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Seite 2 LANDKREIS VULKANEIFEL Kreisverwaltung Vulkaneifel Abteilung Zentrales, Finanzen und Kultur Mainzer Straße 25 54550 Daun Ihr Ansprechpartner: Mark Hallfell Telefon: 06592/933-246 Mail: mark.hallfell @vulkaneifel.de www.vulkaneifel.de Die Kreisverwaltung Vulkaneifel bietet zum 01.10.2018 einen Dualen Studienplatz im Studiengang Soziale Arbeit Studienrichtung Soziale Dienste der Jugend, Sozial- und Familienhilfe an. Die theoretische Ausbildung erfolgt im Rahmen eines umfassenden Bachelor-Studi- ums an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Heidenheim und schließt mit dem akademischen Grad Bachelor of Arts ab. Die praktische Ausbildung findet überwiegend in der Kreisverwaltung Vulkaneifel (Schwerpunkt Jugendamt) sowie ergänzend hierzu bei freien Trägern der Jugend- hilfe statt. Sie erfüllen das Anforderungsprofil bei • Allgemeiner Hochschulreife oder Fachhochschulreife, die zu einem Studium in diesem Studiengang befähigt • sicherem Umgang mit modernen Informationstechniken • offen-respektvollem und diskretem Umgang mit Menschen • Teamfähigkeit, Belastbarkeit, Kreativität und Lernbereitschaft Wir bieten Ihnen • ein interessantes und qualifiziertes Duales Studium • die Einbindung in ein aufgeschlossenes und engagiertes Team von Verwaltungs- und pädagogischen Fachkräften • eine attraktive Ausbildungsvergütung nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) • bei entsprechender Leistung und Befähigung gute Übernahmemöglichkeiten Ihre Bewerbung erwarten wir bis zum 04.03.2018. Weitere Informationen zum Dualen Studium finden Sie unter www.heidenheim.dhbw.de . Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt. In Umsetzung des Lan- desgleichstellungsgesetzes begrüßen wir ausdrücklich Bewerbungen von Frauen. Ihre Bewerbung richten Sie bitte in elektronischer Form, zusammengefasst zu einem Dokument im pdf-Format, an die nebenstehende Mailadresse. Bitte reichen Sie keine (Original-) Unterlagen in Papierform oder Bewerbungsmappen etc. ein, da diese aus organisatorischen Gründen nicht zurückgesandt werden. G rundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehenden Grundstücks ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Oos (Amtsgericht Daun): Blatt 300: Flur 3 Nr. 21 – Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche, Waldfläche, Müllenborner Straße 146 – 59.812 qm Flur 6 Nr. 4/14 – Waldfläche, Ober dem Wasen – 11.424 qm Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbs- interesse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden. Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jobcenter – Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene: Rudi Wunder Geburtsdatum: 16.01.1983 Geburtsort: Bajkadam letzte bekannte Anschrift: Lindenstraße 17 a in 54568 Gerolstein Datum des Schreibens: 04.01.2018 Aktenzeichen: 4-31200-017-Neu Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Jobcenter, Freiherr-vom-Stein- Str. 15, 54550 Daun (Zimmer 111). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel - Jobcenter - 54550 Daun, 26.01.2018 i.A. gez.: Krämer

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