KW35 2018
Seite 3 LANDKREIS VULKANEIFEL Unternehmensführung und Unternehmenskommunikation in Zeiten der Digitalisierung Mehr als 30 Unternehmerinnen und Unternehmer aus der Region informierten sich beim Unternehmerfrühstück der Wirtschaftsförderungsgesellschaft im Kommunikati- onszentrum Beuerhof in Üxheim Unter dem Motto „Früh aufstehen und an morgen denken“ hatte die Wirtschafts- förderungsgesellschaft Vulkaneifel am 22. August 2018 bereits zum neunten Unternehmerfrühstück im Landkreis eingeladen. Dieses Mal war die Veranstaltungsrei- he zu Gast im Kommunikationszentrum Beuerhof in Üxheim. Mit seinen ca. 12 ha Fläche, einem Tipidorf, Seminarräumen und kleineren Einheiten bietet der Beuer- hof eine Vielfalt an Möglichkeiten zur Ge- staltung und Durchführung von Semina- ren und Events. Neben vielen Coaches und Seminarleitern, die den Beuerhof für sich und ihre Arbeit entdeckt haben, kom- men immer mehr Führungskräfte großer, international bekannter Unternehmen nach Üxheim. Zu Beginn des Unternehmertreffens erklärte Holger Scholz, einer von zwei Geschäftsführern der Kommunikations- lotsen – Scholz & Vesper GmbH & Co. KG in Köln, in seinem Vortrag, warum herkömmliche Managementtheorien und Businessmodelle heute – aufgrund der rasanten Entwicklung in Technologie und Digitalisierung – an ihre Grenzen kommen und es Sinn macht, nicht in der (Unternehmens-)Organisation, sondern vor allem an der (Unternehmens-)Organi- sation zu arbeiten. Nach der Vorstellung der Kommunikationszentrum Beuerhof GmbH durch ihren Geschäftsführer Die- ter Scholz und dem gemeinsamen Früh- stück, hatten alle Teilnehmer bei einem geführten Rundgang über das gesamte Gelände die Möglichkeit, den Beuerhof mit seinen verschiedenen Angeboten für Gruppen und Einzelpersonen kennenzu- lernen und Einblicke u.a. in die Schwitz- hütten und das Tipidorf zu erhalten. Das nächste Unternehmerfrühstück im Landkreis Vulkaneifel findet am 23. Ok- tober 2018 statt. An diesem Morgen steht im Technologie- und Gründerzentrum Daun in Nerdlen einmal mehr das Thema „Mittelstand 4.0“ auf der Agenda. Zu Gast ist dann das Mittelstand 4.0-Kompetenz- zentrum Kaiserslautern und das Unter- nehmen HTI aus Daun. Weitere Informationen & Kontakt: Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel mbH (WFG), Mainzer Str. 24, 54550 Daun Tel.: (06592) 933-200 E-Mail: wfg@vulkaneifel.de Internet: www.wfg-vulkaneifel.de Holger Scholz, Geschäftsführer der Kommunikationslotsen – Scholz & Vesper GmbH & Co. KG in Köln, bei seinem Vortrag auf dem Beuerhof. Foto: Maximilian Fuchs, Daun G rundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: I. 1. Grundbuch von Steiningen (Amtsgericht Daun): Blatt 825: Flur 13 Nr. 2/5 – Landwirtschaftsfläche, Im Eigenstück – 3.301 qm Flur 15 Nr. 38/1 – Landwirtschaftsfläche, Waldfläche, Auf Ödbüsch – 7.694 qm Flur 15 Nr. 38/2 – Landwirtschaftsfläche, Auf Ödbüsch – 5.045 qm Flur 21 Nr. 32/1 – Gebäude-und Freifläche, Landwirtschaftsfläche, Tiergartenstraße 3 – 12.871 qm 2. Grundbuch von Steiningen (Amtsgericht Daun): Blatt 1059: Flur 13 Nr. 3 – Landwirtschaftsfläche, Im Eigenstück – 3.394 qm II. Grundbuch von Hillesheim (Amtsgericht Daun): Blatt 1769: Flur 18 Nr. 70/20 – Gehölz, Auf den Büdden – 5.189 qm Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbs- interesse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden.
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