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Seite 6 LANDKREIS VULKANEIFEL Haushaltssatzung des Landkreises Vulkaneifel für das Haushaltsjahr 2018 Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 04.12.2017 auf Grund der §§ 17 und 57 der Landkreisordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBL. S. 451) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 188), i. V. m. § 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der jeweils geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen: § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf 119.799.081 Euro der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 117.878.595 Euro der Jahresüberschuss auf 1.920.486 Euro 2. im Finanzhaushalt der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 3.597.012 Euro die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.751.050 Euro die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 3.485.700 Euro der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf - 1.734.650 Euro der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf - 1.862.362 Euro § 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungs- maßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für zinslose Kredite auf 0 Euro verzinste Kredite auf 1.734.650 Euro zusammen auf 1.734.650 Euro § 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 5.215.000 Euro. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite auf- genommen werden müssen, beläuft sich auf 1.614.250 Euro. § 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 75.000.000 Euro. § 5 Kreisumlage Gemäß § 25 Abs. 2 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) vom 30. November 1999 (GVBl. S. 415), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 2016 (GVBl. S. 583) erhebt der Landkreis von allen kreisangehörigen Gemeinden eine Kreisumlage. Der Umlagesatz wird festgesetzt für - die Schlüsselzuweisungen A nach § 8 LFAG auf 45,0 v. H. - die Schlüsselzuweisungen B nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 LFAG auf 45,0 v. H. - die Steuerkraftmesszahl nach § 13 LFAG auf 45,0 v. H. § 6 Eigenkapital Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2016 beträgt - 37.696.911 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigen- kapitals zum 31.12.2017 beträgt - 37.506.577 Euro und zum 31.12.2018 - 35.586.091 Euro. § 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO i.V.m. § 57 LKO liegen vor, wenn sie im Einzelfall • im Ergebnis- und Finanzhaushalt 20 % des jeweiligen Haushaltsansatzes übersteigen, • bei Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 10 % des jeweiligen Haushaltsansatzes bzw. Gesamtausgabebedarfs, bei Baukosten 20 % des Gesamtausgabebedarfs übersteigen. Eine Überschreitung bis zu 5.000 Euro ist immer unerheblich, eine Überschreitung über 150.000 Euro immer erheblich.

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