KW19 2018
Seite 3 LANDKREIS VULKANEIFEL Das Veterinäramt informiert Aktuelles zur Afrikanischen Schweinepest, Blauzungenkrankheit und Leukose- Monotoring und zur Geflügelpest ●Allgemeines zur Afrikanischen Schweinepest: Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine ansteckende, virale Erkrankung von Haus- und Wildschweinen. Das Virus ist für den Menschen ungefährlich. Seit 2014 kommt die ASP in osteuropäi- schen und baltischen Staaten endemisch vor , d.h. die Krankheit tritt regelmäßig in diesem begrenzten Gebiet auf und breitet sich von dort immer weiter aus. Doch dies änderte sich Ende Juni 2017: erstmals legte das Virus einen Ver- beitungsradius von über 300 km nach Tschechien zurück. Die ASP ist die derzeit bedeutendste Schweinekrankheit in Europa. Ihre Be- kämpfung unterliegt dem europäischen und nationalen Tierseuchenrecht. Die Gefahr der Einschleppung der Seuche nach Deutschland wird als sehr hoch angesehen Ein Vorkommen in Deutschland hätte durch Restriktionen und Handelsverbote für die Landwirtschaft katastrophale Fol- gen. Erkrankte Tiere sterben innerhalb einer Woche. Das Virus hat eine sehr hohe Tenazität, d.h. es hat unter verschiedenen Umwelt- bedingungen eine sehr lange Lebens- dauer. So konnte das Virus z.B. in einer Rohwurst noch nach 399 Tagen nachge- wiesen werden. Im Dezember 2017 meldeten ungarische Behörden, dass in einem von einem ukrainischen Fahrer beschlagnahmten Schweinefleischerzeugnis das ASP-Vi- rus nachgewiesen wurde. Mit der Folge, dass eine Übertragung durch den Men- schen u.a. über Nahrungsreste möglich und auch höchstwahrscheinlich ist. Der Landkreis Vulkaneifel ergreift der- zeit zahlreiche Präventionsmaßnahmen für den Ernstfall. Hier sind besonders die fachübergreifende Zusammenarbeit, im Rahmen einer Expertengruppe, die Schaffung der notwendigen Infrastruktur und die Information der verschiedenen Wirtschaftsbeteiligten zu nennen. ● Aktuelle Lage Polen: Im aktuellen Jahr wurden in Polen 4 Fälle von ASP beim Hausschwein und 913 Fälle beim Wildschwein gemeldet. Tschechien: Im aktuellen Jahr wurden 18 Nachweise der ASP beim Wildschwein gemeldet. Rumänien: Es wurde in 3 Hausschwei- nebeständen die ASP nachgewiesen. Ungarn: Am 19.04.2018 hat die ASP nun auch Ungarn erreicht, betroffen war ein Wildschwein. Das tote Tier wurde im Be- zirk Heves, nordöstlich von Budapest und ca. 50 km von der Slowakischen Grenze entfernt aufgefunden. ●Monitoring (Überwachung) Im Schweinepest- Monitoringgebiet (Klas- sische und Afrikanische Schweinepest), zu dem auch der Landkreis Vulkaneifel zählt, müssen: - Fallwild, - Unfallwild, - krank erlegte oder beim Aufbruch auf- fällige Wildschweine - alle gesund erlegten Wildschweine mit einem Aufbruchgewicht bis zu 30 kg durch den Jagdausübungsberechtig- ten beprobt und an das Landesuntersu- chungsamt (LUA) gesandt werden. Die genommene Probe kann mit dem Unter- suchungsantrag auch bei der Kreisver- waltung Vulkaneifel abgegeben werden. Bei Fall-, Unfallwild und krank erlegten oder beim Aufbruch auffälligen Wild- schweinen kann eine Einsendung des ganzen Tierkörpers erfolgen. Eine Ein- sendung von einer Blutprobe (Schweiß- probe) ist ausreichend, von einer Milzpro- be kann abgesehen werden. Neue Einzel- und Sammelprobenvordru- cke (gültig seit 01.02.2018) können Sie auf unserer Homepage www.vulkaneifel.de oder der des Landesuntersuchungsamtes abrufen. ● Erstattung der Trichinenuntersu- chungsgebühr bei Frischlingen Die Kreisverwaltung Vulkaneifel möchte durch die Erstattung der Trichinenunter- suchungsgebühr einen Beitrag zur deut- lichen Reduktion von Frischlingen leisten und hofft, dass diese Maßnahme viele Jägerinnen und Jäger motiviert, deutlich mehr geringgewichtige Frischlinge zu erlegen. Voraussetzungen für eine Erstattung sind: 1.Trichinenproben, dürfen nur durch eine von der Kreisverwaltung Vulkaneifel beliehene Person im Landkreis Vulkaneifel selbst, bei einem bis 30 kg Frischling (aufgebrochen), entnommen werden 2.die Benutzung der von der Kreisverwal- tung Vulkaneifel zur Verfügung gestellten kostenpflichtigen Probensets 3. die Entnahme einer Blutprobe eines je- den gesund erlegten Wildschweines bis zu einem Gewicht von 30 kg (aufgebro- chen) zur Abgabe zur Untersuchung auf die klassische Schweinepest (KSP-Moni- toringprobe). Erlegte Wildschweine bis zu einem Gewicht von 30 kg (aufgebrochen) mit Anzeichen einer Krankheit sind eben- falls zu beproben. Hier wird auch auf die Afrikanische Schweinepest untersucht. Entsprechende Probensets für die afri- kanische Schweinepest stellt das Veteri- näramt der Kreisverwaltung Vulkaneifel auf Nachfrage kostenfrei zur Verfügung. 4. Die Probe ist zusammen mit dem Pro- benbegleitschein (auf der Homepage zu finden), der vollständig auszufüllen ist, unter Angabe der Wildmarkennummer beim Veterinäramt in der Kreisverwal- tung Vulkaneifel abzugeben oder dem Landesuntersuchungsamt (Landesunter- suchungsamt, Blücherstraße 34 , 56068 Koblenz) direkt zu übersenden. Für die Versendung mit der Post stellt die Verwal- tung die Umschläge zur Verfügung. Die Erstattungsanträge sind viertel- jährlich zu stellen. Näheres zu dem An- trag finden Sie auf der Homepage des Landkreises Vulkaneifel unter folgender Adresse: http://www.vulkaneifel.de/landwirtschaft/ tiere-veterinaerwesen/schweinepest-2. html ● Fallwildprämie Ab sofort können Jäger für die Beprobung
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