Rettungsdienst
Die Landkreise sind neben dem Land kommunaler Träger des Rettungsdienstes. Im Rahmen dieser Aufgabe hat der Träger eine bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen des Notfall- und Krankentransportes als medizinisch-organisatorische Einheit der Gesundheitsvorsorge und Gefahrenabwehr sicherzustellen. Dazu gehört insbesondere die Genehmigung von Rettungsdienstbetrieben.
Zuständig
Linnertz, Guido
Brand- und Katastrophenschutz,
Rettungsdienst
Tel.: 06592 933 - 210
Weitere Informationen und Kontaktformular Linnertz, Guido