2023-KW51

SEITE 5 Leerungstermine für Restabfall über Weihnachten und Silvester Üblicherweise findet die Abholung von Abfällen immer an einem bestimmten Wochentag statt. Aufgrund der Feiertage verschieben sich die Termine für die Leerung der Restabfallbehälter wie folgt: • von Montag, 25.12. auf Samstag, 23.12., • von Dienstag, 26.12. auf Mittwoch, 27.12., • von Mittwoch, 27.12. auf Donnerstag, 28.12., • von Donnerstag, 28.12. auf Freitag, 29.12., • von Freitag, 29.12. auf Samstag, 30.12.. • von Montag, 01.01.2024 auf Dienstag, 02.01.2024, • von Dienstag, 02.01. auf Mittwoch, 03.01., • von Mittwoch, 03.01. auf Donnerstag, 04.01., • von Donnerstag, 04.01. auf Freitag, 05.01., • von Freitag, 05.01. auf Samstag, 06.01. Die Abholung von Gelben Säcken und Altpapier ist nicht von diesen Terminverschiebungen betroffen. E-Mail oder Push-Benachrichtigung: Lassen Sie sich an Ihre Abfuhrtermine erinnern Wer die A.R.T. App installiert hat, erhält automatisch eine Push-Benachrichtigung zur Erinnerung an seine Abfuhrtermine. Dabei werden die oben genannten Terminverschiebungen automatisch berücksichtigt. Unter www.art-trier.de/kalender bietet der Zweckverband A.R.T. außerdem die Möglichkeit, sich einen individuellen Jahreskalender mit den Abfuhrterminen auszudrucken oder eine E-Mail-Erinnerung zu abonnieren. Die Abfuhrdaten können auch in den persönlichen, elektronischen Kalender importiert werden. Ansprechpartner Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.) www.art-trier.de Das Veterinäramt informiert: Trichinenuntersuchung der Wildschweine Öffnungszeiten des Trichinenlabors am Schlachthof Eifelfleisch GmbH in Gerolstein über Weihnachten und Neujahr: Montag, 18.12.2023: Trichinenuntersuchung zu den regulären Zeiten Mittwoch, 27.12.2023: Trichinenuntersuchung, Probeneingang bis 10:00 Uhr Dienstag, 02.01.2024: Trichinenuntersuchung, Probeneingang bis 10:00 Uhr Ab dem 08.01.2024 werden die Trichinenproben wie gewohnt am Montag und Mittwoch untersucht. Das Ergebnis der Untersuchung rufen Sie bitte über unsere Internetseite ab. Wir bitten um Beachtung. Antrag auf Lernmittelfreiheit (kostenlose Ausleihe) online verfügbar (Fristende: 15.03.2024) Die Kreisverwaltung Vulkaneifel bietet Ihnen ab dem 01.01.2024 die Möglichkeit, den Antrag auf Lernmittelfreiheit (kostenlose Schulbuchausleihe) ganz bequem online zu stellen. Unter Berücksichtigung der Abgabefrist können Anträge auf diese Weise 7 Tage die Woche rund um die Uhr gestellt werden. Die Online-Anträge sind abrufbar über die Internetseite des Landkreises Vulkaneifel www.vulkaneifel.de (Suchbegriff: Schulbuchausleihe) oder direkt über folgenden Link: www.vulkaneifel.de/lmf-online Für Rückfragen stehen wir Ihnen montags bis freitags in der Zeit von 08:0012:00 Uhr zur Verfügung: Tel.: 06592/933-396 schulbuchausleihe@vulkaneifel.de Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene Person: Doicila, Aurel-Marian letzte bekannte Anschrift: Meisburger Str. 27, 54570 Densborn Datum des Schreibens: 11.12.2023 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-QB 362 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 13.12.2023 Im Auftrag gez. Elias

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