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landwirtschaft

Bienenseuchenverordnung

Die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Amerikanische Faulbrut vom 25.04.2017 wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Die Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer Bekanntgabe in Kraft. Die Allgemeinverfügung mitsamt ihrer Begründung liegt bis zum 15. Februar 2018 zur Einsichtnahme in Zimmer 323 der Kreisverwaltung Vulkaneifel aus.

 

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