2024-KW08

SEITE 4 Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: Erben des Stefan Manheller letzte bekannte Anschrift: Dorfstr.10, 56729 Nitz Datum des Schreibens: 15.02.2024 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-MH 78 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Daun, 15.02.2024 Kreisverwaltung Vulkaneifel - KFZ-Zulassungsbehörde - Mainzer Str. 25, 54550 Daun Im Auftrag Gez. Zender Erst abwägen, dann gründen! GründungsBeratungsParcours der Initiative „Gründen auf dem Land“ am Samstag, 16. März 2024, 9.00 bis 15.30 Uhr in Daun Der nächste GründungsBeratungsParcours im Rahmen der Initiative „Gründen auf dem Land“ findet am Samstag, den 16. März 2024 von 9.00 Uhr bis 15.30 Uhr in den Büroräumen der WFG Vulkaneifel mbH, Mainzer Str. 24 in 54550 Daun statt. Existenzgründerinnen und Existenzgründer können hier eine kompakte und kostenfreie Erstprüfung ihres Gründungsvorhabens in Anspruch nehmen. Dabei stehen den Gründungsinteressierten ein Steuerberater, eine Fachfrau für Marketing und Werbung sowie die GründungsberaterInnen der Kammern für persönliche Gespräche zur Verfügung. In vertraulichen Einzelgesprächen von je 30 Minuten erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein individuelles Feedback zu ihrem Gründungsvorhaben und wertvolle Expertentipps für den weiteren Weg zum eigenen Unternehmen. Eine Anmeldung für die Einzelberatung ist unbedingt erforderlich. Anmeldeschluss ist Dienstag der 12. März 2024. Weitere Informationen und Anmeldung: Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel mbH Mainzer Str. 24, 54550 Daun Christina Kirst, Tel.: 06592/933-200, E-Mail: christina.kirst@wfg-vulkaneifel.de Anträge auf Lernmittelfreiheit für die Schulen in Trägerschaft des Landkreises Vulkaneifel für das Schuljahr 2024/25 Fristende: 15.03.2024 Alle Schülerinnen und Schüler der Schulen in Trägerschaft des Landkreises Vulkaneifel, an denen die Teilnahme an der Schulbuchausleihe möglich ist, erhalten in den nächsten Tagen Anträge auf Lernmittelfreiheit (kostenlose Schulbuchausleihe) für das Schuljahr 2024/2025 sowie Infoblätter zur Antragsstellung. Die Lernmittelfreiheit muss für jedes Schuljahr neu beantragt werden. Wir bitten um Beachtung, dass die Frist für die Beantragung der Lernmittelfreiheit (kostenlose Ausleihe) am 15.03.2024 endet. Diese kann auch online über die Internetseite des Landkreises Vulkaneifel www.vulkaneifel.de (Suchbegriff: Schulbuchausleihe) oder direkt über folgenden Link: www.vulkaneifel.de/lmf-online.de rund um die Uhr unter Beachtung der Frist beantragt werden. Besteht noch Unklarheit darüber, welche Schule die Schülerin oder der Schüler im neuen Schuljahr besuchen wird, empfehlen wir Ihnen aus Gründen der Fristwahrung trotzdem einen Antrag auf Lernmittelfreiheit zu stellen. Sollte die Schülerin oder der Schüler nach Antragsstellung eine andere Schule innerhalb von Rheinland-Pfalz besuchen, wird die Entscheidung über den Antrag für die neue Schule übernommen. Anträge auf kostenlose Schulbuchausleihe, die nach dem oben genannten Termin eingehen, können nicht mehr für das Schuljahr 2024/2025 berücksichtigt werden. Sollten Sie bis zum oben genannten Termin keinen Antrag gestellt bzw. eine Ablehnung erhalten haben, besteht die Möglichkeit an der Ausleihe gegen Gebühr teilzunehmen. Hierzu werden den Schülerinnen und Schülern rechtzeitig Informationen per Elternbrief zur Verfügung gestellt. Für Rückfragen stehen wir Ihnen montags bis freitags in der Zeit von 08.00-12.00 Uhr zur Verfügung: Tatjana Wagner Büro 325, Telefon: 06592/933-396, Rita Schneider Büro 325, Telefon: 06592/933-369 Darüber hinaus beantworten wir Ihre Fragen gerne auch per E-Mail an: schulbuchausleihe@vulkaneifel.de

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