2024-KW05

SEITE 6 Winterbedingte Tourenausfälle beim A.R.T. Was kann man tun? Durch die extremen Witterungsbedingungen der vergangenen Woche war nahezu das gesamte Verbandsgebiet von Tourenausfällen bei der Müllabfuhr betroffen. Abfälle konnten oft nicht wie geplant eingesammelt werden. Häufig sind Straßen noch nicht geräumt, Schneeketten sind in einigen Gemeinden nicht erlaubt. Unter diesen Bedingungen sind viele Straßen dann nicht befahrbar. Während in den nördlichen Landkreisen die Abfuhr vollständig eingestellt oder abgebrochen werden musste, konnten in der Stadt Trier und im Landkreis Trier-Saarburg vielerorts zumindest Teile der geplanten Touren durchgeführt werden – in manchen Fällen zu Lasten der LKW-Fahrer, die bis zuletzt versucht haben, möglichst viele Straßen anzufahren – und nun für entstandene Schäden zur Rechenschaft gezogen werden. Trotz umsichtiger Fahrweise kam es zu einigen Verkehrsunfällen mit Müllfahrzeugen, bei denen zum Glück nur Sachschäden zu verzeichnen waren. Nachfahrten sind nicht möglich Doch was geschieht, wenn die Abfuhr ausfallen muss? In der Abfallsatzung des A.R.T. in §14 Absatz 9 heißt es dazu: „Können Abfallbehälter aus einem vom A.R.T. nicht zu vertretenden Grund nicht entleert oder abgefahren werden, so erfolgt die Entleerung oder Abfuhr grundsätzlich erst am nächsten regelmäßigen Abfuhrtag.“ Eine Nachfahrt ist demnach nicht vorgesehen, und wäre logistisch auch nicht möglich. „Alle Fahrzeuge und Teams der Abfuhr sind täglich auf anderen Touren eingeplant, so dass für das Nachholen der ausgefallenen Touren weder Fahrzeuge noch Personal zur Verfügung stehen. Wollten wir auf diese Ausfälle vorbereitet sein, müssten wir mindestens 40 Fahrzeuge und das entsprechende Personal zusätzlich vorhalten. Die jährlichen Kosten wären immens. Dabei würden sowohl das Personal als auch die Fahrzeuge nur an einigen wenigen Tagen im Jahr überhaupt benötigt.“ erläutert Sebastian Lorig, Bereichsleiter Technik des A.R.T. Durch Überstunden oder Wochenendfahrten sind die weitreichenden Ausfälle ebenfalls nicht nachzuholen. Die maximale Wochenarbeitszeit und vorgeschriebene Ruhezeiten schränken die Einsatzmöglichkeiten so sehr ein, dass die Ausfälle auf diesem Weg nicht ausgeglichen werden können. Abfallsäcke für Restabfall vergünstigt erwerben Da jede Leerung des Restabfallbehälters im Rahmen des Identsystems erfasst wird, können die betroffenen Haushalte die nicht beanspruchte Leerung an einem anderen Leerungstermin nutzen. Für eventuelle Mehrmengen können amtliche Abfallsäcke genutzt werden. Nachweislich Betroffene können diese für 3 Euro anstatt regulär 8 Euro erwerben. Hierzu muss lediglich ein Berechtigungsschein per E-Mail an info@ art-trier.de oder am Service-Telefon unter 0651-9491 414 formlos beantragt werden. Gelbe Säcke und Altpapier An den A.R.T. Standorten ist die Anlieferung von Gelben Säcken und Altpapier kostenlos möglich. Alternativ können die Abfälle bis zum nächsten Abfuhrtermin gelagert und dann erneut zur Abholung bereitgestellt werden. Sperr- und Gartenabfall Auch die Abholung von Sperr- und Gartenabfall ist von den Tourenausfällen betroffen. Neue Termine können auf www.art-trier.de/ terminbuchung, in der A.R.T. App oder am Service-Telefon vereinbart werden. Gartenabfälle und Weihnachtsbäume können außerdem kostenlos an den A.R.T. Standorten und an den Grüngutsammelstellen angeliefert werden. Die Anlieferung von Sperrabfall ist gegen entsprechende Gebühr an den A.R.T. Entsorgungsstandorten möglich. Unterstützung bei der Abfuhr im Winter Damit bei winterlichem Wetter die Abfuhr in möglichst vielen Ortschaften und Straßen erfolgen kann, sind nicht nur geräumte Straßen, sondern auch geräumte und gestreute Gehwege wichtig. Straßen sollten möglichst nicht zugeparkt werden, um das Unfallrisiko so gering wie möglich zu halten. Schnee von den Gehwegen sollte beim Räumen nicht auf die Straße geschoben werden. Auch das verengt die Fahrbahn und die Straße wird für die Sammelfahrzeuge unbefahrbar. Abfallbehälter sollten außerdem nicht hinter einem Schneewall stehen. Optimal ist ein freigeräumter Zugang vom Stellplatz der Abfallbehälter zur Straße. Insbesondere große Container von Mehrfamilienhäusern müssen frei zugänglich sein. Sollte eine Straße nicht befahrbar sein, können die Abfallbehälter bzw. Gelben Säcke zur nächsten befahrbaren Straße gebracht werden. Dies ist der beste Weg, um eine Leerung sicherzustellen. Amtliche Bekanntmachung der A.R.T. Abfallberatungs- und Verwertungsgesellschaft mbH: Der Jahresabschluss der A.R.T. Abfallberatungs- und Verwertungsgesellschaft mbH für das Geschäftsjahr 2022 wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH, Koblenz, geprüft. Der Jahresabschluss erhielt den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers. 1. Feststellung und Gewinnverwendung: a. Die Gesellschafterversammlung der A.R.T. Abfallberatungs- und Verwertungsgesellschaft mbH hat den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 in ihrer Sitzung vom 04. Juli 2023 festgestellt. b. Der Jahresüberschuss zum 31.12.2022 in Höhe von 2.227.288,10 € wird mit einem Teilbetrag von 1.723.288,10 € in die allgemeine Gewinnrücklage eingestellt und der Restbetrag von 504.000,00 € am 15.12.2023 an den Betrieb gewerblicher Art des Zweckverbandes A.R.T. ausgeschüttet. Interne Gewinnverteilungsabrede: Der Jahresüberschuss zum 31.12.2022 in Höhe von 2.227.288,10 € wird mit 1.069.098,29 € auf den Teilhaushalt der ARGE, mit 490.003,38 € auf den Teilhaushalt des Landkreises Bernkastel-Wittlich, mit 400.911,86 € auf den Teilhaushalt des Land kreises Eifelkreis Bitburg-Prüm und mit 267.274,57 € auf den Teilhaushalt des Landkreises Vulkaneifel verteilt. 2. Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates Die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat werden für das Geschäftsjahr 2022 entlastet. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 liegt vom 05. Februar 2024 bis 14. Februar 2024 zu den üblichen Bürozeiten im Dienstzimmer 113 des Zweckverbandes A.R.T., Metternichstraße 33, Trier, zur Einsicht öffentlich aus. 54293 Trier, den 24.01.2024 A.R.T. Abfallberatungs- und Verwertungsgesellschaft mbH, Am Moselkai 1 , 54293 Trier

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