Menu

landwirtschaft

Jagd

Kreisjagdmeister:
Ulrich  Umbach
Auf der Steinrausch 6-8
53539 Kelberg
Tel. 0171-2603732


Jagdrecht, Jagdpacht

Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen (Wild), zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden. Bei der Ausübung der Jagd sind die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit zu beachten (Bundesjagdgesetz).
Die Ausübung des Jagdrechts kann an Dritte verpachtet werden. Die Gesamtfläche, auf der einem Jagdpächter die Ausübung des Jagdrechts zusteht, darf nicht mehr als 1.000 Hektar umfassen. Der Pachtvertrag ist schriftlich abzuschließen. Die Pachtdauer beträgt zwischen neun und  zwölf Jahren. Pächter darf nur sein, wer einen Jahresjagdschein besitzt und schon vorher einen solchen für drei Jahre in Deutschland besessen hat. Mehr Informationen finden Sie auch auf der Seite der Kreisgruppe Vulkaneifel e.V. im Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V..

Jagdschein
Wer die Jagd ausübt, muss einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein mit sich führen. Der Jagdschein wird für die Einwohner des Landkreises Vulkaneifel von der Kreisverwaltung für höchstens drei Jagdjahre oder als Tagesjagdschein für vierzehn aufeinander folgende Tage erteilt. Der Jagdschein gilt für das gesamte Bundesgebiet.
Die erste Erteilung eines Jagdscheines ist davon abhängig, dass der Bewerber in Deutschland eine Jägerprüfung bestanden hat. Zur Ausstellung des Jagdscheines benötigt die Kreisverwaltung das Zeugnis der erfolgreich abgelegten Jägerprüfung, ein eventuell früher gelöster Jagdschein, den Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung und bei der ersten Beantragung ein Lichtbild.

Jagdbezirke
Jagdbezirke, in denen die Jagd ausgeübt werden darf, sind entweder Eigenjagdbezirke oder gemeinschaftliche Jagdbezirke.
Zusammenhängende Grundflächen mit einer land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbaren Fläche von 75 Hektar, die im Eigentum einer Person oder einer Personengemeinschaft stehen, bilden einen Eigenjagdbezirk.
Alle Grundflächen einer Gemeinde, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören, bilden ab einer Mindestgröße von 250 Hektar einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk.
Die Eigentümer, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, bilden eine Jagdgenossenschaft. Diese ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie wird durch den von ihr gewählten Jagdvorstand oder Jagdvorsteher vertreten. Solange kein Jagdvorstand gewählt ist, werden dessen Geschäfte vom Gemeindevorstand (Bürgermeister) wahrgenommen. Die Jagdgenossenschaft als Träger des originären Jagdausübungsrechtes in gemeinschaftlichen Jagdbezirken nutzt die Jagd in der Regel durch Verpachtung.

Jagdsteuer
Die Ausübung des Jagdrechts im Gebiet des Landkreises Vulkaneifel unterliegt der Besteuerung. Steuerschuldner ist dabei jeder, dem das Recht zur Ausübung der Jagd zusteht.
Die Steuer wird für das Steuerjahr von der Kreisverwaltung Vulkaneifel durch Steuerbescheid festgesetzt und beträgt 20 v. H. der Jahresjagdpacht.

Gesetzliche Grundlage:

Jagdschein-Gebühren:
1 Jahr  :   102 EUR
2 Jahre :  162 EUR
3 Jahre :  192 EUR

Jugend
1 Jahr   :    51 EUR
2 Jahre :    81 EUR


Dokumente:

 

Jagdwesen - Abschusspläne

Handlungsprogramm zur Reduzierung überhöhter Schwarzwildbestände und zur Absenkung des Risikos einer Ausbreitung von Tierseuchen. Die entsprechenden Vordrucke und ausführliche Informationen zum Thema Abschusspläne finden Sie nachfolgend.

Dokumente:

Zuständig

Die auf unserer Website verwendeten Cookies sind ausschließlich so genannte “Session-Cookies”.
Sie werden nach Ende Ihres Besuchs automatisch gelöscht. Wir verwenden KEINE Tracking-Cookies