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Seite 5 LANDKREIS VULKANEIFEL Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: GHERASIM, Emanuel Geburtsdatum: 22.02.1991 Geburtsort: Ors. Tirgu Neamt Jud.Neamt/Rumänien letzte bekannte Anschrift: Trierer Straße 1, 54329 Konz Datum des Schreibens: 22.11.2017 Aktenzeichen: DAU-TQ 271 / BU / SA Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel -KFZ-Zulassunbehörde- 54550 Daun, 22.11.2017 I.A. gez. Krebsbach Fördermöglichkeiten im Tourismus Touristische Betriebe und öffentliche Träger erhielten umfassende Informationen Der Natur- und Geopark Vulkaneifel und die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel mbH hatten vergangene Wo- che zu einer gemeinsamen Informations- veranstaltung „Fördermöglichkeiten im Tourismus“ nach Gerostein eingeladen. Mit auf der Agenda stand die Vorstellung „Tourismus für Alle“ – Fördermöglichkei- ten für gewerbliche touristische Unter- nehmen sowie die Schaffung öffentlicher touristischer Infrastruktur unter dem Thema Barrierefreiheit. Ebenso wurde das Kennzeichnungssystem „Reisen für Alle“ für barrierefreie Angebote im Tou- rismus - Mehrwert für Betriebe - vorge- stellt. Für diese beiden Präsentationen waren Vertreterinnen des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz und der Rheinland-Pfalz Tourismus GmbH an- gereist. Von dieser Fördermöglichkeit können touristische Betriebe und öffent- liche Träger partizipieren, da die Vulkan- eifel unter Federführung des Natur- und Geopark Vulkaneifel als eine von zehn Modellregionen in Rheinland-Pfalz aus- gelobt wurde. Mit der Auslobung der Vulkaneifel als Modellregion stehen nun für die Schaffung von Barrierefreiheit in gewerblichen touristischen Unterneh- men und der touristischen Infrastruktur über eine Million Euro an Fördermittel zur Verfügung. Die dafür bereitgestell- ten Fördermittel sehen vor, Maßnah- men zur Verbesserung der barriere- freien touristischen Angebote entlang der gesamten Servicekette zu fördern. Voraussetzungen für eine Förderung der klein und mittelständigen Betriebe sind u.a., dass diese sich in der Modell- region befinden, mindestens sieben Mo- nate im Jahr geöffnet haben und nach Maßnahmenende mindestens zehn Betten oder drei Ferienwohnungen mit insgesamt zehn Betten vorhanden sind bzw. mindestens zehn Tische in einem Gastronomiebetrieb. Die zu fördernden Maßnahmen müssen einen wesentlichen Beitrag zur Verbes- serung oder zur Schaffung eines barriere- freien Angebotes der Betriebsstätte leis- ten. Barrierefreiheit bezieht sich hierbei nicht nur auf Menschen, die in ihrer Mo- bilität eingeschränkt sind, sondern auch auf die Bereiche Sehen, Hören, Auffas- sungsgabe sowie Lebensmittelunverträg- lichkeiten. Eine Förderung für den Um- bau, die Errichtung oder die Erweiterung von Gebäuden zur Erreichung der Barri- erefreiheit oder die Anschaffung von Ein- richtungsgegenständen und Wirtschafts- gütern zur Barrierefreiheit ist möglich. Beispiele hierzu können ein Um- und Ausbau von Sanitärräumen, die Einrich- tung geeigneter Parkplätze, Zuwege oder Türverbreiterungen oder die Anschaffung oder der Einbau geeigneter Möbel sein. Eine Förderung bis zu einem Subventi- onswert von 40 % und einem Mindestzu- schussbetrag von 20.000 € ist möglich. Anträge hierzu können bei der Investi- tions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz gestellt werden. An die Förderung sind Bedingungen nach Maßnahmenabschluss geknüpft. In Beherbergungsbetrieben müssen min- destens 10 % der Zimmer barrierefrei ausgebaut und in Gastronomiebetrieben mindestens 50 % der Tische barrierefrei nutzbar sein. Des Weiteren müssen die geförderten Betriebe nach spätestens sechs Monaten nach Maßnahmenab- schluss mindestens die Zertifizierung „Reisen für Alle - Barrierefreiheit geprüft Stufe 1“ nachweisen. Informationen hierzu erteilt die Ge- schäftsstelle des Natur- und Geopark Vulkaneifel, Tel.: 06592/933-449. Von der Wirtschaftsförderungsgesell- schaft Vulkaneifel mbH wurde das Be- ratungsprogramm für den Mittelstand vorgestellt. Hier haben kleine und mittel- ständische Unternehmen in Rheinland- Pfalz aus Handel, Gewerbe, Industrie, Dienstleistungen, Hotellerie und Gast- ronomie etc., die sich in strategischen, wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Fragen der Unternehmens- führung, aber auch zu Fragen zum Pro- dukt- und Kommunikationsdesign bera- ten lassen möchten, Möglichkeiten der Förderung. Informationen hierzu erteilt die Wirt- schaftsförderungsgesellschaft Vulkan- eifel mbH unter Telefon 06592/933-200.

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