2024-KW02

SEITE 4 Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene Person: SCHULZ, Chantal letzte bekannte Anschrift: Dederichswiese 14, 56766 Horperath Datum des Schreibens: 21.12.2023 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-CS 155 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 02.01.2023 Im Auftrag gez. Elias Erste LEADER-Vorhaben der neuen Förderperiode ausgewählt Die LAG Vulkaneifel ist im Juli vergangenen Jahres in eine neue Förderperiode der Europäischen Union gestartet. Aufgrund des umfangreichen Verwaltungsaktes, der hinter diesem Übergang der Förderperioden steckt, mussten die Menschen der Region sich eine Weile gedulden, bis sie ihre neuen Projektideen bei der LAG Vulkaneifel zur Förderung einreichen konnten. Der erste Aufruf der neuen Förderperiode ist daher mit einer starken Nachfrage gestartet. Im Zeitraum vom 19. Juli bis zum 31. Oktober 2023 wurden neun Projektideen mit einem Fördervolumen von insgesamt ca. 526.000 Euro bei der LAG eingereicht. Da das in diesem ersten Förderaufruf zur Verfügung stehende Budget damit um knapp 200.000 Euro überschritten wurde, konnten leider nicht alle Vorhaben für eine Förderung berücksichtigt werden. Umso spannender gestaltete sich die Auswahlsitzung des Entscheidungsgremiums der LAG Vulkaneifel, die am 23. November 2023 in Hillesheim stattfand. Die ebenfalls mit dem Wechsel der Förderperioden neu aufgestellten Auswahlkriterien der LAG Vulkaneifel haben entsprechend erstmalig Anwendung gefunden und dabei geholfen, die eingereichten Projektideen nach ihrem Beitrag zur Umsetzung der Entwicklungsstrategie der Region zu bewerten. Am Ende haben drei Vorhaben die obersten Listenplätze erreicht und konnten zum weiteren Antragsverfahren zugelassen werden. Ein Vorhaben, das es in die Auswahl geschafft hat, dreht sich um das Anwesen der Burg Bruch. Hier soll im Parterre der Zehntscheune eine Innengastronomie entstehen. Neben der Schaffung eines wetterfesten kulinarischen Angebotes für Wandertouristen und Hochzeitsgesellschaften ist es den Eigentümern der Burg Bruch ein großes Anliegen, das denkmalgeschützte Gebäude zur Nutzung für die Menschen des Ortes wieder verfügbar zu machen und die Zusammenarbeit mit regionalen Produzenten weiter auszubauen. Die Touristik GmbH Gerolsteiner Land möchte die Ergebnisse einer Planungsstudie, die in diesem Jahr fertiggestellt wurde, umsetzen. Konkret soll ein Naturerlebnispfad mit integrierter Waldkugelbahn bei Gerolstein gebaut werden. Die Waldkugelbahn soll Umweltthemen spielerisch erlebbar sowie kulturelle, soziale und ökologische Dynamiken und ihre Zusammenhänge erfahrbar machen. Das dritte Vorhaben, das zum weiteren Antragsverfahren zugelassen wurde, wurde durch die Stadt Daun eingereicht. Mithilfe eines Planungsbüros soll ermittelt werden, wie die Potenziale des Stadtwaldes Wehrbüsch strategisch, gestalterisch und baulich geweckt werden können, um einen Kur- und Heilwald auszuweisen. Dies ist ein im GesundLand Vulkaneifel bisher einmaliger Ansatz. Das Regionalmanagement wird die Vorhabenträger bei den nächsten Antragsschritten begleiten. Die LAG freut sich über die vielfältigen Projektideen, die im ersten Aufruf eingereicht wurden und den Beitrag, den sie potenziell für die Entwicklung der Region leisten werden! Die Auswahlsitzung des Entscheidungsgremiums der LAG Vulkaneifel fand am 23. November 2023 in Hillesheim statt. Folgt auch online!

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