KW03 2018

Seite 3 LANDKREIS VULKANEIFEL Einbürgerung in Bestzeit Eritreischer Staatsangehöriger Samuel Fitwi Sibhatu erhält deutschen Pass „Mit dieser bewussten Entscheidung brin- gen Sie zum Ausdruck, dass Sie dazuge- hören wollen, dass Sie Teil der deutschen Gesellschaft sein möchten und auch bereit sind, Verantwortung zu überneh- men“, so Landrat Thiel bei der Einbürge- rung des eritreischen Staatsangehörigen Samuel Fitwi Sibhatu vergangene Woche. Und diese Verantwortung möchte der junge Leichathlet in besonderer Form wahrnehmen. Vor dreieinhalb Jahren kam Samuel Fitwi Sibhatu als Flüchtling nach Deutsch- land und wurde kurze Zeit später von der Großfamilie Brigitte und Christian Linden aus Stadtkyll aufgenommen. Das The- ma Integration und die persönliche Ent- wicklung des Jungen waren von Beginn Schwerpunktthemen in der Familie und so war es ihnen besonders wichtig, dass Samuel so schnell wie möglich die Deut- sche Sprache beherrschen soll. Folglich absolvierte Samuel Fitwi Sibhatu einen Intensiv-Deutschkurs am Eifel-Gymna- sium Neuerburg. Mit den erworbenen Sprachkenntnissen und der Unterstüt- zung der Familie Linden, begann er dann nach einer Einstiegsqualifizierung für Flüchtlinge, eine Ausbildung als Maler und Lackierer in Lissendorf. Während dieser Zeit entdeckte Samuel Fitwi SibhatuaberauchseineLeidenschaft zum Laufen, insbesondere zumCrosslauf. Gefördert durch seinen Heimatverein Vfl Jünkerath und der LG Vulkaneifel wur- de er innerhalb kürzester Zeit zum Favo- rit auf den Crosslaufstrecken der Region. Mittlerweile ist er auch über die Landes- grenzen hinaus bekannt und startete be- reits bei der Qualifikation für die Europa- Crossmeisterschaften in Darmstadt. Trotz drittbester Leistung und der damit verbundenen Qualifikation zur Europa- meisterschaft, konnte seine Zeit nicht gewertet werden. Das Problem: Samuel Fitwi Sibhatu besitzt keinen deutschen Pass, was eine Startberichtigung als deutscher Staatsbürger bei einer Euro- pameisterschaft unmöglich macht. Zusammen mit Freunden und seinem Trainer, wendete sich die Familie an die Kreisverwaltung Vulkaneifel, mit der Bitte um Prüfung des Antrages auf Einbürge- rung in den deutschen Staatsverband. Der aktuellen Gesetzeslage zufolge, erfüllte Samuel Fitwi Sibhatu die Voraus- setzung der Einbürgerung nur in Teilen, da insbesondere ein 8-jäh- riger Aufenthalt in Deutschland vom Gesetzgeber gefordert wird. Zur Freude der Unterstützer, konnte jedoch nach eingängiger Prüfung der vorzeitigen Einbürgerung des Betroffe- nen stattgegeben werden. Hintergrund ist das öffentliche Interesse des deutschen Staates an den sportlichen Verdiens- ten von Samuel Fitwi Sibhatu, wodurch eine erhebliche Kürzung des geforder- ten 8-jährigen Aufenthalts in Deutsch- land, auf maximal 3 Jahre möglich ist. Das Lauftalent blickt einer steilen sportli- chen Karriere, bis hin zu einer möglichen Einsetzung in der deutschen National- mannschaft, entgegen. „Ich bin stolz und glücklich. Endlich kann ich ohne Einschränkungen meine sport- lichen wie beruflichen Ziele verfolgen“, so Samuel Fitwi Sibhatu beim Erhalt der Einbürgerungsurkunde. v.l.n.r.: Christian Linden, Josef Pütz, Willy Oelert, Magdalena Linden, Günter Willems, Yannick Duppich, Samuel Fitwi Sibhatu, Landrat Heinz-Peter Thiel, Melitta Gray Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Jobcenter, Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene: Rätz, Marcel Werner Geburtsdatum: 21.01.1989 Geburtsort: Euskirchen letzte bekannte Anschrift: Rinderstraße 6, 54550 Daun-Pützborn Datum des Schreibens: 09.01.2018 Aktenzeichen: 4-31200-008-1655 Die Schriftstücke können von demBetroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Jobcenter, Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun (Zimmer 115). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel - Jobcenter 54550 Daun, 09.01.2018 i.A. gez.: Junk

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