2024-KW03

SEITE 5 Nahwärme statt Heizöl – Informationsveranstaltung in Weidenbach Was ist ein Nahwärmenetz und wie kann es in der Gemeinde Weidenbach realisiert werden? Welche Vorteile bietet eine gemeinsame Wärmeversorgung den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden? Diese und noch weitere Fragen wurden am 16.11.2023 im Rahmen einer gut 2-stündigen Informationsveranstaltung für interessierte BürgerInnen von Stefan Beyer, Regionalreferent der Energieagentur Rheinland-Pfalz, beantwortet. Rund 20 interessierte Weidenbacherinnen und Weidenbacher hatten sich dafür im Dorfgemeinschaftshaus der Gemeinde versammelt. Warme Füße mit Erneuerbaren Energien Weidenbach ist eine für den Landkreis typische Gemeinde. Hauptsächlich energetisch unsanierte Altbauten, kein Erdgasnetz und dadurch vorwiegend Ölheizungen im Bestand. Bereits jetzt macht die jährlich steigende CO2-Bepreisung das Heizen mit Erdöl zunehmend teurer. Aktuell liegt der CO2-Preis pro Tonne bei 30 Euro, was pro Liter Heizöl Mehrkosten von 8,5 Cent bedeuten. 2024 soll der CO2-Preis weiter steigen. In einem von Stefan Beyer aufgeführten Rechenbeispiel eines 140 m2 großen Einfamilienhauses mit einem jährlichen Heizölverbrauch von 2.400 Litern werden also in den nächsten 20 Jahren mindestens 10.000€ an Mehrkosten allein durch die CO2-Bepreisung aufkommen. Eine gemeinsame Wärmeversorgung, sei es mit Biomasse wie Holzhackschnitzel oder Pellets oder über eine Wärmepumpe, bietet hier einen einfachen, bequemen und günstigen Weg für BürgerInnen ihre Wärmeversorgung erneuerbar zu gestalten. Wer macht mit? Im Anschluss an diese Informationsveranstaltung wird eine Projektgruppe mit den Einwohnerinnen und Einwohnern sprechen, um das Interesse für einen möglichen Nahwärmeanschluss zu ermitteln. Wenn sich genug Interessierte finden, wird in einem nächsten Schritt eine Machbarkeitsstudie als Grundlage für eine konkrete Preisgestaltung und Planung erstellt. Initiative zum Wandel Die von der Kommune unterstützte Informationsveranstaltung in Weidenbach wurde auf eine private Initiative hin organisiert, das Nahwärmenetz selbst soll aber voraussichtlich nicht durch private Hand umgesetzt werden. Wer ein möglicher Träger sein könnte, soll auch in der Machbarkeitsstudie untersucht werden. Nahwärme andernorts im Kreis Vulkaneifel Im Landkreis Vulkaneifel beschäftigen sich derzeit auch andere Gemeinden mit dem Thema der Nahwärmeversorgung. Sollte auch bei Ihnen Interesse daran bestehen, eine solche Initiative in ihrem Wohnort zu starten, so können Sie sich gerne an die Klimaschutzmanagerin des Kreises, Miranda Deviscour, wenden: Tel.: 06592 933586 Mail: klimaschutz@vulkaneifel.de. Stefan Beyer erläutert den Anwesenden die Meilensteine eines Nahwärmenetz-Projekts. Foto: Kreisverwaltung Vulkaneifel Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Bodenbach (Amtsgericht Daun): Blatt 740: Flur 21 Nr. 89 – Landwirtschaftsfläche, Waldfläche, Trierberg – 5.484 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden.. Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Jünkerath (Amtsgericht Prüm): Blatt 1767: Flur 8 Nr. 95/4 – Unland, Gewerkschaftsstraße – 25.561 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden..

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