KW47_2017

Seite 5 LANDKREIS VULKANEIFEL Internationaler Tag „Nein zu Gewalt an Frauen und Mädchen“ - Schweigen brechen ist der erste Schritt - Der „Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen und Mädchen“ am 25. November ist ein alljährlich stattfindender Gedenk- und Aktionstag zur Bekämpfung von Diskriminierung und Gewalt jeder Form gegenüber Frauen. Gewalt gegen Frauen ist nach wie vor ein Tabu-Thema in unserer Gesellschaft. Das zeigt besonders die aktuelle Diskussion unter dem # MeToo. Gerade der erste Schritt aus der Gewalt fällt vielen Betrof- fenen Frauen schwer. Daher lautet auch das bundesweite Motto der diesjährigen Aktion „WEG AUS DER GEWALT“ . Be- troffene sollen wissen, dass sie auf dem Weg aus der Gewalt nicht allein sind und dass es Unterstützungsangebote gibt. So ist das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen rund um die Uhr erreichbar: Es ist das erste bundesweite Beratungs- angebot für Frauen, die von Gewalt be- troffen sind. Unter der Nummer 08000 116 016 und via Online-Beratung (www. hilfetelefon.de) können sich Betroffene, aber auch Angehörige, Freunde sowie Fachkräfte anonym und kostenfrei bera- ten lassen. Qualifizierte Beraterinnen ste- hen den Anrufenden vertraulich zur Seite und vermitteln auf Wunsch an Unterstüt- zungsangebote vor Ort. Bei Bedarf wer- den Dolmetscherinnen in 17 Sprachen zum Gespräch hinzugeschaltet. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Gleichstellungsbeauftragten Edith Peters, Kreisverwaltung Vulkaneifel in Daun, Tel.: 06592/933-307; E-Mail :edith.peters@vulkaneifel.de Adventskalender einmal anders Die Arbeits- gruppe „Le- sespaß aus der Büche- rei“ lässt sich jedes Jahr einen neu- en Advents- kalender für Grundschulen mit Vorlese- geschichten, Spielen und Rätseln und die „Dezembergeschichten“ für Kinder- gartenkinder einfallen. Dahinter stecken viele Stunden Arbeit. In diesem Jahr konnte der Kinder- und Jugendbuchautor Jens Schumacher für die Geschichte des Adventskalenders gewonnen werden, die betitelt ist: „Ein Kobold zuviel oder: Wie Weihnachten um ein Haar ausfiel“. Die Geschichte des Wandkalenders für die Vorschulkinder und Kinder der ersten Klassen ist von Christian Dreller geschrieben worden und illustriert von Ulrike Sauerhöfer. Sie heißt: „Alarm bei den Weihnachtswich- teln“. Mit dieser landesweiten Aktion für Grundschulen und Kindergärten soll bei Kindern früh die Lust auf Bücher und Ge- schichten geweckt werden. In Zusammenarbeit mit 20 Kindergär- ten und Grundschulen des Landkreises Vulkaneifel beteiligt sich die Kreisbiblio- thek an der landesweiten Leseförderakti- on des Landesbibliothekszentrums. In diesem Jahr bietet die Kreisbibliothek auch erstmalig einen Adventskalender zum Vorlesen an, der sich speziell an die ältere Generation richtet. Ehrenamtliche Vorleser und Vorlesepaten von Senio- rengruppen oder Senioreneinrichtungen können sich in der Kreisbibliothek mel- den und einen entsprechenden Kalender abholen. Für jeden Werktag im Dezember bis Hei- ligabend findet man eine heitere oder besinnliche Zehn-Minuten-Geschichte zu einem weihnachtlichen Thema, ge- schrieben von der Autorin Magdalena Ringeling. Die jeweils in sich abgeschlos- senen Geschichten animieren zum Er- zählen und gegenseitigen Austausch. Ergänzt werden die „Adventsgeschichten aus der Bücherei“ durch vier stimmungs- volle neue Gedichte sowie drei Farb- Fotokarten im DINA3-Format, die sich als Ausgangspunkt für einen eigenen Themen-Nachmittag oder zur weihnacht- lichen Dekoration eignen. Außerdem lie- gen zwei beschreibbare Plakate zur An- kündigung der Vorleseveranstaltungen bei. G rundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung des nachstehenden Grundstückes ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Duppach (Amtsgericht Daun): Blatt 583: Flur 14 Nr. 6 – Waldfläche, Die Stöckigwiesen – 5820 qm Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert sind, müssen ihr Erwerbs- interesse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden.

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