Kreisnachrichten 2018 KW44

Seite 2 LANDKREIS VULKANEIFEL GründungsTage der Initiative „Gründen auf dem Land“ am 16. und 17. November 2018 „Aller Anfang ist schwer“, dieser oder ähnliche Aussprüche begleiten häufig die Vorgründungs- und Gründungspha- se. Die Initiative „Gründen auf dem Land“ setzt mit ihren kostenfreien Angeboten genau hier an und möchte Gründungs- interessierte beim Einstieg in die Selbst- ständigkeit unterstützen. Ein Höhepunkt des diesjährigen Ver- anstaltungsprogramms sind die Grün- dungsTage im Rahmen der bundesweiten Gründerwoche Deutschland. Am Freitag, den 16.11.2018 fin- det nachmittags der sogenannte GründungsBeratungsParcours in den Geschäftsräumen der WFG Vulkaneifel mbH in Daun statt. Dabei stehen den Gründungsinteressierten Experten aus den Bereichen Steuerberatung, Exis- tenzgründungsberatung, Marketing und Versicherungen in persönlichen Ein- zelgesprächen von je 30 Minuten zur Verfügung. Samstags beginnt der Vormittag im Technolgie- und Gründerzentrum Daun in Nerdlen mit zwei Vorträgen rund um das Gründungsgeschehen. Nachmittags startet dann eine GründungsTour zu er- folgreichen GründerInnen und Nachfol- gerInnen in der Region, die ihre Grün- dungsgeschichte erläutern und Einblicke in ihren Betrieb geben werden. Einer da- von ist Frank Daniels von der Schreinerei Daniels in Bodenbach: „Die Übernahme der etablierten, elterlichen Schreinerei bietet uns die Möglichkeit, im Zusammen- spiel mit unserer innen-architektonischen Planung einzigartige Projekte in der Eifel und darüber hinaus zu realisieren“. Die Veranstaltung wird mit freundli- cher Unterstützung der Kreissparkasse Vulkaneifel, der Volksbank RheinAhrEi- fel eG und der Volksbank Eifel eG so- wie unter Beteiligung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland- Pfalz durchgeführt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Um Anmeldung wird bis zum 12. November 2018 gebeten. Weitere InformationenundAnmeldung: Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel mbH Christina Kirst Tel.: 06592/933-200 E-Mail: christina.kirst@vulkaneifel.de Workshop „Einfache Sprache“ des Beirates für Weiterbildung stößt auf großes Interesse Am Mittwoch, den 17.10.2018, kamen Vertreter/innen aus den verschiedenen Abteilungen der Kreisverwaltung, des DRK und ehrenamtlich Engagierte in der Kreisverwaltung Vulkaneifel zu ei- nem kostenfreien, halbtägigen Workshop zum Thema „Einfache Sprache“ des Beirates für Weiterbildung zusammen. Für diesen Tag engagiert werden konnte der Referent Jürgen List, der unter ande- rem an der Universität Koblenz-Landau im Fachbereich Bildungswissenschaften und als Entwicklungscoach tätig ist. Zu Beginn der Veranstaltung ordnete Jür- gen List die „Einfache Sprache“ in den Kontext der Sprachen ein und grenzte sie zur „Leichten Sprache“ ab. Die Ein- fache Sprache hat im Gegensatz zur Leichten Sprache kein Regelwerk, dafür aber Leitlinien, die beispielsweise Sätze mit maximal 15 Wörtern und nur gängi- gen Wörtern erlauben. Folglich besteht die Einfache Sprache aus kürzeren Sätzen, einfachen Satzstrukturen und wenig Kommata. Der Sprachstil ist be- tont einfacher, verständlicher und kla- rer. Fremdwörter, schwer verständliche Stilfiguren, wie etwa Redewendungen oder Metaphern, werden in der Einfa- chen Sprache ebenso wenig benutzt wie ungebräuchliche bildhafte Wendungen sowie Anspielungen. Somit ermöglicht die Einfache Sprache einem Großteil der Bevölkerung Zugang zu Informationen oder Literatur und ist damit auch Teil von Barrierefreiheit. Im Anschluss an den Vortrag hatten die Teilnehmer/innen nach einer kurzen Einführung in die Leitlinien auf Wort-, Satz- und Textebene, selbst die Möglich- keit auszuprobieren, wie Amts- bzw. Be- hördendeutsch deutlich einfacher ausge- drückt werden kann. Das Fazit: Einfach Sprache kann den Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern vereinfachen und sollte daher soweit möglich angewendet werden. Der Workshop kam so gut an, dass sich ein Teil der Anwesenden einen weiteren Workshop zur praktischen und vertiefen- den Einübung wünschten. Weitere Informationen zum Thema „Ein- fache Sprache“ erhalten Sie bei Andreas Reichert Bildungskoordinator des Landkreises Vulkaneifel, Tel: 06592/933-298 E-Mail: andreas.reichert@vulkaneifel.de Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Abteilung Sicherheit, Ordnung und Verkehr, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: Franz-Josef Stump Geburtsdatum: 21.02.1966 Geburtsort: Gerolstein letzte bekannte Anschrift: Am Sellbüsch 12, 54570 Pelm Datum des Schreibens: 09.10.2018 Aktenzeichen: 1 - 12332 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 08). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach derenAblauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel 54550 Daun 24.10.2018 i.A. gez.: Gräfen

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