KW20 2018
Seite 2 LANDKREIS VULKANEIFEL Infokasten: Jobcenter Ein Jobcenter ist für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II, umgangssprachlichHartz IVgenannt, zuständig. NebenderGewährung vonGeldleistungen zur Sicherstellungdes Lebensunterhalts umfasst das Leistungsspektrum eines Jobcenters auch die Vermittlung von beschäftigungssuchenden Menschen in Arbeit. Jobcenter können als sogenannte „gemeinsame Einrichtungen“ (das heißt in gemeinsamer Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit und einer Kommune) oder als Einrichtung eines sogenannten „zugelassenen kommunalen Trägers“ (das heißt das Jobcenter steht in alleiniger Trägerschaft der Kommune) betrieben werden. Bei rund drei Viertel der Jobcenter in Deutschland handelt es sich um gemeinsame Einrichtungen (303), etwa ein Viertel der Jobcenter wird von einem zugelassenen kommunalen Träger betrieben (104). Der Landkreis Vulkaneifel hat sich bereits vor rund 15 Jahren als einer der ersten Landkreise bundesweit dazu entschieden, ein Jobcenter in eigener Trägerschaft zu betreiben. Seit dem 01.01.2005 betreuen daher ausschließlich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung Vulkaneifel 1.736 sogenannte „erwerbsfähige Leistungsberechtigte“ (Stand 31.12.2017). Bei 15 % der vom Jobcenter Vulkaneifel betreuten Personen (276, Stand 31.12.2017) handelt es sich um anerkannte Asylbewerber oder Flüchtlinge. Denn auch diese Personen haben nach ihrer entsprechenden Anerkennung Anspruch auf Leistungen und Förderung nach dem SGB II. Anmeldung zur Schulbuchausleihe gegen Gebühr für das Schuljahr 2018/2019 an Schulen in Trägerschaft des Landkreises Vulkaneifel Anmeldezeitraum: 14. Mai bis 01. Juni 2018 Bis zum 11. Mai 2018 werden allen Schülerinnen und Schülern der Schu- len in Trägerschaft des Landkreises Vulkaneifel, an denen die Teilnahme an der Schulbuchausleihe möglich ist, (Geschwister-Scholl-Gymnasium Daun,, Thomas-Morus-Gymnasium Daun,, St. Matthias-Gymnasium Gerolstein, Drei-Maare-Realschule plus Daun und die Vollzeitbildungsgänge mit Ausnah- me des Berufsvorbereitungsjahres der Berufsbildenden Schule Vulkaneifel) Serienbriefe mit den entsprechen- den Freischaltcodes und Hinweisen zur Servicestelle sowie entsprechen- de Merkblätter ausgehändigt, mit wel- chen die Schülerinnen und Schüler zur Ausleihe gegen Gebühr für das Schuljahr 2018/2019 angemeldet wer- den können. Die entgeltliche Auslei- he von Lernmitteln muss für jedes Schuljahr neu durch das Elternportal er- klärt werden. Die weiteren Schritte werden auf der Internetseite www.lmf-online.rlp.de erklärt. Falls Sie Fragen bzgl. der Anmel- dung haben, steht Ihnen die Servicestel- le zu den unten aufgeführten Zeiten zur Verfügung. Sollten Sie den Antrag auf Lernmittelfrei- heit für das Schuljahr 2018/2019 fristge- recht gestellt und eine Bewilligung erhal- ten haben, ist von Ihnen, mit Ausnahme der Abholung des Buchpaketes, nichts weiter zu veranlassen. Im Falle einer Ablehnung können Sie mit Hilfe des Freischaltcodes, falls ge- wünscht, die endgültige Anmeldung zur Ausleihe gegen Gebühr erklären. Beach- ten Sie jedoch, dass die Freischaltung und die Bestellung zwei unterschiedli- che Vorgänge sind. Zunächst muss die Freischaltung der Schülerin oder des Schülers mit Hilfe des Freischalt- codes im Portal veranlasst werden. Im Anschluss dar- an ist eine verbind- liche Bestellung möglich. Sollten die Bü- cher nicht über das Portal bestellt werden, sind die Schulbücher auf eigene Kosten zu beschaffen. Wir bitten um Beachtung, dass die Anmeldung zur Ausleihe in entgeltlicher Form im El- ternportal lediglich zwischen dem 14. Mai und 01. Juni 2018 möglich ist. Besteht noch Unklarheit darüber, welche Schule die Schülerin oder der Schüler im neuen Schuljahr besuchen wird, empfeh- len wir Ihnen aus Gründen der Fristwah- rung, trotzdem eine verbindliche Bestel- lung zu veranlassen. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung für die Ausleihe ge- gen Gebühr für komplett Rheinland-Pfalz gültig ist. Sollte Ihr Kind also nach der verbindli- chen Anmeldung zur entgeltlichen Vari- ante der Schulbuchausleihe die Schule innerhalb Rheinland-Pfalz wechseln, wird die Anmeldung übertragen. Mit an- deren Worten heißt dies, dass es sicher- gestellt ist, dass Ihr Kind die korrekten Bücher für die Schule erhält, die es dann auch tatsächlich besucht. Zu einem späteren Zeitpunkt als dem oben genannten Termin ist eine entgeltliche Bestellung grundsätzlich nicht mehr möglich. Für Rückfragen stehen wir Ihnen montags bis freitags in der Zeit von 08.00-12.00 Uhr zur Verfügung. Ansprechpartnerin in der Kreisverwal- tung Vulkaneifel: Almuth Faltin Tel.:06592/933-396 E-Mail :almuth.faltin@vulkaneifel.de Darüber hinaus ist eine Fragestellung per Mail über die Adresse schulbuchausleihe@vulkaneifel.de möglich. Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz hält regelmäßig einen Sprechtag in der Kreisverwaltung Vul- kaneifel, Mainzer Strasse 25, 54550 Daun, ab. Vorherige Terminabsprache unter Tel.: 06592/933-279. RENTENBERATUNG
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