte Höstern – 10.003 qm Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Er- werbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden. Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungstelle, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: KOKAS, Peter Geburtsdatum: 04.01.1994 Geburtsort: Gyor/Ungarn letzte bekannte Anschrift: Gewerbegebietsstr. 1, 54552 Mehren Datum des Schreibens: 03.11.2017 Aktenzeichen: DAU-K 1994 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn die Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel - KFZ-Zulassungsbehörde - Daun, 03.11.2017 i.A. gez.: Kolf

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