KW32_2018
Seite 2 LANDKREIS VULKANEIFEL Öffentliche Bekanntmachungen zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Personen, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, werden benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: STEIN, Ingrid Petra Geburtsdatum: 15.04.1980 Geburtsort: Warnsveld letzte bekannte Anschrift: Am Hang 20, 54589 Stadtkyll Datum des Schreibens: 27.06.2018 Aktenzeichen: BU VA HSK-PM50 Betroffener: VESZPREMI, Peter Geburtsdatum: 14.10.1976 Geburtsort: Celldömölk/ Ungarn letzte bekannte Anschrift: Hauptstraße 9, 54570 Oberstadtfeld Datum des Schreibens: 04.07.2018 Aktenzeichen: BU VA DAU-KK 776 Das Schriftstück kann von den Betroffenen oder von einer durch sie bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel - KFZ-Zulassungsbehörde - Daun, 02.08.2018 i.A.: gez. Steffens Unternehmensführung und Unternehmenskommunikation in Zeiten der Digitalisierung Unternehmerfrühstück „Early Birds“ am 22. August 2018 zu Gast im Kommunikations- zentrum Beuerhof in Üxheim Bei der nunmehr neunten Auflage des Un- ternehmerfrühstücks in der Vulkaneifel steht die Unternehmensführung und -kommuni- kation im Zeitalter der Digitalisierung im Mit- telpunkt. „Gegenwärtig sind viele Unterneh- men und Organisationen beschäftigt, sich neu zu finden. Aufgrund der rasanten Ent- wicklung in Technologie und Digitalisierung kommen herkömmliche Managementtheo- rien und Businessmodelle an ihre Grenzen. Wir leben im Jahrzehnt der sogenannten VUCA-Welt, die sich durch eine hohe Vola- tilität, hohe Ungewissheit, hohe Komplexität (Complexity) und Ambiguität auszeichnet“ sagt Holger Scholz, einer von zwei Ge- schäftsführern der Kommunikationslotsen Scholz & Vesper GmbH & Co. KG in Köln. Holger Scholz wird an diesem Morgen auf dem Beuerhof erklären, warum es vor die- sem Hintergrund Sinn macht, nicht in der (Unternehmens-)Organisation, sondern vor allem an der (Unternehmens-)Organisation zu arbeiten. Am 22. August 2018 geht es um 8 Uhr los. Nach dem Vortrag von Holger Scholz steht die Vorstellung des Seminar- und Begeg- nungszentrums Beuerhof auf dem Pro- gramm. Nach einem gemeinsamen Früh- stück wird ein geführter Rundgang über das Gelände angeboten – Einblicke in die Räumlichkeiten inklusive. Mit der Veranstaltungsreihe „Early Birds“ lädt die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel (WFG) alle Unternehmerinnen und Unternehmer ein, gemeinsam früh über Zukunftsthemen nachzudenken – an einem (Frühstücks-) Tisch und zu Gast bei einem Unternehmerkollegen oder wichtigen Ko- operationspartner im Landkreis Vulkaneifel. Der Eintritt ist frei. Um Anmeldung wird bis zum 17. August 2018 gebeten. Der Einla- dungs-/Programmflyer steht unter www. wfg-vulkaneifel.de zum kostenfreien Download bereit. Anmeldung & Kontakt: Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vul- kaneifel mbH (WFG), Christina Kirst, Mainzer Str. 24, 54550 Daun. Tel.: (06592) 933-200. E-Mail: christina.kirst@ vulkaneifel.de . www.wfg-vulkaneifel.de
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