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SEITE 6 Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel bietet Unternehmen kostenfreie Unterstützung zur Gestaltung digitaler Webinare und Webworkshops 2-teiliger digitaler Workshop am 30. Januar 2024 und 06. Februar 2024 Sie verkaufen erklärungsbedürftige Produkte und Dienstleistungen an gewerbliche Kunden und an Privatkunden? Dann empfehlen wir Ihnen Webinare und Webworkshops einzusetzen, um neue Kunden zu gewinnen und bestehende Kunden zu betreuen! Außerdem setzen Online-Veranstaltungen Ihr Unternehmen wirkungsvoll in Szene. Um Sie bei der Planung und Durchführung solcher Veranstaltungen zu unterstützen, haben wir gemeinsam mit dem Mittelstand-Digital Zentrum Zukunftskultur eine zweiteilige Online-Veranstaltung konzipiert. Wir schauen mit Ihnen auf den Anmeldeprozess für die TeilnehmerInnen, auf die Video - und Audiotechnik, die technischen Plattformen, auf Ihre Sprache, Interaktion und Foliengestaltung, Ihre Einladungs-, Erinnerungs -und Danksagungstexte sowie auf die eigentliche Veranstaltungsdurchführung und die vertriebliche Nachbearbeitung. Den ersten Teil, am Dienstag, den 30. Januar 2024 von 18:30 bis 20:30 Uhr, werden wir im Format eines Webinars durchführen. Wir geben Ihnen viele Informationen und direkt umsetzbare Empfehlungen für die Gestaltung Ihrer Webinare und Webworkshops; und wir beantworten Ihre Fragen. Der zweite Teil, am Dienstag, den 6. Februar 2024 von 18:30 bis circa 20:00 Uhr, ist dann als interaktiver Workshop konzipiert. Er ist konkreten Beispielen und individuellen Fragen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer gewidmet. Der wechselseitige Austausch ermöglicht es, neue Anregungen und Ideen zu gewinnen. Nach diesen beiden Websessions haben Sie einen gut gefüllten Werkzeugkoffer, um Webinare und Webworkshops im Vertriebsprozess erfolgreich durchzuführen. Dr. Winfried Krieger vom Mittelstand-Digital Zentrum Zukunftskultur wird beide Online Seminare leiten und moderieren. Aus ähnlichen Veranstaltungen wissen wir, dass über 80% der Teilnehmerinnen und Teilnehmer die fachlichen Hinweise und Empfehlungen direkt umsetzen wollen. Das Webinar richtet sich primär an Start-ups und junge Unternehmen, die bisher nur wenige eigene vertriebsorientierte Webinare und Webworkshops durchgeführt haben und nach weiteren Verbesserungsmöglichkeiten suchen – aber auch für „ Fortgeschrittene“ gibt es stets interessante Anregungen. Diese Veranstaltung ist eine gemeinsame Veranstaltung des Mittelstand -Digital Zentrum Zukunftskultur und der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel mbH – durch die Förderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz ist diese Veranstaltung für Sie kostenfrei. Weitere Informationen und Anmeldungen: Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel mbH Christina Kirst Mainzer Str. 24, 54550 Daun Tel.:(06592) 933-200 E-Mail: christina.kirst@wfg-vulkaneifel.de www.wfg-vulkaneifel.de Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene Person: GEUSKENS, Aloysius Alfons Jozef Marie letzte bekannte Anschrift: Im Wiesengrund 5, 54576 Hillesheim-Bolsdorf Datum des Schreibens: 18.12.2023 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-BQ 826 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 02.01.2023 Im Auftrag gez. Elias

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