KW20 2018
Seite 3 LANDKREIS VULKANEIFEL „Unser Dorf hat Zukunft“ : Schalkenmehren erreicht Platz 1 Die Entscheidung im diesjährigen Wett- bewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ auf Kreisebene ist gefallen. Es war ein spannender und sehr interessanter Wettbewerb. „Es ist richtig schwer, vor allem dann, wenn drei so unterschiedliche Dörfer mitmachen. Für jedes könnte man eine eigene Kategorie bilden“, sagt Landrat Heinz-Peter Thiel, Vorsitzender der Be- wertungsjury. Die drei Teilnehmerge- meinden präsentierten sich unterstützt durch eine große Bürgerbeteiligung sehr engagiert und konnten ihre individuellen Stärken deutlich machen. Diese Gemein- den hatten den Mut, sich dem Wettbe- werb zu stellen, was sie letztlich alle zu Gewinnern macht. Siegergemeinde wurde Schalkenmehren aus der Verbandsgemeinde Daun, den 2. Platz erreichte Tettscheid (Verbandsge- meinde Daun). Mit Erfolg teilgenommen hat außerdem die Ortsgemeinde Üders- dorf (Verbandsgemeinde Daun). Kreissieger Schalkenmehren und die zweitplatzierte Gemeinde Tettscheid werden den Land- kreis Vulkaneifel im nun folgenden Gebietsentscheid der Region Trier vertreten; der ge- naue Termin des Gebietsentschei- des, voraussicht- lich im Monat Juni, wird noch bekanntgegeben. Der Dorfwettbe- werb bietet den Gemeinden die Möglichkeit, sich mit aktuellen Themen ihres Heimatdorfes - wie zum Beispiel dem Leerstand von Gebäuden, der Sicherung der Grundversorgung, der sozialen Daseinsvorsorge und dem Ver- einsleben - auseinanderzusetzen. Der Wettbewerb fördert darüber hinaus das bürgerschaftliche Engagement, indem gemeinsam Ideen für die Weiterentwick- lung und Zukunft des Dorflebens erarbei- tet werden. Übrigens: Der nächste Dorfwettbewerb findet im Jahr 2020 statt. Für Fragen rund um den Dorfwettbewerb stehen Markus Kowall (06592/933-577) und Yvonne Geimer (06592/933-576) von der Kreisverwaltung Vulkaneifel ger- ne zur Verfügung. Öffentliche Bekanntmachungen zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Personen, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, werden benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Ausländerbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung auszuhändigen hat. Die Entscheidung wird im Rahmen der Amtshilfe für die Ausländerbehörde der Stadtverwaltung Achern, Illenauer Allee 73, 77855 Achern. ausgehändigt. Betroffene: CERINS, Edmunds Geburtsdatum: 24.10.1989 Geburtsort: Valkas letzte bekannte Anschrift: Vordere Dell 9, 54568 Gerolstein-Lissingen Datum des Schreibens: 27.04.2018 Aktenzeichen: 3-1225-02 Betroffene: LOGINS, Nauris Geburtsdatum: 03.08.1966 Geburtsort: Pmlp Rigas 9. letzte bekannte Anschrift: Vordere Dell 9, 54568 Gerolstein-Lissingen Datum des Schreibens: 27.04.2018 Aktenzeichen: 3-1225-02 Das Schriftstück kann von den Betroffenen oder von einer durch sie bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 029). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Kreisverwaltung Vulkaneifel -Ausländerbehörde 54550 Daun, 09.05.2018 i.A. gez. Preis Die Außenstelle der KFZ-Zulassungbehörde in Jünkerath ist am Donnerstag, 17.05.2018, nachmittags geschlossen. KFZ-ZULASSUNGSBEHÖRDE Die Kreiskommission berät sich
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