KW39_2017

Seite 5 LANDKREIS VULKANEIFEL Zukunft Krankenhaus – Gesundheitsversorgung als Standortfaktor Unternehmerfrühstück „Early Birds“ am 18. Oktober 2017 zu Gast im Krankenhaus Maria Hilf in Daun Bei der nunmehr siebten Auflage des Unternehmerfrühstücks in der Vulkan- eifel steht das Thema „Gesundheitsver- sorgung in der Region“ am Beispiel des Krankenhauses Maria Hilf in Daun im Fokus. Thema und Veranstaltungsort kommen dabei nicht von ungefähr. Eine aktuelle, im Auftrag der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) durchgeführte Unternehmensbefragung zeigt: Weiche, personenbezogene Standortfaktoren gewinnen seit Jahren an Bedeutung bei der Standortwahl von Unternehmen und Fachkräften. Dabei steht die Ge- sundheitsversorgung an Position zwei der wichtigsten Standortfaktoren. Mit 232 Betten und rund 600 Mitarbeitern versorgt das Krankenhaus Maria Hilf in Daun jährlich 10.000 Patienten statio- när und rund 25.000 ambulant. Unter dem Titel „Zukunft Krankenhaus“ wird der Geschäftsführer der Krankenhaus Maria Hilf GmbH, Franz-Josef Jax, am 18. Oktober das Haus näher vorstellen und Planungen für die zukünftige Aus- richtung präsentieren. Daniel Roden, Technischer Leiter im Krankenhaus Maria Hilf, wird den Teilnehmern des Unterneh- merfrühstücks einen Einblick in den Fort- schritt des Neubaus gewähren. Am 18. Oktober 2017 geht es um 08.00 Uhr los. Nach den Kurzvorträgen und einem gemeinsamen Frühstück be- steht ab 09.45 Uhr die Möglichkeit zu einem Rundgang durch den Neubau des Krankenhauses. Mit der Veranstal- tungsreihe „Early Birds“ lädt die Wirt- schaftsförderungsgesellschaft Vulkan- eifel (WFG) alle Unternehmerinnen und Unternehmer ein, gemeinsam früh über Zukunftsthemen nachzudenken – an ei- nem (Frühstücks-) Tisch und zu Gast bei einem Unternehmerkollegen oder wich- tigen Kooperationspartner im Landkreis Vulkaneifel. Der Eintritt ist frei. Um An- meldung wird bis zum 13. Oktober 2017 gebeten. Der Einladungs-/Programmflyer steht unter www.wfg-vulkaneifel.de zum kostenfreien Download bereit. Anmeldung & Kontakt: Wir tschaf tsförder ungsgesellschaf t Vulkaneifel mbH (WFG), Christina Kirst, Mainzer Straße 24, 54550 Daun, Tel.: 06592/933-200. E-Mail: christina.kirst@vulkaneifel.de www.wfg-vulkaneifel.de Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Da eine Zustellung an die folgende Person nicht möglich ist, wird diese benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene: Wilfried Rudolf Franke Geburtsdatum: 01.12.1956 Geburtsort: Unkel letzte bekannte Anschrift: Calle 23, 3860 R.I.3 Corrales, Departamento Caaguazu, Paraguay Datum des Schreibens: 04.04.2017 Aktenzeichen: 1-1190-W-71-2016 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 025). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 19.09.2017 i. A. gez.: Veldkamp G rundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Verträge/Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Gerolstein (Amtsgericht Daun): Blatt 2060: Flur 2 Nr. 608/82 – Landwirtschaftsfläche, Zum Sandborn – 9.888 qm Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Er- werbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden.

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