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Rekordjahr 2023: Kreisbibliothek Daun verzeichnet beeindruckende Zunahme an Besuchern und Ausleihen

Damit hatte niemand nach Corona gerechnet.  Das Jahr 2023 markiert einen historischen Meilenstein für die Kreisbibliothek in Daun. Trotz der widrigen Umstände durch die Corona-Pandemie, in der in vielen öffentlichen und kulturellen Einrichtungen und auch in der Kreisbibliothek in Daun Einbrüche zu verzeichnen waren, erlebte die Bibliothek einen bemerkenswerten Aufschwung, der sämtliche Erwartungen übertraf. Mit einer Rekordzahl von 64.825 Ausleihen im Jahr 2023 und einer 21%igen Steigerung der Ausleihen vor Ort erreichte die Kreisbibliothek Daun ihr bisher erfolgreichstes Jahr seit ihrem Bestehen.

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Förderung von Ehrenamtlichen Bürgerprojekten in der LAG Vulkaneifel – 1. Förderaufruf gestartet

Auch im Jahr 2024 hat die LAG Vulkaneifel wieder die Möglichkeit geschaffen, kleine, gemeinnützige Projekte zu fördern und damit vor allem ehrenamtliche Initiativen in unserer Region zu unterstützen. In der aktuell noch jungen LEADER-Förderperiode 2023 – 2027 ist es der 1. Förderaufruf im Rahmen der Ehrenamtlichen Bürgerprojekte.

Projektträger haben ab sofort die Möglichkeit ihre Projektideen bis zum 18. März 2024 einzureichen. Zur Projekteinreichung sind alle ehrenamtlichen Akteure wie Vereine, lose Zusammenschlüsse von engagierten Personen oder Interessensverbände, die ein gemeinnütziges Projekt für die Region realisieren wollen, eingeladen. Für die positive Bewertung der Vorhaben ist von entscheidender Bedeutung, dass ein oder mehrere Handlungsfelder der lokalen integrierten ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) der LAG Vulkaneifel berührt werden. Die Sitzung zur Projektauswahl durch das Entscheidungsgremium wird voraussichtlich am 17. April 2024 stattfinden. Die ausgewählten Projekte können eine Festbetragsförderung von bis zu 2.000 € erhalten. Insgesamt hat das Land Rheinland-Pfalz der LAG Vulkaneifel 30.000 € zur Verfügung gestellt. Wichtig ist, dass die Projekte bis zum 30.09.2024 umgesetzt sein müssen.

Die Förderung der Ehrenamtlichen Bürgerprojekte hat bereits in der letzten Förderperiode gezeigt, wie viel kleine Vorhaben in einer Region bewirken können. In vielen Gemeinden der LAG Vulkaneifel konnten durch diese Initiative schon verschiedenste Projekte umgesetzt werden, die das Gemeinschaftsgefühl vor Ort verbessern, zum Naturschutz oder der Artenvielfalt beitragen und das Leben in der Region bereichern.

Bei allgemeinen Fragen und Informationen zur LEADER-Förderung in der LAG Vulkaneifel sowie zum aktuellen Förderaufruf, dem Antragsformular und den Auswahlkriterien, informieren Sie sich auf der Webseite der LAG Vulkaneifel unter www.leader-vulkaneifel.de. 

Für individuelle Beratungen zu Projektideen im Rahmen des Förderaufrufes für Ehrenamtliche Bürgerprojekte steht Ihnen die Geschäftsstelle per E-Mail (leader@vulkaneifel.de) oder telefonisch (06592/933578) werktags zwischen 9:00 und 16:00 Uhr gerne zur Verfügung.


Kreisbibliothek dankt Förderverein für Unterstützung

Die Kreisbibliothek ist eine wichtige Kultur- und Bildungseinrichtung für den Landkreis Vulkaneifel, die neben den Aufgaben als öffentliche Bibliothek und Schulbibliothek auch in den Bereichen Leseförderung und Medienkompetenz für Kinder und Jugendliche Schwerpunkte setzt. Im Jahr 2012 wurde der Förderverein für die Kreisbibliothek ins Leben gerufen, und unterstützt die Einrichtung seither auf vielfältige Weise.

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Gehölzschnitt und Vogelschutzmaßnahmen: Frist nach dem Naturschutzgesetz für Hecken, Bäume und Nester beachten

Nach dem Naturschutzrecht steht der Zeitraum außerhalb der Vegetationsphase von Anfang Oktober bis Ende Februar für massiven Baum- und Strauchschnitt zur Verfügung.

Dieser Zeitraum dient dazu, in der Feldflur das Auf den Stock-Setzen von Windschutzhecken oder eine abschnittsweise Verjüngung unter erheblicher Altholzentnahme durchzuführen.

Ab Anfang März bis Ende September ist massiver Heckenschnitt unzulässig.

Auch Bäume außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen dürfen in dieser Zeit nicht stark zurückgeschnitten oder gerodet werden.

Nach Anfang März sind an Hecken lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte unter Entnahme des Jahreszuwachses erlaubt. Auch Kronenpflege und Kronenschnitt zur Gesunderhaltung von Bäumen, Erreichung besonderer Wuchsformen oder Erzielung von Obstertrag sind zulässig. Nistplätze von Vögeln, Spechthöhlen oder Fledermausquartiere sind jedoch immer zu beachten. Sie dürfen aus artenschutzrechtlichen Gründen nicht während ihrer Nutzung beeinträchtigt werden.

Für das komplette Roden von Gehölzen, also das Beseitigen mit Wurzelwerk, gelten strenge, Regelungen. Für diese Arbeiten sowie die Arbeiten an Bäumen mit bruchgefährdeter Krone außerhalb des Waldes empfiehlt sich eine vorherige Abstimmung mit der Naturschutzbehörde; ansonsten sind bei Verstößen Bußgelder möglich.

Im Wald unterliegen Horstbäume und der Nestschutz streng geschützter Großvogelarten insbesondere in der Brutzeit speziellen Artenschutzvorschriften. Waldbesitzer werden gebeten, sich bei Unklarheiten über den zulässigen Umfang der anstehenden Arbeiten an das zuständige Forstamt oder die Naturschutzbehörde zu wenden.

Auskünfte und weitere Beratung unter: naturschutz@vulkaneifel.de 

 


Brand- und Katastrophenschutz: Jens Hölker aus Niederbettingen zum Organisatorischen Leiter ernannt

Vor wenigen Tagen konnte Landrätin Julia Gieseking in Anwesenheit des stellvertetenden Brand- und Katastrophenschutzinspekteurs Wolfgang Rechs Jens Hölker aus Niederbettingen zum Organisatorischen Leiter ernennen. Gleichzeitig wurde Mario Müller, der langjährig als Organisatorischer Leiter tätig war, von seinen Aufgaben entbunden.

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