Kreisnachrichten KW38 2018
Seite 2 LANDKREIS VULKANEIFEL Aufstiegsbonus II für Existenzgründer Der Aufstiegsbonus II wird anlässlich ei- ner Existenzgründung auf Grundlage ei- ner Meisterprüfung oder einer bestimm- ten gleichwertigen Fortbildungsprüfung gewährt. Das Land Rheinland-Pfalz gewährt nach der Verwaltungsvorschrift “Vergabe des Aufstiegsbonus I und des Aufstiegsbo- nus II“ des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz vom 24.11.2017 für Ab- solventinnen und Absolventen von Meis- terprüfungen oder gleichwertigen öffent- lich-rechtlichen Fortbildungsprüfungen in gewerblichen und kaufmännischen Berufen und in den Berufen der Land- wirtschaft für eine sich anschließende Existenzgründung den Aufstiegsbonus II. Heißt: Jeder Existenzgründer der inner- halb der letzten zehn Jahre vor der Grün- dung seines Unternehmens eine höhere Berufsausbildung - mit bestandener Prü- fung vor einer deutschen Kammer - ab- solviert hat, kann den Aufstiegsbonus II in Höhe von 2.500 € beantragen. Der Aufstiegsbonus II des Landes Rhein- land-Pfalz soll die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung unterstreichen und macht den Weg der beruflichen Fortbildung als gleichwer- tige Alternative zum ersten akademi- schen Abschluss noch attraktiver. Mit dem Aufstiegsbonus II wird eine Exis- tenzgründung honoriert sowie ein Anreiz geschaffen, sich auf Grundlage einer erfolgreich abgelegten Meisterprüfung oder einer gleichwertig öffentlich-recht- lichen Fortbildungsprüfung in gewerbli- chen und kaufmännischen Berufen und in den Berufen der Landwirtschaft in Rheinland-Pfalz selbstständig zu ma- chen. Wichtig ist, dass Sie die Prüfung für den Fortbildungsabschluss höchstens zehn Jahre vor der Existenzgründung be- standen haben. Der Bonus beträgt 2.500 € pro Person für eine anerkannte Existenzgründung. Der Aufstiegsbonus II wird sowohl bei Gründung einer selbstständigen Vollexis- tenz, bei Übernahme eines bestehenden Betriebes sowie bei Einstieg in die Er- werbstätigkeit (Nebenerwerbsgründung) gewährt. Der Antrag auf Gewährung ist mit den zur Überprüfung der Fördervor- aussetzungen notwendigen Unterlagen spätestens 18 Monate nach der tatsäch- lichen Existenzgründung bei den Kam- mern einzureichen. Ihre Ansprechpartnerin bei der WFG: Angelika Gerhartz WFG Vulkaneifel mbH Mainzer Str. 24, 54550 Daun Tel.: 06592/933-204 E-Mail: angelika.gerhartz@vulkaneifel.de www.wfg-vulkaneifel.de Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23.Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel – JobCenter – Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene: Justin Dewayne Wood Geburtsdatum: 04.06.1987 Geburtsort: Rockenhausen letzte bekannte Anschrift: 54552 Utzerath Datum des Schreibens: 25.07.2018 Aktenzeichen: 4-31200-037-3876 Das Schriftstück kann von der Betroffenen oder von einer durch sie bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, JobCenter, Freiherr-vom-Stein- Str. 15, 54550 Daun (Zimmer 106). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel – JobCenter – 54550 Daun, 12.09.2018 i.A. gez. Berenz „Ein wichtiger Schritt in Richtung Be- kämpfung weiterer Hochwasserereignis- se, die leider aufgrund des Klimawandels nicht zu stoppen sind! Das Ausmaß von extremen Wetterlagen nimmt zu – lei- der auch in der Eifel!“, stellte Thiel fest. Der Vorsitzende der Kreissparkasse Vulkaneifel, Dietmar Pitzen, zeigte sich erfreut: „In unserem Kreis können wir uns stets auf die Freiwilligen Feuerwehren verlassen. Durch ihre Ausbildung sind sie in der Lage, wirkungsvoll Hilfe zu leisten, dennoch benötigen sie auch die entspre- chende Ausstattung. Wir sind daher stolz, diesen wichtigen Beitrag leisten zu kön- nen!“ Damit ist es aber noch nicht genug, die Freiwilligen Feuerwehren können sich auf weitere Hochwasserschutzpum- pen freuen. Es ist weiterhin beabsichtigt, zwei Hochwasserschutzpumpen aus Kreismitteln zu beschaffen. Mädchen-Treff „Flotte Lotte“ imMehrgenerationenhaus inGerolstein Zum ersten Mädchen-Treff „Flotte Lot- te“ laden Youngcaritas Westeifel und Migrationsdienst herzlich am Freitag, 28.09.2018 von 15.00 bis 17.00 Uhr ins Mehrgenerationenhaus nach Gerolstein, Raderstraße 9 , ein. Eingeladen mitzumachen sind alle Mädchen im Alter von 13 bis 18 Jah- ren. Jeden 4. Freitag im Monat gibt es ein speziell auf die Wünsche und Bedürf- nisse von Mädchen abgestimmtes An- gebot. So stehen Spaß und Freude bei vielfältigen kreativen Aktivitäten auf dem Programm. Mädchen, die Lust haben, ei- gene Ideen zu verwirklichen und gerne gemeinsam malen, tanzen, singen, foto- grafieren, kochen, basteln…, sind herz- lich willkommen! Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Infos zum Mädchentreff: Caritasverband Westeifel e.V. Maaike Thijs E-Mail: m.thijs@caritas-westeifel.de Melanie Scherman E-Mail: m.schermann@caritas-westeifel.de Gleichstellungsbeauftragte des Landkrei- ses Vulkaneifel, Edith Peters Tel.:06592/933-307 E-Mail: edith.peters@vulkaneifel.de
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