2024 KW12

SEITE 8 Als zusätzliches Informationsangebot können der Antrag und die vorgenannten Unterlagen in diesem Zeitraum bei der nachfolgenden Stelle während der genannten Dienststunden und nach Vereinbarung eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel Untere Immissionsschutzbehörde Ansprechpartner Herr Hein, Zimmer 309 Mainzer Straße 25 54550 Daun Telefon: 06592/933-323 Öffnungszeiten: - Montag bis Donnerstag : 09:00 Uhr-12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr - Freitag: 09:00 Uhr – 12.00- Uhr. Einwendungen gegen das Vorhaben können gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 der 9. BImSchV während der Einwendungsfrist vom 02.04.2024 bis einschließlich 02.06.2024 schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel und elektronisch (dieter.hein@ vulkaneifel.de) erhoben werden. Die im Rahmen des vereinfachten Verfahrens erhobenen Einwendungen werden im Genehmigungsverfahren berücksichtigt. Auch eine erneute Einreichung der bereits erhobenen Einwendungen sowie deren Ergänzung oder Aktualisierung ist innerhalb der oben genannten Einwendungsfrist möglich. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind gemäß § 10 Abs.3 Satz 5 BImSchG alle Einwendungen für das Genehmigungsverfahren ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Gemäß § 12 Abs. 2 der 9. BImSchV sind die Einwendungen dem Antragsteller und soweit sie deren Aufgabenbereich berühren, den nach § 11 der 9. BImSchV beteiligten Behörden bekannt zu geben. Auf Verlangen der Einwenderin oder des Einwenders werden deren/dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind. Ein gegebenenfalls erforderlicher Erörterungstermin wird nach Auswertung der Einwendungen gesondert terminiert und vorher öffentlich bekanntgemacht. In diesem Erörterungstermin kann auch bei Ausbleiben eines Beteiligten ohne diesen verhandelt werden. Die Zustellung der Entscheidung über Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Daun, den 22.03.2024 Kreisverwaltung Vulkaneifel Abteilung Bauen In Vertretung: Klaus Benz (Geschäftsbereichsleiter) 1. Förderaufruf „Regionalbudget“ gestartet! Auch in dieser Förderperiode 2023 – 2027 hat die LAG Vulkaneifel erneut die Möglichkeit Vorhaben im Rahmen des sogenannten „Regionalbudgets“ zu fördern. Der erste Förderaufruf ist am 12. März gestartet. Im Rahmen des „Regionalbudgets“ können Kleinstprojekte, die ein Gesamtvolumen von 20.000 € netto nicht übersteigen, finanziell unterstützt werden. Insgesamt stehen 100.000 € Fördermittel bereit. Von der Förderung können sowohl Kommunen als auch private Träger und Vereine profitieren. Für den Zuschuss eines Vorhabens ist es entscheidend, dass es die Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie (LILE) unterstützt. Projekte können ab sofort bis zum 26. April 2024 eingereicht werden. Die Auswahl der Vorhaben durch das Entscheidungsgremium der LAG erfolgt Anfang Juni. Wichtig ist, dass die Vorhaben bis zum 30.09.2024 umgesetzt sein müssen. Zahlreiche Vorhabenträgerinnen und -träger konnten von dieser Förderung in der letzten Förderperiode bereits profitieren. Darunter zum Beispiel die Verbandsgemeinde Kelberg, die im letzten Jahr einen EscapeWalk konzipiert hat oder der Landkreis Vulkaneifel, der Grünflächen im Siedlungsbereich als eine Oase des Artenschutzes aufgewertet hat. Nun dienen die Flächen als Naturerlebnisraum und als Weiterbildungsort. Bei allgemeinen Fragen und Informationen zur LEADER-Förderung in der LAG Vulkaneifel sowie zum aktuellen Förderaufruf und den Auswahlkriterien, informieren Sie sich auf der Webseite der LAG Vulkaneifel unter www.leader-vulkaneifel. de. Für individuelle Beratungen zu Projektideen im Rahmen des Förderaufrufes für das Regionalbudget steht Ihnen das Regionalmanagement per EMail (vulkaneifel@entra.de) oder telefonisch (06302/9239-23) werktags zwischen 9:00 und 16:00 Uhr gerne zur Verfügung.

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