2024-KW11

SEITE 12 Die Inbetriebnahme der Anlage ist für den Mai 2025 vorgesehen. Für das Vorhaben liegt eine Zielabweichungsentscheidung der SGD Nord, Koblenz, vom 17.12.2019 und ein Raumordnerischer Entscheid der Kreisverwaltung Vulkaneifel vom 17.01.2020 vor. Das Vorhaben bedarf einer Genehmigung nach §§ 4, 6 des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und den §§ 1 und 2 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) in Verbindung mit Nr. 1.6.2, Verfahrensart V des Anhangs 1 zur 4. BImSchV. Die Antragstellerin hat nach § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Die Kreisverwaltung Vulkaneifel hält das Entfallen einer Vorprüfung für zweckmäßig. Für das Vorhaben besteht daher eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, sodass gemäß § 2 Abs.1 Nr. 1 c der 4. BImSchV im förmlichen Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 10 BImSchG zu entscheiden ist. Ein entsprechender Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht) und die den Antragsunterlagen beigefügten weiteren umweltrelevanten Unterlagen (u.a. Fachbeitrag Naturschutz, Landschaftsbildanalyse, FFH-Verträglichkeitsprüfung, artenschutzrechtliche Prüfung, faunistische Untersuchungen) wurden vorgelegt. Für das Verfahren und die Entscheidung über die Erteilung einer Genehmigung gemäß dem oben genannten Antrag ist nach § 1 Abs. 1 der Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes (ImSchZuVO) in der derzeit geltenden Fassung die Kreisverwaltung Vulkaneifel als Untere Immissionsschutzbehörde zuständig. Für die genannten Rechtsgrundlagen ist der Wortlaut der jeweils geltenden Fassung maßgeblich. Das geplante Vorhaben sowie der Antrag der Fa. PROKON Regenerative Energien eG werden hiermit gemäß §§ 8 ff. der 9. BImSchV i. V. m. § 10 BImSchG öffentlich bekanntgemacht. Nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 der 9. BImSchV muss die Bekanntmachung auch die Bezeichnung der für das Vorhaben entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen, die der Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahrens vorliegen, enthalten. Die Antragsunterlagen umfassen insbesondere folgende entscheidungserheblichen Unterlagen über die Auswirkungen des Vorhabens: Antragsunterlagen unterteilt nach Kapiteln: Ordner 1 1.-Anträge Formular 1.1 und 1.2 2.-Verzeichnis beigefügter Unterlagen 2.1 Formular 2 2.2 Inhaltsverzeichnis 3. Kurzbeschreibung 4. Standort und Umgebung der Anlage 4.1 Auflistung der Flurstücke mit/ohne Grundstückseigentümer 4.2. Koordinaten: UTM-Koordinaten und Geographische Koordinaten 4.3 Höhenangaben 4.4 Topographische Übersichtskarte 4.5 Lageplan „Gesamtes Eignungsgebiet“ 4.6 Detailzeichnungen WEA-Standorte 1-3 4.7 Berechnung Abstandsflächen 4.8 Lageplan Abstände WEA 5.-Anlagen- und Betriebsbeschreibung 5.1 Formular 3 5.2 Technische Beschreibung und Daten 5.3 Übersichtszeichnung 5.4 Zeichnung Maschinenhaus 5.5 Funktionsprinzip 5.6 Funktionsweise des Servicelifts für GE-Windenergieanalgen 5.7 Spezifikation für Zuwegungen und Kranstellflächen 5.8 Zuwegung 5.9 Baustellen- & Transportstudie 5.10 Detailpläne Zufahrten 6 -Stoffe, Stoffmengen, Stoffdaten 6.1 Formular 4 6.2 Betriebs- und Schmierstoffliste 6.3 Sicherheitsdatenblätter 7 Schutz vor Lärm, Erschütterungen und sonstigen Immissionen 7.1 Formular 7 7.2 Merkblätter Anlage A und B 7.3 Schallimmissionsprognose-Rev.3 7.4 Schallleistung Normalbetrieb und Schallreduzierter Betrieb gemäß FGW 7.5 Schattenwurfprognose-Rev2 7.6 Kurzinfo Schattenwurfmodul 7.7 Vermeidung Schattenwurf Ordner 2 8. Abfallvermeidung und-entsorgung 8.1 Formular 9.1 und 9.2 8.2 Vermeidung, Verwertung oder Entsorgung von Abfällen 9. Arbeitsschutz 9.1 Formular 10.1, 10.2 und 10.3

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