KW 17 2018

Seite 2 LANDKREIS VULKANEIFEL ein Rotationssystem wird eine wöchent- liche Ausgabezeit festgelegt, sodass sichergestellt werden kann, dass jeder Kunde einmal am Anfang und einmal am Ende des Ausgabetages an der Reihe ist – Konkurrenzkämpfe oder lange Warte- zeiten werden dadurch vermieden. Und das spürt man! Die Stimmung unter den Ehrenamtlern und den Menschen, die die Tafel aufsuchen, ist freundlich und ausgelassen. Die Menschen lachen, sind zufrieden und glücklich, dass sie ihre Familie sättigen können und nutzen den Besuch auch zum Kommunikationsaus- tausch. „Das Gefühl, den Menschen ein Lächeln in das Gesicht zu zaubern und Kinderaugen zum Leuchten zu bringen, erfüllt mich!“, sagt eine Ehrenamlterin, während der Ausgabe. „Mittlerweile ken- ne ich die Menschen schon seit vielen Jahren und es entwickeln sich Bekannt- schaften und sogar Freundschaften. Man fühlt sich auch ein wenig verantwortlich. So kam es auch schon vor, dass ich ei- nen Kunden selbst mit dem Pkw nach Hause gefahren habe, da dieser per An- halter zur Tafel kam“, berichtet sie weiter. Es geht wie in einer großen Familie bei der Dauner Tafel zu und die Quote bestä- tigt dies – seit der Gründung 2007 sind noch 80 % der Ehrenamtler bei der Dau- ner Tafel dabei und insgesamt etwa 150 Stunden wöchentlich im Einsatz, das sind rund 8.000 Stunden im Jahr. Die Finanzierung der Tafel wird über Spenden und über die Förderbeiträge der Kommunen generiert. Dennoch fehlt an manchen Enden doch ein wenig Geld. „Unsere Tiefkühlgeräte sind leider nicht mehr auf dem neusten Stand und ver- zehren entsprechend viel Strom. Diese müssten schleunigst ausgetauscht wer- den“, so Lauer. „Aber wir benötigen drin- gender noch, etwas was nicht mit Geld zu bezahlen ist, weitere engagierte Men- schen, die sich vorstellen könnten, für uns ehrenamtlich tätig zu sein und uns mit ihrer tatkräftigen Hilfe unter die Arme greifen! Denn nur mit der Hilfe von ambiti- onierten und tatkräftigen Menschen kann die Zukunft der Dauner Tafel sicherge- stellt werden!“ Weitere Informationen erhalten Sie unter www.dauner-tafel-ev.de Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: DAOUD KELYNI, Younan Tawadrous Geburtsdatum: 04.03.1979 Geburtsort: Seylel El Qerbey / Ägypten letzte bekannte Anschrift: Marienweg 8, 53539 Kelberg Datum des Schreibens: 09.04.2018 Aktenzeichen: DAU-KK 50 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel - KFZ-Zulassungsbehörde 54550 Daun, 17.04.2018 i.A. gez.: Kolf Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jobcenter – Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene: Helena Elzbieta Derr Geburtsdatum: 03.02.1984 Geburtsort: Slupsk letzte bekannte Anschrift: Koblenzer Straße 18, 54584 Jünkerath Datum des Schreibens: 04.04.2018 Aktenzeichen: 4-31200-005-1405 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Jobcenter, Freiherr-vom-Stein- Str. 15, 54550 Daun (Zimmer 114). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel - Jobcenter 54550 Daun, 17.04.2018 i.A. gez.: Steffes TRICHINENUNTERSUCHUNG DER WILDSCHWEINE Aus organsisatorischen Gründen ergeben sich folgende Änderungen bei den Trichinenuntersuchungen der Wildschweine in der KW 18 (Maifeiertag): Am Montag, 30.04.2018, können nur Proben untersucht werden, die bis um 06:00 Uhr morgens einge- gangen sind. Am Mittwoch, 02.05.2018, findet keine Trichinenuntersuchung statt. Die nächste Untersuchung ist am Donnerstag, 03.05.2018, wenn die Proben bis um 10:00 Uhr morgens eingegangen sind. Wir bitten um Beachtung!

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