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Infos und öffentliche Bekanntmachungen Ihrer Kreisverwaltung in der Wir Vulkaneifel Ausgabe 5 | 2018 (Kreisnachrichten „Wir in der Vulkaneifel“); Herausgeber: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Tel. 06592/933-0; Internet: www.vulkaneifel.de ; Redaktion (verantw.): Verena Bernardy, Meike Welling Verlag + Druck Linus Wittich KG, Föhren IMPRESSUM WEITERES Seite 2 | Lernmittelfreiheit Vortrag neueste Erkenntnisse in der Alzheimerforschung Öffentliche Bekanntmachung Seite 3 | Website-Check Beratertag Seite 4 - 5 | Naturerlebnistipps Öffnungszeiten an Karneval Die Kreisverwaltung Vulkaneifel weist da- rauf hin, dass der Dienstleistungsabend in der Woche vor Karneval von Donners- tag, 08.02.2018 (Weiberdonnerstag), auf Mittwoch, 07.02.2018, vorverlegt wird, um den Bürgerinnen und Bürgern auch in dieser Woche einen Dienstleistungs- abend anbieten zu können. Die Büros der Kreisverwaltung sind an diesem Mittwoch von 08.00 bis 12.00 und 14.00 bis 18.00 Uhr geöffnet; Kfz-Zulassungen werden bis 11.30 Uhr bzw. 17.30 Uhr entgegengenommen. Die Außenstelle der KFZ-Zulassungs- stelle in Jünkerath ist am Donnerstag, 08.02.2018 (Weiberdonnerstag), am Rosenmontag, 12.02.2018, und Dienstag, 13.02.2018 geschlossen. Einen vorver- legten Dienstleistungsabend gibt es dort nicht. Am Rosenmontag, 12.02.2018, blei- ben die Büros der Kreisverwaltung geschlossen. Das JobCenter ist am Mittwoch, 07.02.2018 von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr, geöffnet. Am Donnerstag, 08.02.2018 (Weiberdonners- tag) sowie am Montag, 12.02.2018, (Rosenmontag), bleiben die Büros des JobCenters geschlossen. Ab Karnevalsdienstag, 13.02.2018, gel- ten wieder die üblichen Öffnungszeiten. Die Kreisbibliothek hat wie folgt geöff- net: Weiberdonnerstag (08.02.) von 09.00 bis 14.00 Uhr; Rosenmontag (12.02.) geschlossen; Dienstag (13.02.) von 10.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.30 Uhr bis 19.00 Uhr. Onleihe Rheinland-Pfalz unterstützt mit eLearning-Kursen lebenslanges Lernen Die Onleihe Rhein- land-Pfalz (Onleihe RLP) bietet seit Ja- nuar 2018 neben einer Vielzahl von eMedien zum Aus- leihen auch Online- Kurse für die be- rufliche und private Weiterbildung an. Das Angebot um- fasst u.a. Sprach- lernkurse, Kurse aus den Bereichen Wirt- schaft, Steuern, Rechnungswesen sowie Kurse zur Persönlichkeitsentwicklung. Ein weiterer Schwerpunkt sind Angebote rund um die Themen Computernutzung, Programmierung und Bildbearbeitung. Bereitgestellt werden die Kurse in Zu- sammenarbeit mit erfahrenen eLearning- Anbietern wie video2brain, lecturio und lingua TV. Die Kursreihe „Ich will Deutsch lernen“, die vom Deutschen Volkshoch- schulverband entwickelt wurde, ist eben- falls Teil des eLearning-Angebots. Die Nutzung der Kurse ist kostenlos und rund um die Uhr möglich. Notwendig ist nur ein gültiger Bibliotheksausweis der Kreisbibliothek oder einer der Bib- liotheken, die sich an der Onleihe RLP beteiligen. Die Onleihe RLP besteht seit 2010. Unter Federführung des Landesbibliothekszen- trums Rheinland-Pfalz (LBZ) beteiligen sich mittlerweile landesweit 77 Biblio- theken an diesem Verbund. Die Nutzung durch die Bibliothekskunden steigt konti- nuierlich an. Der Bestand umfasst mehr als 70.000 eMedien. 2017 entliehen die Bibliothekskunden rund 935.000 Medi- en. Das waren 23 % mehr als noch 2016 (etwa 757.000 Entleihungen). Die Onleihe ist im Internet zu finden unter www.onleihe-rlp.de Über die Onleihe und ihre Möglichkeiten informiert auch die Kreisbibliothek ger- ne. Interessenten können einen Termin ausmachen, um eine individuelle Einfüh- rung vor Ort zu erhalten (Kreisbibliothek, Freiherr-vom-Stein-Str. 15a, 54550 Daun, Tel.: 06592/933-423) G rundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehenden Grundstücks ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Kerpen (Amtsgericht Daun): Blatt 970: Flur 7 Nr. 64 – Gebäude- und Freifläche, Waldfläche, Burg Kerpen, – 13.130 m² Flur 7 Nr. 69 – Erholungsfläche, Auf der Burg – 192 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbs- interesse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden.

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