KW49

Seite 7 LANDKREIS VULKANEIFEL Startup Complero gewinnt den dotierten Preis „Gründer des Jahres“ Das junge Unternehmen Complero, das mit Künstlicher Intelligenz veral- teten Kontaktdaten den Kampf ansagt, hat gleich zwei Gründerpreise 2018 gewonnen. Zum einen haben Steffen Schneider und Tobias Hamann den Preis „Gründer des Jahres“ der TU Kai- serslautern, der Hochschule Kaisers- lautern und der Science and Innovation Alliance Kaiserslautern gewonnen. Hier fand die feierliche Preisverleihung mit dem Wissenschaftsminister Rheinland- Pfalz Konrad Wolf sowie TU-Professor und Gründer des Fraunhofer-Instituts für Experimentelles Software Engineering Dieter Rombach statt. Umziehen, neuer Job oder einen neuen Handyvertrag - Kontaktdaten ändern sich ständig und meistens werden neue Angaben nicht geteilt oder wenn nur un- vollständig. Schon im privaten Umfeld ist das der Fall. Noch viel seltener werden neue Kontaktangaben mit Unternehmen geteilt. Da setzt Complero mithilfe einer Soft- ware an, die Adressdatenbanken ana- lysiert, veraltete Adressen erkennt und aktualisiert. Eine große Chance für Un- ternehmen - aber eben auch für Privat- personen, die es aufgrund der Umset- zung höchster datenschutzrechtlicher Standards, der neuen Datenschutz- grundverordnung (DGSVO), erstmals ermöglicht genau zu entscheiden wer Zugriff auf welche Adressdaten hat. Mit dieser Lösung haben die beiden Comp- lero-Gründer, Tobias Hamann und Stef- fen Schneider, die Jury des „Gründer des Jahres“-Preises überzeugt. Jähr- lich werden besonders vielversprechen- de und innovative Gründungen im Raum Kaiserslautern ausgezeichnet. Der Preis ist mit 3000 Euro dotiert. Zur Preisver- leihung kamen neben Wolf und Rom- bach auch der TU-Präsident Helmut J. Schmidt und der Leiter des Gründungs- büro TU und HS Kaiserslautern Bern- hard Schu. Steffen Schneider, CO-Gründer und Ge- schäftsführer: „Nachdem wir vom Grün- dungsbüro unterstützt wurden, freut es uns sehr, dass sich unsere Wege mit der TU Kaiserslautern auch hier wieder kreuzen. Dass wir uns gegen Konkur- renten durchsetzen konnten, zeigt dass wir sowohl wissenschaftlich als auch wirtschaftlich ein relevantes Thema besetzen.“ Weiterhin sind die beiden Vulkaneifeler unter den besten drei Existenzgründern der KJU (Kreis Junger Unternehmer der Region Trier) am 27. November in Trier ausgezeichnet worden. Der KJU zeichnet mit seinem Preis Unternehmensgründer mit innovativen, erfolgsversprechenden Ideen und Konzepten, einer starken regi- onalen Verankerung, Risikobereitschaft und einer starken Persönlichkeit aus. Auch hier erhalten die Gründer ein Preis- geld in Höhe von 500 €. Über Complero Complero ist die erste Plattform, auf der jeder seine eigenen Kontaktdaten dauer- haft aktuell halten kann und man gleich- zeitig immer den Überblick hat: Wer hat Zugriff und wer nicht - das alles unter den höchsten datenschutzrechtlichen Stan- dards. Complero bietet für Unternehmen eine SaaS-Lösung an. Für Privatleute steht bald die App zum Download bereit (iOS und Android). Complero GmbH Im Wiesengrund 49 53539 Kelberg Geschäftsführer: Tobias Hamann und Steffen Schneider v.l.n.r. Steffen Schneider (Complero GmbH), Alesja Kroneberger (Mr. Beau), Hermann Spanier (in Vertretung für Jeanette Spanier, Scaffeye GbR), Silvia Günther (KJU Trier), Dr. Peter Widdau (Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Widdau GmbH), Karin Kaltenkirchen (IHK-Vizepräsidentin), Silvia Menzel (Sparkasse Trier), Harald Raskop (Vorsitzender KJU Trier) Foto: Martini Media Comlero GmbH: Tobias Hamann und Steffen Schneider, Foto: TU Kaiserslautern G rundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Müllenborn (Amtsgericht Daun): Blatt 980: Flur 2 Nr. 95/1 – Waldfläche, In der Fricksbach – 21.432 qm Flur 3 Nr. 1/1 – Landwirtschaftsfläche, Waldfläche, In der Fricksbach – 5.160 qm Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsin- teresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjY5NTMz