2024-KW11

SEITE 14 -Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Landesarchäologie, Trier, vom 29.01.2021 -LBM, Fachgruppe Luftverkehr, Hahn-Flughafen, vom 12.01.2021 -Einvernehmen der Ortsgemeinde Kolverath vom 11.01.2021 -Einvernehmen der Ortsgemeinde Retterath vom 08.01.2021 -Forstamt Hillesheim vom 07.01.2021 -Generaldirektion Kulturelles Erbe, Landesdenkmalpflege, vom 04.01.2021 -Bundeswehr vom 04.01.2021 -Deutscher Wetterdienst vom 21.12.2020 -Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Trier, vom 17.12.2020 Es wird darauf hingewiesen, dass seit der ersten unternommenen Bekanntmachung die vorgenannten Antragsunterlagen teilweise aktualisiert wurden. Der Antrag auf Erteilung der Genehmigung und die vorgenannten Unterlagen werden in der Zeit vom 25.03.2024 bis 25.04.2024 gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 PlanSiG elektronisch zur Einsichtnahme bereitgestellt und können auf der Internetseite der Kreisverwaltung Vulkaneifel unter https://www.vulkaneifel.de/downloads/Retterath-BimSchG-Antrag.zip abgerufen werden. Der Antrag auf Erteilung der Genehmigung und die vorgenannten Unterlagen werden als zusätzliches Informationsangebot in diesem Zeitraum bei der nachfolgenden Stelle während der genannten Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt: Kreisverwaltung Vulkaneifel Untere Immissionsschutzbehörde Ansprechpartner Herr Hein, Zimmer 309 Mainzer Straße 25 54550 Daun Telefon: 06592/933-323 Öffnungszeiten: - Montag bis Donnerstag: 09:00 Uhr-12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr - Freitag: 09:00 Uhr – 12.00- Uhr und nach Vereinbarung. Dieser Bekanntmachungstext sowie die nach § 10 Abs. 1 der 9.BImSchV erforderlichen Unterlagen sind während des genannten Auslegungszeitraums im UVP-Portal des Landes-Rheinland-Pfalz unter https://www.uvp-verbund.de/portal verfügbar. Weitere Informationen (z.B. Stellungnahmen der Fachbehörden), die für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens von Bedeutung sein können und der Behörde erst nach Beginn der Auslegung vorliegen, werden der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen über den Zugang zu Umweltinformationen zugänglich gemacht. Einwendungen gegen das Vorhaben können gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 der 9. BImSchV während der Einwendungsfrist vom 25.03.2024 bis einschließlich 27.05.2024 schriftlich bei der genannten Auslegungsstelle oder elektronisch (dieter.hein@vulkaneifel.de) erhoben werden. Die im Rahmen der vorauslegenden Auslegungen und innerhalb der dort genannten Einwendungsfristen erhobenen Einwendungen werden im Genehmigungsverfahren berücksichtigt. Auch eine erneute Einreichung der bereits erhobenen Einwendungen sowie deren Ergänzung oder Aktualisierung ist innerhalb der oben genannten Einwendungsfrist möglich. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind gemäß § 10 Abs. 3 Satz 5 BImSchG alle Einwendungen für das Genehmigungsverfahren ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Einwendungen, die von mehr als 50 Personen entweder auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Einwendungen), müssen einen Unterzeichner mit seinem Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift als gemeinsamen Vertreter der übrigen Unterzeichner bezeichnen. Gleichförmige Einwendungen, die diese Angaben nicht deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten, sowie Einwendungen mit fehlendem oder unleserlichen Namen oder Adressangaben, werden nicht berücksichtigt. Gemäß § 12 Abs. 2 der 9. BImSchV sind die Einwendungen dem Antragsteller und soweit sie deren Aufgabenbereich berühren, den nach § 11 der 9. BImSchV beteiligten Behörden bekannt zu geben. Auf Verlangen der Einwenderin oder des Einwenders werden deren/dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind. Gemäß § 10 Abs. 4 BImSchG kann die Genehmigungsbehörde aufgrund einer Ermessensentscheidung nach Ablauf der Einwendungsfrist die rechtzeitig erhobenen Einwendungen mit dem Antragsteller und diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, in einem Erörterungstermin erörtern. Der Erörterungstermin der form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung sein kann, wird auf Mittwoch, den 19.06.2024, 10:00 Uhr, im Sitzungssaal der Kreisverwaltung Vulkaneifel , Mainzer Straße 25, 54550 Daun, festgesetzt. Besondere Einladungen zum Erörterungstermin ergehen nicht mehr. Die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen zum Antrag auf eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung werden auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert. Der Erörterungstermin ist öffentlich. Sofern aufgrund der Ermessensentscheidung der Behörde ein Erörterungstermin nicht stattfindet, wird dies an gleicher Stelle nach Ende der Einwendungsfrist öffentlich bekannt gemacht. Gemäß § 10 Abs. 4 Ziffer 4 BImSchG kann die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Daun, den 15.03.2024 Kreisverwaltung Vulkaneifel -Untere Immissionsschutzbehördegez. (Klaus Benz) Geschäftsbereichsleiter

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