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Seite 2 LANDKREIS VULKANEIFEL Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: FUNK, Michael Geburtsdatum: 11.08.1961 Geburtsort: Leverkusen letzte bekannte Anschrift: Zum Weiher 13, 54570 Niederstadtfeld Datum des Schreibens: 22.10.2018 Aktenzeichen: 1/KFZ/WW-UG 28 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel - Kfz.-Zulassungsbehörde 54550 Daun, 07.11.2018 i.A. gez.: Jung der Hilfe eines Baggers, in die Erde ein- gebracht werden, erfolgt die Verlegung in Teilen der Gemarkung Höchstberg, ebenfalls Verbandsgemeinde Kelberg, durch eine innovative Verlegemethode - dem Kabelpflug. Dieses Fahrzeug wird dazu verwendet, Kabel und auch Leer- rohre ohne großen Aufwand in die Erde zu bringen. Mit Hilfe des Pflugs können Kabel in fast jedem Gelände und über lange Strecken (bis zu 5 Kilometer am Tag) in kurzer Zeit gelegt werden. Der Ka- belpflug bewegt sich entlang einer Trasse und bringt das Leerrohr von einer Trom- mel mit bis zu 2.000 m Rohrlänge ein. Am Heck des Kabelpflugs befindet sich ein Pflugschwert, das sich wie ein Mes- ser bis zu 1,7 Meter in die Erde schneidet. In der schmalen Grube, die sich durch das Pflugschwert bildet, werden die Ka- bel eingezogen. Im Anschluss wird das Erdreich sofort wieder verdichtet. Mit Hilfe dieser Methode sind schon nach kurzer Zeit keine Spuren der Bauarbeiten mehr sichtbar, da Pflügen und Leitungs- verlegung in einem Arbeitsgang erledigt werden. Dabei kann das Fahrzeug, bei gleichbleibender Verlegetiefe, optimal an die verschiedenen Gegebenheiten jedes Geländes angepasst werden. Die Technik des Kabelpflugs wird neben dem so genannten „Trenching“ (Auffrä- sen von Gehwegen oder Asphalt) als innovative Verlegetechnik anerkannt. Innogy SE hat sich im Rahmen der Ko- operation mit dem Landkreis Vulkanei- fel dazu verpflichtet, mindestens 5% der Glasfasertrassen durch innovative Verle- gemethoden zu realisieren. Diese Tech- niken, wenn sie vor Ort umsetzbar sind, sparen Kosten und wertvolle Zeit. So geht es weiter Sind die Tiefbauarbeiten abgeschlossen und die Leerrohre eingebracht, erfolgt ab dem ersten Quartal 2019 die Installation der „Aktiv-Technik“. Nachdem die Glasfa- ser eingeblasen sind, können die jewei- ligen Trassen durch Scharfschaltung der Hintergrundtechnik zur Nutzung bereitge- stellt werden. Im Vorfeld wird innogy SE die betroffe- nen Anwohner im Rahmen von Informa- tionsveranstaltungen vor Ort über das zukünftige Leistungsspektrum aufklären. Die Koordination zwischen Netzbetrei- ber Innogy und Fördermittelgeber sowie den beteiligten Kommunen hat dabei die Kreisverwaltung Vulkaneifel übernom- men. Als Ansprechpartner für die Kom- munen und die Bürger steht als Breit- bandkoordinator Guido Linnertz, Tel.: 06592/933-295, breitband@vulkaneifel. de, zur Verfügung. Einen Bauzeitenplan sowie weitere Infor- mationen zum laufenden Projekt können Sie unter www.vulkaneifel.de einsehen. Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: ROSCA, Lucian-Marius Geburtsdatum: 06.05.1994 Geburtsort: Mun. Galati Jud. Galati/ Rumänien letzte bekannte Anschrift: Poststraße 20, 54552 Mehren Datum des Schreibens: 04.10.2018 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-MU 134 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel - Kfz.-Zulassungsbehörde 54550 Daun, 08.11.2018 i.A. gez.: Jung

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