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Seite 2 LANDKREIS VULKANEIFEL Anträge auf Lernmittelfreiheit für die Schulen in Trägerschaft des Landkreises Vulkaneifel für das Schuljahr 2018/2019 Fristende: 15.03.2018 Bis zum 31.01.2018 werden allen Schülerinnen und Schülern der Schu- len in Trägerschaft des Landkreises Vulkaneifel, an denen die Teilnahme an der Schulbuchausleihe möglich ist, (Geschwister –Scholl - Gymnasium Daun, Thomas–Morus-Gymnasium Daun, St. Matthias - Gymnasium Gerolstein, Drei-Maare-Realschule plus Daun und die Vollzeitbildungsgänge mit Ausnahme des Berufsvorbereitungsjahres der Be- rufsbildenden Schule Vulkaneifel) Anträ- ge auf Lernmittelfreiheit (unentgeltliche Schulbuchausleihe) für das Schuljahr 2018/2019 sowie Infoblätter zur Antrags- stellung ausgehändigt. Die Lernmittelfreiheit muss für jedes Schuljahr neu beantragt werden. Wir bitten um Beachtung, dass die Frist für die Beantragung der Lernmittelfreiheit (unentgeltliche Ausleihe) am 15.03.2018 endet. Besteht noch Unklarheit darüber, welche Schule die Schülerin oder der Schüler im neuen Schuljahr besuchen wird, empfehlen wir Ihnen aus Gründen der Fristwahrung trotzdem einen Antrag auf Lernmittelfreiheit zu stellen. Soll- te die Schülerin oder der Schüler nach Antragsstellung eine andere Schule in- nerhalb von Rheinland-Pfalz besuchen, wird die Entscheidung über den Antrag für die neue Schule übernommen. Anträge, die nach dem oben genannten Termin eingehen, können nicht mehr für das Schuljahr 2018/2019 berücksichtigt werden. Sollten Sie bis zum oben genannten Termin keinen Antrag gestellt bzw. eine Ablehnung erhalten haben, besteht die Möglichkeit, an der Ausleihe gegen Ge- bühr teilzunehmen. Hierzu werden den Schülerinnen und Schülern rechtzeitig Informationen per Elternbrief zur Verfü- gung gestellt. Für Rückfragen stehen wir Ihnen mon- tags bis freitags in der Zeit von 08.00- 12.00 zur Verfügung: Almuth Faltin, Büro 317, Telefon: 06592/933-396, E-Mail: almuth.faltin@vulkaneifel.de Ute Zielke, Büro 316, Telefon: 06592/933-321; E-Mail: ute.zielke@vulkaneifel.de Sie können Ihre Fragen auch gerne per E-Mail an schulbuchausleihe@ vulkaneifel.de richten. Öffentliche Bekanntmachung über die Ermittlung der Bodenrichtwerte für den Bereich Westeifel-Mosel Gemäß § 196 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) wird bekannt gemacht, dass der Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Westeifel-Mosel zum Stichtag 01.01.2018 Bodenrichtwerte für Bauflächen, für landwirtschaftlich genutzte Flächen sowie für Waldflächen abgeleitet hat. Für die noch nicht abgeschlossenen förmlich festgelegten Sanierungsgebiete hat der Gutachterausschuss Bodenrichtwerte ermittelt, die den besonderen sanierungsrechtlichen Bestimmungen entsprechen und auf den sanierungsunbeeinflussten Grundstückszustand abstellen. Auskünfte über die Bodenrichtwerte können an jedermann von den Servicestellen des Vermessungs- und Katasteramtes Westeifel-Mosel am Dienstort Daun, Berliner Straße 2, Zimmer 2, Tel. 06531/5017-2223 und 2257, (Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr und nach Vereinbarung) erteilt werden. Die mündlichen Auskünfte beschränken sich auf Durchschnittswerte der jeweiligen Gemeinden. Schriftliche Auskünfte werden in Form eines Auszuges aus der Bodenrichtwertkarte (zonen- und grundstücksbezogen) bzw. aus einer überregionalen Zusammenstellung der Bodenrichtwerte mit entsprechenden Erläuterungen erteilt. Die Kostenpflicht der schriftlichen Auskünfte richtet sich nach der Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen nach dem Baugesetzbuch (Besonderes Gebührenverzeichnis) vom 20.07.2016 (GVBl. S. 505). Ferner werden die Daten auch im Internet (www.geoportal.rlp.de ) verfügbar sein (jedoch erfolgt die dortige Bereitstellung erst zu einem späteren Zeitpunkt). Die öffentliche Bekanntmachung im Internet nach § 27 a VwVfG (Verwaltungsverfahrensgesetz) erfolgt unter https://vermka-westeifel-mosel.rlp.de/de/ueber-uns/oeffentliche-bekanntmachungen/ Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Westeifel-Mosel Geschäftsstelle beim Vermessungs- 54470 Bernkastel-Kues, 05.01.2018 gez.: Rainer Thielges, Vorsitzender und Katasteramt Westeifel-Mosel Vortragüber die neuestenErkenntnisse inderAlzheimerforschung Das Netzwerk Demenz Vulkaneifel lädt alle interessierten Bürgerinnen und Bürger am 21. Februar 2018 um 18.00 Uhr zu einer Informationsveranstaltung zum Thema „Alzheimerforschung“ ins Regina-Protmann-Haus, Ermlandweg 1, 54550 Daun, ein. Zu Gast ist Dr. Klaus Fließbach vom For- schungszentrum für Neurodegenerative Erkrankungen (DZNE) und Oberarzt in der Klinik für Neurodegenerative Er- krankungen und Gerontopsychiatrie am Universitätsklinikum Bonn. Er wird in seinem Vortrag über den neu- esten Forschungsstand sowie über neue Therapieansätze referieren. In der Forschung ist es in den letzten Jah- ren zu großen Fortschritten in der Diag- nostik und Früherkennung von Demenz- erkrankungen gekommen. Auch in der Therapieforschung werden zahlreiche neue Ansätze verfolgt, die aktuell leider noch nicht zu einer neuen Generation von wirksamen Medikamenten geführt haben. Trotzdem ist aufgrund des zuneh- menden Verständnisses der Erkrankun- gen von besseren Medikamenten in der Zukunft auszugehen. Der Eintritt ist frei. Spenden für die Arbeit des Netzwerkes werden gerne entgegengenommen. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Daher wird um eine verbindliche Anmeldung online unter: https://goo.gl/wkQPLg oder telefonisch bei den Pflegestützpunkten im Landkreis Vulkaneifel (Tel.: 06592/ 9848777 oder 06591/9837946) gebeten.

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