2024-KW09

SEITE 3 Brand- und Katastrophenschutz: Jens Hölker aus Niederbettingen zum Organisatorischen Leiter ernannt Vor wenigen Tagen konnte Landrätin Julia Gieseking in Anwesenheit des stellvertetenden Brand- und Katastrophenschutzinspekteurs Wolfgang Rechs Jens Hölker aus Niederbettingen zum Organisatorischen Leiter ernennen. Gleichzeitig wurde Mario Müller, der langjährig als Organisatorischer Leiter tätig war, von seinen Aufgaben entbunden. Der Landkreis Vulkaneifel verfügt über Leitende Notärzte und Organisatorische Leiter zur Erfüllung seiner Aufgaben im Zivil- und Katastrophenschutz. Im Falle einer Großschadenslage übernehmen die jeweils diensthabenden Leitenden Notärzte und Organisatorischen Leiter gemeinsam die Leitung des Einsatzabschnitts „Gesundheit“ wahr. Ab sofort verstärkt Jens Hölker, 41 Jahre alt und aus Niederbettingen, das Team der Organisatorischen Leiter. In der Kreisverwaltung Vulkaneifel erhielt er von Landrätin Julia Gieseking vor wenigen Tagen die Ernennungsurkunde und wird damit auch Ehrenbeamter auf Zeit. Hauptberuflich arbeitet Jens Hölker als Notfallsanitäter beim DRK Rettungsdienst Eifel-MoselHunsrück gGmbH. Darüber hinaus ist er ehrenamtlich im DRK Ortsverein Hillesheim tätig. Seit 2019 ist er als Organisatorischer Leiter ausgebildet. „Ich danke Ihnen für Ihre Bereitschaft, sich ehrenamtlich in Ihrer Freizeit für den Landkreis Vulkaneifel und dessen Bevölkerung im Zivil- und Katastrophenschutz zu engagieren“, so Landrätin Julia Gieseking. Gleichzeitig wurde Mario Müller aus Stadtkyll, der seit 2010 als Organisatorischer Leiter tätig war und in seiner Funktion auch als Fachberater die Technische Einsatzleitung unterstützte, von Landrätin Julia Gieseking entbunden. Sie würdigte seine langjährige Tätigkeit und sein Engagement und betonte: „Sie waren nicht nur seit 2010 als Organisatorischer Leiter tätig, sondern haben auch als Mitglied des DRK Ortsvereins Obere Kyll/Jünkerath sehr viel Zeit in die Ausbildung von Nachwuchskräften investiert. Ich danke Ihnen von ganzem Herzen für Ihr Engagement in den letzten 14 Jahren.“ Der Organisatorische Leiter trägt gemeinsam mit dem Leitenden Notarzt bei Schadensereignissen mit einer größeren Anzahl von Verletzten oder Erkrankten die Verantwortung für die Ablauforganisation. Dazu gehört das Beurteilen der Schadenslage, das Erteilen von Einsatzaufträgen an die Rettungsdienstkräfte, die Registrierung von Erkrankten und Verletzten, die Festlegung von Behandlungsplätzen sowie die Organisation des Patientenabtransports. Er trägt entscheidend dazu bei, dass die Rettungskräfte optimal zusammenarbeiten können, um schnell und professionell Hilfe leisten zu können. Landrätin Julia Gieseking ernannte im Beisein des stellvertretenden Katastrophenschutzinspekteurs Wolfgang Rechs (links) Jens Hölker (2.v.l.) zum neuen Organisatorischen Leiter. Gleichzeitig wurde Mario Müller (rechts) als Organisatorischer Leiter nach über 14 Jahren ehrenamtlicher Tätigkeit entpflichtet. Gehölzschnitt und Vogelschutzmaßnahmen Frist nach dem Naturschutzgesetz für Hecken, Bäume und Nester beachten Nach dem Naturschutzrecht steht der Zeitraum außerhalb der Vegetationsphase von Anfang Oktober bis Ende Februar für massiven Baum- und Strauchschnitt zur Verfügung. Dieser Zeitraum dient dazu, in der Feldflur das Auf den Stock-Setzen von Windschutzhecken oder eine abschnittsweise Verjüngung unter erheblicher Altholzentnahme durchzuführen. Ab Anfang März bis Ende September ist massiver Heckenschnitt unzulässig. Auch Bäume außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen dürfen in dieser Zeit nicht stark zurückgeschnitten oder gerodet werden. Nach Anfang März sind an Hecken lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte unter Entnahme des Jahreszuwachses erlaubt. Auch Kronenpflege und Kronenschnitt zur Gesunderhaltung von Bäumen, Erreichung besonderer Wuchsformen oder Erzielung von Obstertrag sind zulässig. Nistplätze von Vögeln, Spechthöhlen oder Fledermausquartiere sind jedoch immer zu beachten. Sie dürfen aus artenschutzrechtlichen Gründen nicht während ihrer Nutzung beeinträchtigt werden. Für das komplette Roden von Gehölzen, also das Beseitigen mit Wurzelwerk, gelten strenge, Regelungen. Für diese Arbeiten sowie die Arbeiten an Bäumen mit bruchgefährdeter Krone außerhalb des Waldes empfiehlt sich eine vorherige Abstimmung mit der Naturschutzbehörde; ansonsten sind bei Verstößen Bußgelder möglich. Im Wald unterliegen Horstbäume und der Nestschutz streng geschützter Großvogelarten insbesondere in der Brutzeit speziellen Artenschutzvorschriften. Waldbesitzer werden gebeten, sich bei Unklarheiten über den zulässigen Umfang der anstehenden Arbeiten an das zuständige Forstamt oder die Naturschutzbehörde zu wenden. Auskünfte und weitere Beratung unter: naturschutz@vulkaneifel.de

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