KW32_2018
Seite 4 LANDKREIS VULKANEIFEL FRAUEN IN FÜHRUNG – Resiliente Führung Fortsetzung der Workshop-Reihe für Frauen Am Donnerstag, 23. August 2018, von 10.00 bis 16.00 Uhr findet in der Kreisver- waltung in Bitburg der nächste Baustein der Workshop-Reihe „Frauen in Führung mit dem Thema „ Resiliente Führung“ statt. Folgende Inhalte stehen im Mittelpunkt: -Persönliche Stressauslöser und Stress- management -Achtsamkeitsübungen -persönliche Resilienz stärken -Ansätze der ganzheitlichen Arbeitsbe- wältigungsfähigkeit Dieser Workshop bezieht sich auf ei- nen ganzheitlichen Gesundheitsansatz, der sowohl auf die einzelne Person, als auch auf das Team bzw. die Organisati- on fokussiert ist. Zielgruppe sind Frauen aus kleinen und mittleren Unternehmen, Einzelunternehmerinnen und interessierte Frauen. Referentin ist Ann-Katrin He- rold von Arbeit & Leben Rheinland-Pfalz gGmbH. Der Teilnahmebeitrag beträgt 60 Euro. Weitere Informationen und Anmel- dung bis 17.08.2018: Gleichstellungsbe- auftragte im Landkreis Vulkaneifel, Edith Peters, Tel. 06592 - 933 307 Email: edith.peters@vulkaneifel.de Beweidung oder Schnittnutzung für Futterzwecke von ökologischen Vorrangflächen mit Zwischenfrüchten Aufgrund der anhaltenden Trockenpe- riode und der damit verbunden Futter- knappheit plant die Bundesregierung, ökologische Vorrangflächen mit Zwi- schenfrüchten für die Beweidung mit Tie- ren oder durch Schnittnutzung für Futter- zwecke zuzulassen. Die hierfür erforderlichen Rechtsände- rungen sollen nach der Bundesratssit- zung am 21. September 2018 in Kraft treten. Die bisherige Regelung sieht vor, dass ökologische Vorrangflächen mit Zwi- schenfrüchten vom 1. Oktober bis ein- schließlich 14. Januar bestellt sein müs- sen. Mit der Neuregelung, die nur für das Jahr 2018 vorgesehen ist, soll dieser Zeit- raum zum einen auf 8 Wochen verkürzt und zum anderen betriebsindividuell fest- gelegt werden. Der betriebsindividuelle Zeitraum beginnt dabei nicht an einem für alle Landwirte gleichen Tag, sondern mit dem Ablauf des letzten Tages, an dem die Aussaat der Zwischenfrüchte auf den Vorrangflächen des jeweiligen Betriebs erfolgt ist. Bei mehreren Aussaattermi- nen gilt der Termin nach der letzten Aus- saat. Kann dieser Aussaattermin nicht hinreichend nachgewiesen werden, tritt an seine Stelle der früheste Tag, für den ein solcher Nachweis erbracht werden kann. Diese Regelung wird bei Inkrafttreten nach derzeitigem Stand in allen Land- kreisen und kreisfreien Städten, mit Aus- nahme der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße und der kreisfreien Städte Landau und Neustadt, angeboten werden. Unabhängig vom Inkrafttreten der ge- planten Regelung wird Betriebsinhabern, die von dieser Ausnahmeregelung Ge- brauch machen wollen, dringend emp- fohlen, bereits jetzt schon Folgendes zu beachten/veranlassen: - Unverzügliche, formlose und schriftliche Anzeige des (letzten) Aussaattermins der Zwischenfrüchte auf Vorrangflächen bei der jeweils zuständigen Kreisverwaltung; - Beschaffung hinreichender Belege der Aussaat (Fotos mit automatisch erzeug- ter Orts- und Datumsanzeige von den be- stellten Flächen, Rechnungen von Lohn- unternehmern, aus denen das Datum der Aussaat und die betreffenden Schläge ersichtlich sind, usw.). -Findet die Beweidung oder Schnittnut- zung für Futterzwecke durch oder für Dritte statt, ist ebenfalls ein entsprechen- der Beleg erforderlich. Achtung: Alle Belege sind spätestens mit Einreichung des Antragsformulars vorzu- legen. Die Formulare sowie der vorgefer- tigte Beleg für die Abgabe zur Futternut- zung werden in Kürze von den betroffenen Kreisverwaltungen bereitgestellt. Nähere Auskünfte erteilen folgende Mit- arbeiter der Kreisverwaltung Vulkaneifel: Petra Benner, Telefon: 06592/933-300 Hans-Georg Hochmann, Telefon: 06592/933-259 E-Mail: landwirtschaft@ vulkaneifel.de Readiness Check – Wie digital ist Ihr Unternehmen? Kostenfreier Sprechtag des Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrums Kaiserslautern am 16.08.2018 von 10.00 bis 16.00 Uhr in Daun Wie weit sind Sie und Ihr Unternehmen auf dem Weg zur Digitalisierung und welche Schritte sollten Sie als nächstes gehen? Welche Themen haben Sie viel- leicht noch nicht betrachtet, was machen Sie vielleicht schon besser als andere? Nicht jedes Digitalisierungsvorha- ben und jede Einsatzmöglichkeit von 4.0-Technologien sind zielführend und wirtschaftlich. Mit dem Readiness Check „Digitalisierung“ des Mittestand 4.0-Kom- petenzzentrums Kaiserslautern, der spe- ziell für mittelständische Unternehmen entwickelt wurde, können Sie Ihren indivi- duellen Reifegrad bestimmen, Digitalisie- rungspotenziale systematisch aufdecken und aufbauend auf Ihrem Reifegrad-Pro- fil Maßnahmen planen. In der Sprechstunde am 16.08.2018 führen die Experten des Kompetenz- zentrums gemeinsam mit Ihnen den On- line-Check durch und diskutieren Ansatz- punkte für erste Handlungsalternativen. Die kostenfreien Sprechstunden finden statt bei der Wirtschaftsförderungsgesell- schaft Vulkaneifel mbH (WFG), Mainzer Str. 24, 54550 Daun. Um einen Termin für ein Informationsgespräch zu vereinbaren, wenden Sie sich bitte direkt an die WFG, Christina Kirst, Tel.: 06592 /933-200, E-Mail: christina.kirst@vulkaneifel.de. Zum Mittelstand 4.0-Kompetenzzent- rum Kaiserslautern Das Kompetenzzentrum Kaiserslau- tern ist Teil der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgelegten Förderinitiative „Mittelstand Digital“. Mit Mittelstand-Digital unterstützt das Bun- desministerium für Wirtschaft und Ener- gie die Digitalisierung in kleinen und mittleren Unternehmen und dem Hand- werk. Bundesweit gibt es mehr als 20 Kompetenzzentren mit verschiedenen Schwerpunkten. Die Zuständigkeit des Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrums Kai- serslautern umfasst Rheinland-Pfalz, das Saarland sowie angrenzende Regionen. Weitere Informationen & Kontakt: Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel mbH (WFG), Mainzer Str. 24, 54550 Daun. Tel.: (06592) 933-200. E-Mail: wfg@vulkaneifel.de Internet: www.wfg-vulkaneifel.de
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