KW7
Infos und öffentliche Bekanntmachungen Ihrer Kreisverwaltung in der Wir Vulkaneifel Ausgabe 7 | 2018 (Kreisnachrichten „Wir in der Vulkaneifel“); Herausgeber: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Tel. 06592/933-0; Internet: www.vulkaneifel.de ; Redaktion (verantw.): Verena Bernardy, Meike Welling Verlag + Druck Linus Wittich KG, Föhren IMPRESSUM Der Pflegekinderdienst des Jugendamtes stellt sich vor Der Pflegekinderdienst des Jugendamtes Vulkaneifel führt in diesem Jahr wieder ein Informations- und Vorbereitungsse- minar für zukünftige Pflegeeltern durch. Hier sind aktuell noch einige freie Plätze vorhanden. Grundsätzlich können sich alle Famili- en, ob mit oder ohne eigene Kinder, mit oder ohne pädagogische Ausbildung als Pflegefamilie bewerben. Für diese Auf- gabe braucht es in erster Linie Geduld, Zuneigung und Verständnis für die Kinder, die in ihren Herkunftsfamilien besonde- ren Belastungen ausgesetzt waren. Die Mitarbeiterinnen des Pflegekin- derdienstes betreuen derzeit über 100 Pflegekinder in ca. 70 Pflegefamili- en im Landkreis Vulkaneifel und stehen Ihnen in persönlichen Gesprächen gerne für weitere Informationen zur Verfügung. Ansprechpartnerinnen: Silvia Leyendecker Tel.: 06592/933-359 E-Mail :silvia.leyendecker@vulkaneifel.de Brigitte Retterath-Königs Tel.: 06592/933-276 E-Mail: brigitte.retterath-koenigs@vulkan eifel.de Theresia Utters, Tel.: 06592/933-266, E-Mail: thersia.utters@vulkaneifel.de www.vulkaneifel.de Ferienbetreuung der Schulkinder – Förderprogramm des Landes Rheinland-Pfalz im Jahr 2018 Im Jahr 2017 unterstützte das Land Rheinland-Pfalz die Betreuung von Schulkindern in den Ferienzeiten erst- mals mit einem neuen Förderprogramm. Berufstätige Eltern sollen so weiter ent- lastet werden. Das Land hat nun die Förderkriterien für das Jahr 2018 bekannt gegeben. Das Jugendamt koordiniert die Förde- rung und kann neben eigenen Angeboten auch Freizeitmaßnahmen anderer Träger in den Schulferien beim Land geltend machen. Wer kann die Förderung beantragen? Sport- und andere Vereine, Pfarreien- gemeinschaften und alle anderen frei- en Träger der Jugendhilfe, die im Land- kreis Vulkaneifel ansässig sind und ein Betreuungsangebot für Schulkinder in den Ferien anbieten Welche Voraussetzungen werden an das Ferienbetreuungsangebot gestellt? Gefördert werden können sowohl ein- als auch mehrtägige Veranstaltungen, mit oder ohne Übernachtung, und Maßnah- men, die innerhalb oder außerhalb des Landkreises Vulkaneifel stattfinden. Wie hoch ist die Förderung? Es wurden keine Fördersätze durch das Land festgeschrieben. Für jeden Jugend- amtsbezirk wird ein Gesamtbetrag durch das Land festgelegt. Welche Maßnah- men in welchem Umfang gefördert wer- den, liegt in der Entscheidung des Ju- gendamtes. Durch die Förderung darf die Höhe der Gesamtkosten der Maßnahme allerdings nicht überschritten werden. Welche Unterlagen müssen für eine Förderung eingereicht werden? Die Förderung muss schriftlich beim Kreisjugendamt Vulkaneifel beantragt werden. Dabei ist eine Kosten- und Fi- nanzierungsübersicht einzureichen. Ei- nen Vordruck hierzu finden Sie auf der Homepage des Landkreises Vulkaneifel unter www.vulkaneifel.de Bis wann ist der Antrag zu stellen? Der Antrag ist bis spätestens 30.04.2018 beim Kreisjugendamt einzureichen. Kontakt und Informationen: Corinna Weber Jugendamt Kreisverwaltung Vulkaneifel Tel.: 06592/933-374, E-Mail: corinna.weber@vulkaneifel.de v.l.n.r.: Theresia Utters, Brigitte Retterath-Königs und Silvia Leyendecker
RkJQdWJsaXNoZXIy MjY5NTMz