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Brandschutzordnung

Eine Brandschutzordnung besteht aus den Teilen:

Teil

Beschreibung

Zielgruppe

Bemerkung

A

Aushang mit allgemein gültigen Hinweisen

Alle Benutzer des Gebäudes bzw. Betriebes

An auffälligen Stellen anzubringen

B

Dienstanweisung, Merkblatt, Broschüre

Bewohner, Beschäftige ohne besondere Brandschutzaufgaben

 

C

Dienstanweisung, Merkblatt, Broschüre

Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben

 

Die Teile A und B sind in der Regel immer aufzustellen. Der Teil C ist in der Regel nur dann aufstellen, wenn von der Behörde gefordert oder wenn im Rahmen einer Gefährdungsanalyse die Notwendigkeit festgestellt wurde. Die Teile B und C sind zur besseren Übersichtlichkeit in besonderen Merkblättern behandelt.
Für Objekte im Landkreis Vulkaneifel kann unter Angabe des Objektes bei der Brandschutzdienststelle der Aushang als „Word“-Dokument angefordert werden (e-Mail: brandschutzdienststelle@vulkaneifel.de ).

Dokumente:

 

Zuständig

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