KW19 2018

Seite 4 LANDKREIS VULKANEIFEL von Fallwild zur Untersuchung auf Klas- sische und Afrikanische Schweinepest (ASP und KSP) und Einsendung dieser Probe an das Landesuntersuchungsam- tes (LUA) eine Prämie von 50 € erhalten. Hierfür ist der neue Probenbegleitschein zu verwenden. Auf diesem sind zur Ab- wicklung der Prämie die erforderlichen Angaben (Name, Telefonnummer, Kon- toverbindung etc.) einzutragen. Die Ab- rechnung erfolgt über den Landesjagd- verband Rheinland-Pfalz e.V., der dazu monatlich eine Liste vom LUA erhält. ● Aktuelle Lage und Empfehlungen zur Blauzungenkrankheit Die Serotypen 4 und 8 der Blauzun- genkrankheit treten derzeit in Nach- barstaaten wie Frankreich, Österreich und Schweiz auf. Der Virus ruft nach den aktuellen Erkenntnissen, anders als in den Jahren 2008-2010, nur eine relativ schwache Symptomatik her- vor. Für den Menschen ist das Virus ungefährlich. Es ist wahrscheinlich, dass das Vi- rus durch Vektoren auch wieder nach Deutschland kommt. Das Friedrich- Löffler-Institut und das LUA empfehlen daher die Impfung von Rindern. Hierbei ist zu beachten, dass Restrikti- onsgebiete erlassen werden, sollte das Virus hier nachgewiesen werden. Nur Rinder, die entsprechend der Vor- gaben des Impfstoffherstellers geimpft wurden, dürfen nach einer Wartezeit von 60 Tagen nach der 2. Impfung aus der Restriktionszone verbracht werden. ● Leukose-Monitoring Zu Beginn des Jahres 2018 wurde zur Aufrechterhaltung des amtlich aner- kannten Status „frei von Leukose bei Rindern“ in Rheinland Pfalz von der dreijährigen Untersuchung auf die jährliche Untersuchung einer Stich- probe umgestellt (§ 3a Abs. 2 der Rin- der-Leukose-VO). Die Betriebe in der Stichprobe werden durch das Veteri- näramt der Kreisverwaltung schriftlich unterrichtet. Es ist zu beachten, dass weiterhin im Abstand von 3 Jahren eine Beprobung auf Brucellose durchzuführen ist. Die Kosten für die Probenentnahme wer- den nicht übernommen. ● Aktuelle Lage und Empfehlungen zur Geflügelpest Die aktuellen Ausbrüche der Geflügelpest (Influenza Virus H5N6) in einem Kleinst- betrieb in Süderoog (Schleswig-Holstein, 18.03.2018), einem niederländ-ischen Betrieb (14.03.2018), sowie in drei italieni- schen Betrieben (Zeitraum: 02.03.2018 – 12.03.2018); 280.700 Tiere wurden getötet), möchten wir als Anlass nehmen, alle Ge- flügelhalter in unserem Landkreis über die erneute Gefährdungslage zu informieren. Sollte sich die Tierseuchenrechtliche Lage in unserer Region diesbezüglich verschär- fen, der Virus also in unserer Region nach- gewiesen werden, wird es wahrscheinlich wieder zu einer Aufstallungspflicht für Geflü- gel kommen. Wir möchten Sie daher schon jetzt bitten, Ihre Haltungen so vorzubereiten, dass gegebenenfalls eine schnelle tier- schutzgerechte Aufstallung möglich ist. Für Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Veterinäramts der Kreisverwaltung Vulkaneifel (06595/933- 353 oder über die E-Mail Adresse veterinaeramt@vulkaneifel.de) gerne zur Verfügung. G rundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: 1. Grundbuch von Densborn (Amtsgericht Daun): Blatt 824: Flur 22 Nr. 16 – Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche, Waldfläche, Wasserfläche , In der Dörrbach – 18.360 qm 2. Grundbuch von Meisburg (Amtsgericht Daun): Blatt 472: Flur 13 Nr. 2 – Gebäude- und Freifläche, Waldfläche, Schafbrück – 18.000 qm 3. Grundbuch von Utzerath (Amtsgericht Daun): Blatt 773 Flur 11 Nr. 5 – Waldfläche, Auf Thommen – 4.771 qm Flur 15 Nr. 98 – Waldfläche, Auf Thommen – 2.142 qm Flur 15 Nr. 88/1 – Gebäude- und Freifläche, Waldfläche, Auf Thommen – 12.196 qm Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbs- interesse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden. Am Montag, 14.05.2018, 17.00 Uhr, findet im Sitzungssaal 15 der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, eine öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses mit folgender Tagesordnung statt: 1. Einwohnerfragestunde 2. Genehmigung der letzten Niederschrift 3. Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses 4. Sportanlagenförderung - Prioritätenliste 2019 5. Zweckvereinbarung über die Errichtung einer gemeinsamen Adoptionsvemittlungsstelle (GAV) in der Region Trier 6. Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023; Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffen 7. Jugendhilfeplanung gem. § 80 Sozialgesetzbuch VIII i.V.m. § 9 Kindertagesstättengesetz Rheinland-Pfalz (KitaG) - Investitionen für die Erweiterung der Kindertagesstätte St. Vinzenzius Kelberg 8. Jugendhilfeplanung gem. § 80 Sozialgesetzbuch VIII i.V.m. § 9 Kindertagesstättengesetz Rheinland-Pfalz (KitaG) - Investitionen für den Umbau der komm. Kindertagesstätte Oberstadtfeld 9. Jugendhilfeplanung gem. § 80 Sozialgesetzbuch VIII i.V.m. § 9 Kindertagesstättengesetz Rheinland-Pfalz (KitaG) - Investitionen für den Umbau der Kindertagesstätte St. Elisabeth Üdersdorf 10. Verschiedenes Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 02.05.2018 gez.: Heinz-Peter Thiel, Landrat AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

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