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Seite 5 LANDKREIS VULKANEIFEL 1 MILLION Euro warten auf IHRE IDEEN Gute Ideen sind gefragt! 1.000.000 € für neue Leader-Projekte in der LAG Vulkaneifel Der Förderaufruf der LAG Vulkaneifel für gute und zukunftsorientierte Projektideen geht in die fünfte Runde. Die Lokale Akti- onsgruppe Vulkaneifel hat in ihrer jüngs- ten Sitzung beschlossen, 1 Mio. € für in- novative Projekte zur Weiterentwicklung der Region bereit zu stellen. Eine großar- tige Möglichkeit zur Förderung von neuen Ideen in unserem ländlichen Raum. Angesprochen werden hierbei sowohl Kommunen, Vereine und Verbände als auch im Besonderen Privatpersonen, die in neue Ideen für die Region investieren wollen. Unterschiedliche Handlungsfelder Gemäß dem erarbeiteten Leitbild „Vulkaneifel: Wir gestalten gemeinsam die Zukunft“ werden Projekte gesucht, die den folgenden Handlungsfeldern „Vitale Dörfer und Gemeinden“, „Profilie- rung der regionalen Wirtschaft“, „Schutz und die Weiterentwicklung der einzigar- tigen Landschaft“ sowie „Attraktive und liebenswerte Gastgeber-Region“ zuge- ordnet werden können. Diese sollen dazu beitragen, durch attraktive Lebens- und Arbeitsumfelder den demografischen Wandel in unserer Region zu gestalten, Bildungs- und Kulturangebote für alle Bevölkerungsgruppen verfügbar zu ma- chen und die Natur zu schützen. Zudem sollen sie helfen, den sozialen Zusam- menhalt zu fördern, das gesellschaftliche Engagement zu stärken und die regiona- le Wertschöpfung zu erhöhen und damit auch die dauerhaften Bedingungen für Arbeitsplätze zu verbessern. Beispiele bereits umgesetzter Pro- jekte In jüngerer Vergangenheit wurden be- reits mehrere Projekte dank der EU-För- dergelder aus dem LEADER-Programm erfolgreich umgesetzt. Als Beispiele seien neben der gelungenen Förderung der Eberhardsklause in Klausen oder dem WEGE-Prozess in der Verbands- gemeinde (VG) Daun, auch die Steige- rung der Attraktivität von Wanderwegen in der Region Ulmen oder die Neuaus- richtung von Gastronomiebetrieben in der Region genannt. Der breit gefasste Förderansatz kann beispielsweise auch genutzt werden, um marode Ortskerne zu sanieren oder eine Selbstvermark- ter-Idee zu verwirklichen. Dabei ist das LEADER-Programm nicht an Gemeindegrenzen gebunden, son- dern fördert auch interkommunale Ge- meinschaftsprojekte. Die Leader-Region geht weit über den Landkreis Vulkaneifel hinaus und umfasst auch die Verbandsge- meinden Wittlich-Land und Teile der Ver- bandsgemeinde Traben-Trabach sowie die Verbandsgemeinden Kaisersesch und Ulmen und die Eifelteile der VG Cochem. Was müssen Sie dafür tun? Bis zum 25. Januar 2019 können Sie Ihre Projektskizze (Wer ist der konkrete Pro- jektträger? Welche Kosten entstehen? Wann wird das Projekt umgesetzt?) bei der LAG-Geschäftsstelle einreichen. Im Rahmen der Bewertung der Förderwür- digkeit wird eine Punktebewertung fest- gelegt. Anhand dieser wird eine Rangfol- ge gebildet, die die Auswahl der Projekte gemäß dem zur Verfügung stehenden Budget festlegt. Weitere Informationen erhalten Sie beim LEADER-Manager für die LAG Vulkaneifel, Markus Kowall (06592/933 578). Er steht mit seinem Team zur Wei- terentwicklung und Unterstützung unter- schiedlichster Ansätze bereit. Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23.06.2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle –, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, gegen sie zustellungsbedürftige Entscheidungen getroffen hat. Betroffene: Musche, Annemarie Geburtsdatum: 08.11.1989 letzte bekannte Anschrift: Auf der Jeich 18, 56769 Retterath Anzahl der Schreiben: 2 Datum des Schreibens: 29.10.2018 und 19.11.2018 Aktenzeichen: 5-34101-10-2324 Das Schriftstück kann von der Betroffenen oder von einer durch sie bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen bzw. ausgehändigt werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle –, Mainzer Straße 25, 54550 Daun (Zimmer 214). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden (nach derenAblauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel -Jugendamt/Unterhaltsvorschussstelle 54550 Daun, 27.11.2018 i.A. gez.: Otten

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