KW23 2018
Infos und öffentliche Bekanntmachungen Ihrer Kreisverwaltung in der Wir Vulkaneifel Ausgabe 23 | 2018 (Kreisnachrichten „Wir in der Vulkaneifel“); Herausgeber: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Tel. 06592/933-0; Internet: www.vulkaneifel.de ; Redaktion (verantw.): Verena Bernardy, Meike Welling Verlag + Druck Linus Wittich KG, Föhren IMPRESSUM WEITERES Seite 2 | Einen Tag lang Unternehmensluft schnuppern; Buchtipp; Kfz Zulassung in Jünkerath geschlossen; Rentenberatung Seite 3 | Weiterbildung zur Fachkraft für Frühpädagogik; Ideenwettbewerb 2018 Seite 4 | Unternehmerinnen-Frühstück in Trier; Gebietsentscheid des Wettbewerbs „Unser Dorf hat Zukunft“ Seite 5 | Autorinnen und Autoren für das Heimatjahrbuch 2019 gesucht; Öffent- liche Ausschreibung Seite 6 - 8 | Naturerlebnistipps Landkreis Vulkaneifel lässt Mietpreise erheben Vermieterbefragung – Kreisverwaltung bittet um Unterstützung Der Landkreis Vulkaneifel führt zurzeit eine sogenannte Mietwerterhebung zur Ermittlung der angemessenen Richtwer- te für Unterkunftskosten (Kaltmiete, Be- triebs- und Heizkosten) im Bereich des Arbeitslosengeld II (SGB II) und der So- zialhilfe (SGB XII) durch. Mit der Erhebung und Analyse der hier- für erforderlichen Informationen hat der Landkreis Vulkaneifel das Unternehmen Koopmann Anlalytics KG beaufragt. Koopmann Analytics wird speziell für den Landkreis Vulkaneifel eine Mietwertüber- sicht erstellen. Zur Datenerhebung erfolgt auch eine schriftliche Befragung aller Vermieter. Hierzu haben Vermieter im Landkreis Vulkaneifel bereits in den letzten Tagen ein Schreiben von Landrat Heinz-Peter Thiel mit den notwendigen Informationen sowie einen Fragebogen mit frankiertem Rückumschlag erhalten. Die Behandlung sämtlicher Daten nach datenschutzrecht- lichen Grundsätzen wird zugesichert. Sollte aus Versehen jemand angeschrie- ben worden sein, der nicht Vermieter ist, so bitten wir dies zu entschuldigen und das Schreiben als gegenstandslos zu betrachten. Die Teilnahme an der Erhebung ist selbstverständlich freiwillig und anonym. Um die angemessenen Richtwerte im Interesse aller Leistungsberechtigten je- doch so genau wie möglich festlegen zu können, ist der Landkreis auf eine hohe Beteiligung angewiesen. Der Landkreis bittet daher alle angeschriebenen Ver- mieter um Unterstützung und bedankt sich bereits jetzt schon für eine rege Teilnahme. Hintergrundinfo: Der Landkreis Vulkaneifel ist nach dem Zweiten und Zwölften Buch des Sozial- gesetzbuches für die Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensun- terhaltes für entsprechend Leistungsbe- rechtigte zuständig. Leistungsbestandteil sind dabei unter anderem die Kosten, die dem Leistungsberechtigten für seine Un- terkunft (Kaltmiete und Betriebskosten) sowie für die Beheizung der Unterkunft (Heizkosten) entstehen. Diese Kosten sind vom Landkreis jedoch nur in ange- messener Höhe zu übernehmen. Zur Bestimmung der Angemessenheit von Unterkunftskosten ist dem Land- kreis sowohl durch das Gesetz als auch durch die Rechtsprechung des Bundes- sozialgerichts aufgegeben, regelmäßig repräsentative Erhebungen zu den Ver- hältnissen auf dem Mietwohnungsmarkt, insbesondere zum aktuellen Mietpreisni- veau im Kreisgebiet, durchzuführen und auszuwerten. Im Ergebnis soll diese Mietwertübersicht das aktuelle Mietpreisniveau repräsenta- tiv für das gesamte Kreisgebiet abbilden und den Landkreis befähigen, den ge- genwärtigen Leistungssatz für die Un- terkunftskosten so anzupassen, dass die Versorgung der Leistungsberechtigten mit Wohnraum in ihrem jeweiligen kon- kreten Umfeld und zu dem ihnen zuste- henden Wohnstandard gewährleistet ist. In diesem Zusammenhang ist der Land- kreis bestrebt, ein umfassendes Bild vom Mietwohnungsmarkt zu erhalten, denn nur eine realistische Abbildung wird den Belangen aller am Mietwohnungsmarkt Beteiligten gerecht. Dies erfordert je- doch die Schaffung einer breiten Daten- grundlage. Um diese zu erreichen, setzt der Landkreis auf die aktuell durchge- führte Mietwerterhebung im Wege einer Vermieterbefragung. Weitere Infos und Rückfragen Kreisverwaltung Vulkaneifel Melanie Schüßler Tel.: 06592/933-482 Landkreis Vulkaneifel lässt Mietpreise erheben
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