KW25 2018

Seite 3 LANDKREIS VULKANEIFEL G rundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: I. Grundbuch von Hillesheim (Amtsgericht Daun): Blatt 2202 Flur 28 Nr. 6 – Landwirtschaftsfläche, Hinter Hellersheck – 19.140 qm II. Grundbuch von Hillesheim (Amtsgericht Daun): Blatt 2532: Flur 25 Nr. 51/35 – Landwirtschaftsfläche, An den vier Bäumen – 3.708 qm III. Grundbuch von Hillesheim (Amtsgericht Daun): Blatt 2532: Flur 25 Nr. 57/2 – Landwirtschaftsfläche, Auf Kyllerhöh zu Liehr zu – 19.407 qm Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbs- interesse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden. Öffentliche Auslegung des Berichts des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz über die Prüfung der Haushalts- und Wirt- schaftsführung des Landkreises Vulkaneifel in den Jahren 2012 – 2016 Der Prüfungsbericht des Landesrechnungshofes sowie die Stellungnahme der Kreisverwaltung liegen zur Einsichtnahme für die Dauer von sieben Werktagen von Montag, 02.07.2018 bis einschließlich Mittwoch, 11.07.2018 (montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie montags bis mittwochs von 14:00 bis 16:00 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr), in der Kreisverwaltung Vulkaneifel (Bürgerbüro), Mainzer Straße 25, 54550 Daun, öffentlich aus. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 19.06.2018 Heinz-Peter Hoffmann - Kreisverwaltungsdirektor - AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Land schüttet Geld aus dem Fördertopf des Investitionsstocks an die Kommunen aus Die Bewilligungsbescheide des Landes Rheinland-Pfalz für die Gewährung der Mittel aus dem Investitionsstock wurden den Gemeinden zugestellt. Insgesamt fließen 765.000 Euro in den Landkreis Vulkaneifel und seine Gemeinden, aus- schließlich für kommunale Projekte. Die Ortsgemeinde Brockscheid erhält für die Sanierung des Bürgerhauses 24.000 Euro an Fördergeldern. Mit den Mitteln soll die Außenfassade saniert und Isolier- maßnahmen vorgenommen werden. Für den anstehenden Neubau des Ge- rätehauses in Ellscheid werden 60.000 Euro gezahlt. In Wallenborn hingegen steht die Teiler- neuerung des Brückenbauwerkes über den Kirbach an. Für diese dringende Sanierung wird eine Summe von 40.000 Euro ausgeschüttet. Zum Schutz der Kinder in der Ortsge- meinde Densborn wird ein zweiter Ret- tungsweg am Kindergarten Densborn installiert, wofür 13.000 Euro bewilligt wurden. Von den Mitteln des Investitionsstocks wird auch die Stadt Gerolstein, Stadtteil Gees profitieren: Die anstehende Sanie- rung des Dorfgemeinschaftshauses wird mit 83.000 Euro gefördert. Um zur Verbesserung der Straßen im Landkreis beizutragen, erhalten die Orts- gemeinden Neroth, Jünkerath und Scheid ebenfalls Finanzierungszuschüsse. In der Ortsgemeinde Neroth wird für den 2. Bauabschnitt des Ausbaus der Orts- straßen eine Finanzspritze von 84.000 Euro ausgezahlt. Der Ortsgemeinde Scheid wurde für die Maßnahme des Ausbaus der „Ringstra- ße“ und der Straße „Auf dem Höchst“ Landesmittel von 60.000 Euro bewilligt und die Ortsgemeinde Jünkerath erhält für den Ausbau der Gemeindestraße „Am Sonnenberg 94.000 Euro aus dem Fördertopf. Ebenso in Pelm: Hier wurden Mittel für den Ausbau der Gehwege im Rahmen der Herstellung eines Kreisverkehrsplat- zes bewilligt. Insgesamt 7.000 Euro er- hält die Gemeinde aus dem sog. I-Stock. Auch die Ortsgemeinde Berenbach pro- fitiert von den Mitteln des Investitions- stocks. Für den Neubau eines Bürger- hauses erhält die Gemeinde 300.000 Euro an Fördergeldern. Die Federführung zur Koordinierung der Fördermittel innerhalb der Kreisverwal- tung liegt bei der Abteilung Kommunales, Recht, Sicherheit, Ordnung und Verkehr. Der zuständige Abteilungsleiter Günter Willems freut sich über die bewilligten Fördermittel: „Inklusive der bewilligten Zuwendungen, investieren die Gemein- den des Landkreises Vulkaneifel insge- samt 2,9 Millionen Euro. Damit sind die aus dem Investitionsstock bewilligten Mittel ein wichtiger Baustein gemeindli- chen investiven Tätigwerdens. Unsere Gemeinden bemühen sich sehr um ihre Entwicklung und darum, die Dörfer at- traktiv und zukunftsfähig zu gestalten. Aus der kommunalen und bürgerschaft- lichen Kraft unserer Gemeinden wächst die Stärke des Landkreises. Der Landkreis Vulkaneifel ist als Wohn- und Wirtschaftsregion sehr beliebt; sie bietet eine hohe und wachsende Lebens- qualität für die Bürgerinnen und Bürger. Das ist auch den gemeindlichen Projek- ten und der Unterstützung des Landes zu danken.“ Für die Förderperiode 2019 sind die Anträge, die vorher mit der Kreisverwal- tung abgestimmt sein sollten, bis zum 15. Oktober 2018 inklusive aller Unterla- gen über die Verbandsgemeinde an die Kreisverwaltung Vulkaneifel einzurei- chen. Bei Fragen wenden Sie sich bit- te an den zuständigen Abteilungsleiter Günter Willems, 06592/933-236, oder an den Sachbearbeiter Benedikt Friedrich, 06592/933-325.

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