Kreisnachrichten KW38 2018

Seite 6 LANDKREIS VULKANEIFEL Neuer Aufruf startet: „Geopark-Gastgeber Vulkaneifel“ Mit der Anerkennung des Natur- und Geopark Vulkaneifel als UNESCO Glo- bal Geopark im November 2015 sind die Geopark-Gastgeber Vulkaneifel (In- itiative gegründet 2006) wieder mehr ins Interesse gerückt und Beteiligungs- wünsche von Betrieben sind mehrfach eingegangen. So geht der Naturpark und UNESCO Global Geopark Vulkaneifel dem Wunsch nach, diese Angebotsgruppe neu auf- zustellen und weiter zu entwickeln. Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass die Vulkaneifel durch die UNESCO- Auszeichnung nun in der Liga der inter- national ausgezeichneten hochwertigen Naturlandschaften auf dem touristischen Markt agieren kann. Was zeichnet Geopark-Gastgeber aus? Geopark Gastgeber bekennen sich zu eindeutigen und dynamisch zu entwi- ckelnden Qualitätsstandards. Das einzig- artige Naturerbe der Vulkaneifel ist die Grundlage, auf der die Geopark Gastge- ber gemeinsam mit dem Naturpark und UNESCO Global Geopark Vulkaneifel einen an den Zielen der Nachhaltigkeit ausgerichteten Natur- und Geotourismus voranbringen möchten. Die Geopark Gastgeber nutzen die an- gebotenen Schulungen und Exkursionen zur Weiterbildung und die Möglichkeiten gemeinsamer Marketingaktivitäten. Für den Gast halten sie Literatur zur Natur- und Erdgeschichte bereit und geben Informationen zu Naturerleb- nisangeboten der Natur- und Geopark- führer. Die neuen Kriterien orientieren sich am Praxisleitfaden des Deutschen Tourismusverbandes DTV „Nachhaltig- keit im Deutschlandtourismus“ aus dem Jahr 2016. Dabei werden festgelegte Qualitäts- und Umweltkriterien zur öko- logischen, ökonomischen und sozialen Nachhaltigkeit berücksichtigt. In Anlehnung an das Umsetzungsbei- spiel der Nationalpark Gastgeber in der nordrheinwestfälischen Eifel sind diese Kriterien in enger Zusammenarbeit mit der Eifel Tourismus (ET) GmbH zusam- men gestellt worden. Dies ermöglicht, dass innerhalb der Eifel ein einheitliches Verfahren zum Tragen kommen kann. Außerdem wird eine gemeinsame Pro- dukterarbeitung angestrebt. Interessierten touristischen Leistungsträ- gern gibt die neu aufgelegte Infobroschü- re „Geopark-Gastgeber Vulkaneifel“ ers- te Informationen über Voraussetzungen, Qualitätskriterien und Leistungen. Gleichzeitig bietet die Natur- und Geo- park Vulkaneifel GmbH kostenlose und unverbindliche Beratungsgespräche an. Kontakt und Informationen: Natur- und Geopark Vulkaneifel GmbH Martina Müller, Tel.: 06592/933-203 E-Mail: geopark@vulkaneifel.de Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: LATA, Marian Geburtsdatum: 29.09.1981 Geburtsort: Mun.Tirgu Jiu Jud.Gorj letzte bekannte Anschrift: Zum Ernstberg 17, 54550 Daun-Waldkönigen Datum des Schreibens: 09.07.2018 Aktenzeichen: BU VA DAU-LM 23 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel - KFZ-Zulassungsbehörde - 54550 Daun 12.09.2018 i.A. gez.: Steffens „And the Winner is..!“ Schalkenmehren und Basberg siegen beim Wettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden!“ Glückliche Gesichter in den Gemeinden Schalkenmehren und Basberg, denn bei- de erzielten vorbildliche Leistungen beim Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft!“. Die interdisziplinär besetzte Jury des Wettbewerbs verlieh nach eingehender Begutachtung vor Ort der Ortsgemeinde Schalkenmehren den Status „Gold“ in der Hauptklasse und damit neben den Orts- gemeinden Bettingen (Eifelkreis Bitburg- Prüm), Bobenthal (LK Südwestpfalz) und Reipoltskirchen (LK Kusel) den ersten Platz sowie den mit 3.000 Euro dotierten Sonderpreis für Innenentwicklung. Be- wertet wurden u.a. die Kategorien Ent- wicklungskonzepte- und wirtschaftliche Initiativen, Bürgerschaftliches Engage- ment –soziale und kulturelle Aktivitäten sowie die Baugestaltung und -entwick- lung. Schalkenmehren überzeugte dabei vor allem mit der vorbildlichen Sanierung privater Anwesen im typischen Eifel- Charme, die Koordination eines „Gastro- Stammtisches“ oder des „Stammtisches junger Mütter“ sowie mit dem Umbau der alten Schule zu einem Mehrgeneratio- nenhaus. Am Freitag, 19. Oktober 2018, gibt es wieder einen Grund zum Feiern, dann findet die offizielle Preisverleihung in Kaiserslautern statt. Grund zum Feiern hatten auch die Bas- berger. Sie qualifizierten sich als einer der vier Siegergemeinden aufgrund der besonders hohen Gesamtpunktzahl aus dem Wettbewerb „Unser Dorf hat Zu- kunft!“ im Jahre 2017 für den Bundesent- scheid 2019 in Berlin. „Eine tolle Nachricht, die die konsequen- te Arbeit und großartige Gemeinschafts- leistung in den Dörfern widerspiegelt! Wir Vulkaneifler zeigen, was Dörfer stark macht! Beide Ortsgemeinden demons- trieren damit, wie wichtig ehrenamtli- ches Engagement und die Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger an der Ge- staltung und Entwicklungen ihres Dor- fes aktiv mitzuwirken ist!“, so Landrat Heinz-Peter Thiel.

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