Zensus 2022
Im Jahr 2022 findet in der Bundesrepublik Deutschland und somit auch Rheinland-Pfalz eine Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung statt. Mit dieser statistischen Erhebung wird ermittelt, wie viele Menschen hierzulande leben, wie sie wohnen und arbeiten. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Daher sehen sowohl europäisches Recht als auch Bundesrecht die regelmäßige Ermittlung verlässlicher Basiszahlen hierzu verpflichtend vor.
Der Zensus liefert im Wesentlichen die folgenden Informationen:
- aktuelle Bevölkerungszahlen,
- Daten zur Demografie, das heißt Alter, Geschlecht oder zum Beispiel Staatsbürgerschaft der Einwohnerinnen und Einwohner sowie zum Bildungsstand und zur Erwerbsbeteiligung der Bevölkerung,
- Daten zu Haushalts- und Familienzusammenhängen, in denen die Menschen leben
- Daten zur Wohn- und Wohnungssituation, bspw. zur durchschnittlichen Wohnraumgröße, zu Wohnungsleerstand, zur Höhe der Wohnungsmieten.
Diese Informationen dienen insbesondere dem Bund, den Bundesländern und den Kommunen, aber auch einer Vielzahl von Verbänden und sonstigen Interessensvertretungen, der Wissenschaft und der interessierten Öffentlichkeit unter anderem als Grundlage für politische sowie wirtschaftliche Entscheidungen. Sie sind auch für die Gestaltung des demographischen Wandels unverzichtbar. So müssen beispielsweise Gemeinden auf verlässlicher Datenbasis planen können, wie viele Kindergärten, Schulen, Seniorenresidenzen und Sozialwohnungen künftig benötigt werden.
- zur statistischen Bereinigung von Über- und Untererfassungen in den Melderegisterdaten und zur Ermittlung von Angaben, zu denen keine Informationen in den Verwaltungsregistern vorliegen,
- eine Befragung der Bewohner an repräsentativ ausgewählten Anschriften (Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis) sowie
- eine Erfassung sämtlicher Bewohnerinnen und Bewohner von Wohnheimen (z. B. Studierendenwohnheime) und Gemeinschaftsunterkünften (z. B. Seniorenresidenzen und Kinderheime),
- zur Ermittlung von Angaben über bewohnte und unbewohnte Immobilien eine postalische Befragung der Eigentümerinnen und Eigentümer.
Für den Zensus 2022 ist in Rheinland-Pfalz das Statistische Landesamt zuständig. Dieses wird vor Ort durch Kommunale Erhebungsstellen unterstützt, die im Zeitraum der Erhebungsdurchführung von den Verwaltungen der kreisfreien Städte und Landkreise betrieben werden.
Bei Fragen zum Zensus allgemein bzw. zur Gebäude- und Wohnungszählung wenden Sie sich bitte an das Statistische Landesamt. Bei individuellen Fragen zur Durchführung der Haushaltebefragung und zur Erhebung an Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften wenden Sie sich bitte an die Zensus-Erhebungsstelle in Ihrer kreisfreien Stadt bzw. Ihrem Landkreis.
Statistische Landesamt
Sämtliche benötigten Unterlagen werden Ihnen durch das Statistische Landesamt bzw. die für die Durchführung der Personenerhebungen in Ihrer kreisfreien Stadt / Ihrem Landkreis zuständigen Erhebungsstelle zur Verfügung gestellt.
Spezielle Hinweise für den Landkreis Vulkaneifel
Die Erhebungsstelle des Landkreises Vulkaneifel ist zu den nachfolgenden Servicezeiten erreichbar:
Dienstag 15:00 – 16:30 Uhr
Donnerstag 15:00 – 16:30 Uhr
Tel.: 06592/933-441 oder 06592/933-442
Mail: zensus.info@vulkaneifel.de
Rechtsgrundlage
• Zensusgesetz 2022 (ZensG 2022)
• AGZensG 2022
Erhebungsbeauftragte gesucht
• Erhebungsbeauftragte für den Zensus 2022 gesucht
• Fragebogen_Erhebungsbeauftragte
Weiterführende Informationen zum Zensus 2022 finden Sie hier.