Menu

jobcenter

Pflegegeld

Das Landespflegegeld ist eine Leistung des Landes Rheinland-Pfalz und des örtlichen Sozialhilfeträgers und wird für Mehraufwendungen, die durch die Behinderung entstehen, gezahlt.
Das Landespflegegeld auf Antrag gewährt. Der Antrag ist bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel zu stellen. Ein Anspruch besteht erst nach Vollendung des ersten Lebensjahres.

Der Gesetzgeber hat im Landespflegegeldgesetz den Personenkreis sehr genau definiert, da das Landespflegegeld nur für Menschen bestimmt ist, die schwere Behinderungen haben und auf ständige Unterstützung angewiesen sind.

Der Gesetzgeber definiert diesen Personenkreis wie folgt:

  • Personen mit Verlust beider Beine, bei denen eine prothetische Versorgung nicht möglich ist oder die eine weitere wesentliche Behinderung haben

  • Ohnhänder

  • Personen mit Verlust dreier Gliedmaßen

  • Personen mit Lähmungen oder sonstigen Bewegungsbehinderungen, wenn diese Behinderungen derjenigen der in den Punkten 1 bis 3 genannten Personen gleichkommen

  • Hirnbeschädigte mit schweren körperlichen und schweren geistigen oder seelischen Störungen und Gebrauchsbehinderung mehrerer Gliedmaßen

  • Personen mit schweren geistigen oder seelischen Behinderungen, die wegen dauernder und außergewöhnlicher motorischer Unruhe ständiger Aufsicht bedürfen

  • andere Personen, deren dauerndes Krankenlager erfordernder Leidenzustand oder deren Pflegebedürftigkeit aus anderen Gründen so außergewöhnlich ist, dass ihre Behinderung der Behinderung der in den Punkten 1 bis 6 genannten Personen vergleichbar ist. Als Gliedmaß gilt mindestens die ganze Hand oder der ganze Fuß.



Nicht anspruchsberechtigt sind Schwerbehinderte, deren Behinderung ausschließlich auf einen Ausfall oder einer Beeiträchtigung des Sehvermögens beruht.

Die Höhe des Pflegegeldes als auch die Gewährung werden von der Höhe des Pflegegeldes nach dem Pflegeversicherungsgesetz abhängig gemacht (Einstufung durch den medizinischen Dienst) und unabhängig des eigenen Einkommens und Vermögens bewilligt, sofern die Voraussetzung hinreichend bestätigt wurde.

 

Zuständig

Die auf unserer Website verwendeten Cookies sind ausschließlich so genannte “Session-Cookies”.
Sie werden nach Ende Ihres Besuchs automatisch gelöscht. Wir verwenden KEINE Tracking-Cookies