KW20 2018

Seite 5 LANDKREIS VULKANEIFEL „Gute Umgangsformen – der Schlüssel zum Erfolg!“ Gemeinsamer ThemenTreff aller „Gründen auf dem Land Partner“ am 07. Juni 2018 in Ulmen Ihr beruflicher und privater Erfolg hängt nicht nur von Ihrer fachlichen Qualifikati- on ab, sondern auch ganz entscheidend von Ihrer Persönlichkeit. Lernen Sie beim nächsten Themen Treff der Initiative Gründen auf dem Land „Gute Umgangsformen – Der Schlüs- sel zum Erfolg“ am Donnerstag, den 7. Juni 2018, 18.30 Uhr, im Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen (Marktplatz 1 in 56766 Ulmen) unter anderem die Geheimnisse des ersten Eindrucks kennen. Das äußere Erscheinungsbild und die Körpersprache spielen ebenso eine Rolle wie der verba- le Ausdruck. Ein falsches Wort oder eine irritierende Geste können schnell zum Stolperstein werden. Erfahren Sie, worauf es ankommt, um Ihre Vorzüge bei anderen ins Gedächtnis zu rufen und im Beruf wie privat Ihren Er- folg gezielt selbst zu fördern. Sie erhalten bei diesem Vortrag wertvolle Tipps, wie Sie Ihr positives Image noch steigern können. Als Referentin konnten wir für diesen Abend die Trainerin für Kommunikation und moderne Umgangsformen, Vera Lin- nenweber, gewinnen. Die Veranstaltung wird mit freundlicher Unterstützung der Sparkasse Mittelmosel – Eifel Mosel Hunsrück, Kreissparkasse Vulkanei- fel, der Volksbank RheinAhrEifel eG, der Volksbank Eifel eG, der Genossen- schaftsbanken im Kreis Cochem-Zell sowie der Vereinigten Volksbank Raiffei- senbank eG durchgeführt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Um Anmeldung bis zum 30.05.2018 wird gebeten. Weitere Informationen und Anmeldung bei den Partnern der Initiative „Gründen auf dem Land“: Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel mbH Mainzer Str. 24, 54550 Daun Christina Kirst Tel.: 06592/933-200 E-Mail: christina.kirst@vulkaneifel.de G rundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Utzerath (Amtsgericht Daun): Blatt 773 Flur 11 Nr. 5 – Waldfläche, Auf Thommen – 4.771 qm Flur 15 Nr. 98 – Waldfläche, Auf Thommen – 2.142 qm Flur 15 Nr. 88/1 – Gebäude- und Freifläche, Waldfläche, Auf Thommen – 12.196 qm Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbs- interesse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden. Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrich-tigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel – Abt. Bauen, Schulen und ÖPNV (Fachstelle Bauverwaltung) – Mainzer Straße 25, 54550 Daun, gegen sie zu-stellungsbedürftige Entscheidungen getroffen hat. Betroffener: Hauer, Marco Geburtsdatum: 29.12.1976 letzte bekannte Anschrift: 54570 Salm, Ringstr. 1 Anzahl der Schreiben: 3 Datum der Schreiben: 04.01.2018, 26.03.2018, 26.03.2018 Aktenzeichen: SO-2-060-00080 Das Schriftstück kann von der Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 301a oder 307). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel 54550 Daun, 08.05.2018 i.A. gez. Simon Die Aufgaben der Abfallwirtschaft im Landkreis Vulkaneifel hat der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T) übernom- men. Bei allen Fragen rund ums Thema Abfall (Abfall-Fibel, Müllabfuhrtermine, Änderung persönlicher Daten oder der Haushalts- größe etc.) hilft das Abfall-Telefon des ART in Trier weiter. Kontakt: Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.), Löwenbrückener Straße 13/14, 54290 Trier, E-Mail: abfall-telefon@art-trier.de , Tel.: 0651 9491414. A.R.T.-ABFALL-TELEFON TRIER

RkJQdWJsaXNoZXIy MjY5NTMz