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Rinderhaltung - Informationen zur Registrierung und Kennzeichnung

1. Betriebsregistrierung

Die Tierhaltung ist als Betrieb spätestens bei Beginn der Tätigkeit bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Veterinärwesen anzuzeigen. Zu den erforderlichen Angaben gehören: Name, Anschrift, Zahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, Nutzungsart und Standort. Änderungen sind unverzüglich anzuzeigen.

2. Kennzeichnung der Tiere

Alle im Betrieb vorhanden Rinder, die älter als 7 Tage sind, müssen mit zwei Ohrmarken gekennzeichnet sein, die gemäß der Viehverkehrsverordnung in der jeweiligen Fassung zugelassen sind, d.h. DE-Ohrmarken oder Kennzeichen anderer EU-Staaten.

Im Falle des Verlustes einer Ohrmarke ist das Tier unverzüglich (ohne schuldhaftes Verzögern) erneut mit deiner identischen Ohrmarke zu kennzeichnen.

Zugekaufte Tiere, die aus Drittländern stammen, sind innerhalb von 7 Tagen nach dem Zugang zusätzlich mit zugelassenen Ohrmarken zu kennzeichnen.

3. Rinderpässe/Begleitpapiere
  • Für alle Rinder älter als 7 Tage muss ein Rinderpass bzw. ein Begleitpapier vorhanden sein.
  • Die Angaben sind durch die Unterschrift des Tierhalters zu bestätigen.
  • Übernahmen sind durch Eintragung der neuen Betriebsnummer und durch Unterschrift auf der Rückseite der Pässe zu bestätigen.
  • Bei Verlust ist unverzüglich ein Ersatzpass zu beantragen.
  • Der Rinderpass muss das Rind begleiten, er bleibt bis zur Schlachtung oder Verendung beim Rind.
  • Bei Hausschlachtung werden die Rinderpässe/Begleitpapiere binnen 7 Tage an den Landeskontrollverband (LKV) zurückgesandt.
  • Bei Verendung werden die Rinderpässe/Begleitpapiere mit dem Tierkörper der Tierkörperbeseitigungsanstalt (TBA) übergeben.
4. Bestandsregister

Bestandsregister sind aktuell und vollständig zu führen. Sie sind chronologisch aufgebaut mit fortlaufenden Seitenzahlen. Eine elektronische Form ist ebenfalls möglich. Eintragungen haben unverzüglich zu erfolgen, d.h. ohne schuldhaftes Verzögern. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 4 Jahre, auch nach Aufgabe der Tierhaltung. Die Frist beginnt mit Ablauf des 31. Dezembers des Jahres, in dem die letzte Eintragung vorgenommen wurde. Das Bestandsregister enthält:

  • Registriernummer des Betriebes
  • Name und Anschrift des Tierhalters
  • Anschrift und Standort des Betriebes
  • Produktionsrichtung (Milch, Fleisch, Zucht)
  • Zugänge (Zukauf und Geburt) mit: Tag des Zugangs, Geburtsdatum, Ohrmarkennummer, Ohrmarkennummer des Muttertieres, Geschlecht, Vorbesitzer des Tieres (Name, Anschrift oder Registriernummer), Rasse
  • Abgänge mit: Datum, Ohrmarkennummer,Registriernummer bzw. Name und Anschrift des Empfängerbetriebs
5. HIT – Halterinformation Tier Rinder-Datenbank

Ziel dieser Meldungen ist es, die Effektivität der Tierseuchenbekämpfung zu erhöhen. Im Falle eines Seuchenausbruches muss rasch und umsichtig gehandelt werden. Die Datenbankinformationen erleichtern eine schnelle Abklärung von Infektionswegen und Infektionsursachen.

Bewegungsmeldung (Bestandsveränderung)

Nach § 29 der Viehverkehrsverordnung muss jede Bestandsveränderung und Kennzeichnung gemeldet werden. Die Meldung hat innerhalb von 7 Tagen zu erfolgen.

 Anzeige der Kennzeichnung
  • Ohrmarkennummer
  • Geburtsdatum
  • Geschlecht
  • Rasse
  • Ohrmarkennummer des Muttertieres
  • Bei Einfuhr aus Drittländern: Ursprungsland und ursprüngliche Kennzeichnung
  • Geburtsmeldungen sind erst nach der Kennzeichnung des Kalbes zulässig.

Bestandsveränderung
  • Ohrmarkennummer
  • Zugangsdatum
  • Abgangsdatum
  • Bei Tod: Angaben über Art des Todes
  • Mitgliedsstaat und Geburtsdatum bei Verbringen aus ein einem anderen Mitgliedsstaat
  • Mitgliedsstaat bei Verbringen in ein einen anderen Mitgliedsstaat
  • Geburtsdatum bei Einfuhr zur unmittelbaren Schlachtung
  • Drittland bei Ausfuhr

Meldewege
  • über das Internet: Auf der Seite www.hi-tier.de gelangt man unter dem Punkt „Meldeprogramm“ zur Anmeldung. Zusammen mit Registriernummer und PIN ist sowohl die Stichtagsmeldung als auch die Bewegungsmeldung möglich.
  • Meldekarten an den Landeskontrollverband (postalische Meldung).


Die Meldekarten werden von den Regionalstellen ausgegeben. Die vom Meldepflichtigen ausgefüllte Karte ist zurückzusenden an:

Landeskontrollverband (LKV) Rheinland-Pfalz
Riegelgrube 15-17     
55543 Bad Kreuznach
Tel.: 0671/886020  
Fax: 0671/67216

 

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