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Bildung und Teilhabepaket

Leistungen für Bildung und Teilhabe sollen die gesellschaftliche Teilhabe und Bildungsteilhabe (BuT) von jungen Menschen sicherstellen.

Im Bereich Bildung sind dies:

  • eintägige Ausflüge mit der Kindertageseinrichtung oder SchuleFussballspielende Kinder
  • mehrtägige Klassenfahrten
  • die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf 
  • die Schülerbeförderung zum Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs
  • eine ergänzende angemessene Lernförderung
  • die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Kindertageseinrichtung oder Schule

Der Bereich Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben beinhaltet:

Aufwendungen im Zusammenhang mit Aktivitäten in Gesellschaft in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, Unterricht in künstlerischen Fächern (z.B. Musikunterricht), Aktivitäten der kulturellen Bildung und Teilnahme an Freizeiten.

Wer hat einen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe?

  • Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem 2. Sozialgesetzbuch (SGB II)
  • Personen, die mit einem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und für dieses Kind Kinderzuschlag nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) oder gemeinsam Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
  • Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Leistungen nach dem Asylbewer-berleistungsgesetz (AsylbLG)
  • Kinder und Jugendliche sowie Schülerinnen und Schüler, die Sozialhilfe nach dem 12. Sozialgesetzbuch (SGB XII)
beziehen.

Welche Leistungen beinhaltet Bildung und Teilhabe?

eintägige oder mehrtägige Ausflüge/Klassenfahrten der Schule bzw. der Kindertageseinrichtung (KiTa)

LeistungshöheVoraussetzungenErforderliche Unterlagen
(über Antrag hinausgehend)
Tatsächliche Aufwendungen (ohne Taschengeld)
  • jünger als 25 Jahre
  • keine Ausbildungsvergütung
  • Besuch einer allgemein- oder berufsbildenden Schule oder KiTa
Anlage Bildung und Teilhabe mit Bestätigung der Schule/ KiTa über Art, Dauer und Kosten des Ausflugs

persönlicher Schulbedarf (z.B. Schultasche, Sportzeug, Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien)

LeistungshöheVoraussetzungenErforderliche Unterlagen
(über Antrag hinausgehend)

Pauschale
154,50 €/Schuljahr

Auszahlung:
103,00 € zum 01.08. und
  51,50 € zum 01.02. des Jahres

  • jünger als 25 Jahre
  • keine Ausbildungsvergütung
  • Besuch einer allgemein- oder berufsbildenden Schule oder KiTa
Schulbescheinigung ab dem 15. Lebensjahr erforderlich

Schülerbeförderung

LeistungshöheVoraussetzungenErforderliche Unterlagen
(über Antrag hinausgehend)

Tatsächliche Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel

  • jünger als 25 Jahre
  • keine Ausbildungsvergütung
  • Besuch einer allgemein- oder berufsbildenden Schule
  • angewiesen sein
  • Anlage Bildung und Teilhabe
  • Schulbescheinigung und Bescheid der Schülerbeförderungsstelle

ergänzende angemessene außerschulische Lernförderung (Nachhilfe)

LeistungshöheVoraussetzungenErforderliche Unterlagen
(über Antrag hinausgehend)

Tatsächliche angemessene Aufwendungen

  • jünger als 25 Jahre
  • keine Ausbildungsvergütung
  • Besuch einer allgemein- oder berufsbildenden Schule
  • Versetzungsgefährdung / Nichterreichen des Lernziels
  • keine kostenfreien schulischen Angebote vorhanden oder bereits genutzt
  • Antrag angemessene Lernförderung
  • letztes Zeugnis bzw. geschriebene Klassenarbeiten oder blauer Brief und evtl. Stellungnahme der Schule

Kosten der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung

LeistungshöheVoraussetzungenErforderliche Unterlagen
(über Antrag hinausgehend)

Tatsächliche Aufwendungen

  • jünger als 25 Jahre
  • keine Ausbildungsvergütung
  • Besuch einer allgemein- oder berufsbildenden Schule oder KiTa
  • Angebot einer gemeinschaftli-chen Mittagsverpflegung muss in schulischer Verantwortung liegen
  • Anlage Bildung und Teilhabe
  • evtl. Schulbescheinigung

Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (z.B. Vereinsbeiträge, Musikunterricht, Angebote kultureller Bildung, Teilnahme an Freizeiten)

LeistungshöheVoraussetzungenErforderliche Unterlagen
(über Antrag hinausgehend)

pauschal 15 Euro/monatlich

  • jünger als 18 Jahre
  • Anlage Bildung und Teilhabe
  • Nachweis über Mitgliedschaft in einem Verein

Wie bekomme ich diese Leistungen und wo kann ich Anträge stellen?

  • Grundsicherung für Arbeitssuche nach dem 2. Sozialgesetzbuch (SGB II):

Der Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts gilt auch für Bildung und Teilhabe-Leistungen. Es muss dem JobCenter lediglich ein entsprechender Bedarf bekannt gemacht werden.

Ausnahme: Leistungen für eine außerschulische Lernförderung

Zuständig ist das kommunale JobCenter der

Kreisverwaltung Vulkaneifel
Freiherr-vom-Stein-Straße 15
54550 Daun

  • Bezug von Kinderzuschlag nach § 6a BKGG oder Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)

Zuständig ist die Abteilung Soziales der

Kreisverwaltung Vulkaneifel
Mainzer Straße 25
54550 Daun

Dokumente:

Zuständig

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