Kreisnachrichten KW39 2018

Seite 5 LANDKREIS VULKANEIFEL Anmeldung zum bundeseinheitlichen Einbürgerungstest Mit dem bundeseinheitlichen Einbür- gerungstest sollen „Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland“ nachgewiesen werden. Diese werden ab dem 1. September 2008 als zusätzliche Einbürgerungsvoraussetzung in § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 des Staatsangehörigkeits- gesetzes verlangt. Es handelt sich um ei- nen Multiple-Choice-Test, der pro Frage vier Antwortmöglichkeiten vorgibt, von denen jeweils nur eine richtig ist. Wer auf dem Prüfungsfragebogen 17 der 33 Fragen richtig angekreuzt hat, hat den Test bestanden. In jedem Prüfungsfrage- bogen sind drei landesbezogene Fragen enthalten, die von der Grundfragestel- lung der zehn Landesfragen im Gesamt- katalog zwar gleich, aber von Testteil- nehmer/innen im jeweiligen Bundesland spezifisch zu beantworten sind, wie zum Beispiel die Frage nach Landeswappen oder Landeshauptstadt. Der Test kann unabhängig davon abgelegt werden, ob zuvor ein Einbür- gerungskurs besucht worden ist; er kann auch wiederholt werden. Zu allen 310 Fra- gen des Gesamtfragenkataloges werden kurz gefasste schriftliche Hintergrunder- läuterungen veröffentlicht, die auch eine individuelle Vorbereitung ermöglichen. Ein bestandener Einbürgerungstest gilt nicht als Nachweis ausreichender deut- scher Sprachkenntnisse. Es ist eine Anmeldung bei der VHS Gerolstein erforderlich. Der Anmelde- schluss ist der 01.10.2018. Die Gebühr beträgt 25,00€. Kursanmeldungen sind unter der Telefon- nummer 06591/13-107 oder online unter www.vhs-gerolstein.de möglich. Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23.Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel – JobCenter – Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene: Jolanta Adamovica Geburtsdatum: 03.11.1981 Geburtsort: Riga letzte bekannte Anschrift: Dauner Str. 1, 54552 Üdersdorf Datum des Schreibens: 10.08.2018 Aktenzeichen: 4-31200-037-Neu Das Schriftstück kann von der Betroffenen oder von einer durch sie bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, JobCenter, Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun (Zimmer 106). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel - Jobcenter - Daun, 19.09.2018 i. A. gez. Berenz G rundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: I. 1. Grundbuch von Duppach (Amtsgericht Daun): Blatt 521: Flur 10 Nr. 4 – Landwirtschaftsfläche, Vorn am Berg – 2.719 qm Flur 10 Nr. 17 – Gebäude- u. Freifläche, Erholungsfläche, Hauptstraße 12 – 1.154 qm Flur 10 Nr. 35 – Landwirtschaftsfläche, Auf der Grub – 1.161 qm 2. Grundbuch von Roth (Amtsgericht Daun): Blatt 428: Flur 3 Nr. 9 – Landwirtschaftsfläche, Bei Jakobsloch – 8.525 qm II. Grundbuch von Rockeskyll (Amtsgericht Daun): Blatt 935: Flur 7 Nr. 7 – Waldfläche, Am alten Ofen – 16.362 qm III. Grundbuch von Kerpen(Amtsgericht Daun): Blatt 989: Flur 6 Nr. 72 – Landwirtschaftsfläche, In der Felschbach – 5.817 qm Flur 8 Nr. 18 – Landwirtschaftsfläche, In der Felschbach – 2.072 qm Flur 6 Nr. 68 – Landwirtschaftsfläche, Unten in der Herrenwies – 734 qm Flur 6 Nr. 69 – Landwirtschaftsfläche, Unten in der Herrenwies – 6.443 qm IV. Grundbuch von Meisburg (Amtsgericht Daun): Blatt 563: Flur 15 Nr. 28 – Landwirtschaftsfläche, Oberm Korzig – 22.154 qm Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsin- teresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden.

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